Beurlaubung in den Privatschuldienst in BaWü bei gleichzeitigem Bundeslandwechsel

  • Hallo,
    momentan finden ja in BaWü die schulscharfen Stellenausschreibungen statt. Auch ich habe mich mal wieder dafür beworben, da ich zwar in BaWü mein Ref abgeschlossen habe, dann aber zum
    Arbeiten nach Hessen gewechselt bin, wo ich auf Lebenszeit verbeamtet bin.
    Nun möchte ich aber vor allem der langen Fahrtzeit wegen nach BaWü wechseln und eine wohnortnahe Schule finden. Jetzt habe ich ein Angebot einer Privatschule bekommen, das allerdings vorerst befristet ist und dann nach Bewährung in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt werden kann. Da ich weiß, dass BaWü ja nur dann in den Privatschuldienst beurlaubt, wenn ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorliegt, ist meine Frage: Was tun?
    Bestünde denn die Möglichkeit, sich in Hessen in den Privatschuldienst beurlauben zu lassen, auch wenn die Schule in BaWü liegt? Ich weiß, dass an meiner damaligen Privatschule in Hessen sowohl Rektor als auch Konrektorin vom staatl. Schuldienst beurlaubt waren.
    Unser Personalrat ist da leider ein wenig unzuverlässig und meldet sich nicht.


    Ich hoffe, ihr könnt weiterhelfen! Danke :)

  • http://www.gew-hessen.de/filea…beitsplatz_schule2012.pdf


    Ich würde vermuten, dass du dich in Hessen Beurlauben lässt und in Ba-Wü in den Privatschuldienst gehst. Ich schätze, dass das Bula nicht das Problem darstellt. Ob es eine "Beurlaubung in den Privatschldienst" gibt, weiß ich nicht. Die Gesetze lassen m.E. die Beurlaubung aus familiären oder aus arbeitsmarktpolitischen Gründen zu, bzw. Sonderurlaub.


    Die ersten beiden gibts nach hess. Beamtengesetz, letztere nach hess. Urlaubsverordnung.
    Arbeitsmarktpolitische Gründe versagen jedoch die Nebentätigkeit.
    Zu Sonderurlaub heißt es:
    "( 1 ) Die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (zum Beispiel zur Fortbildung, zu Studienzwecken oder für eine Tätigkeit bei internationalen Organisationen) auf Antrag Sonderurlaub ohne Besoldung gewähren."


    Vielleicht kommt es auf den Träger der freien Schule an? Wenn ein gemeinnütziger Verein sie führt, können Anträge genehmigt werden?


    Vielleicht ist das aber auch Käse, was ich sage. Ich würde bei der GEW fragen, bzw. gleich in der Dienststelle. Der Antrag muss eh auf dem Dienstweg erfolgen und genehmigt werden, wenn keine zwingenden dienstl. Gründe dagegen sprechen.

  • Ja, danke erst einmal für die Antwort. Diesen Link habe ich schon mehrmals durchgelesen und finde nichts passendes dazu. Die Frage ist nur: Den Urlaubsantrag hätte ich doch bis 1.02. in Hessen abgeben müssen... Ob der im Nachhinein noch genehmigt wird?


    Bei der GEW kann ich nicht nachfragen, da ich kein Mitglied bin.


    Und die Dienststelle will ich zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht befragen, da noch andere Versetzungswege offen sind (Ländertauschverfahren etc, die ich gern abwarten möchte).

  • Da das ganze eh Ermessenssache ist, kannst du es nur versuchen, es geht bei den frühzeitigen Anträgen ja um Personalplanung. Daher macht mit dem Amt reden schon Sinn.

  • Jetzt habe ich ein Angebot einer Privatschule bekommen, das allerdings vorerst befristet ist und dann nach Bewährung in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt werden kann.

    Würde ich nicht annehmen bzw. direkt auf unbefristet verlangen, wenn sie wirklich Interesse an dir haben, machen sie das auch. Für die Bewährung ist die gesetzlich vorgesehene Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist da.

  • Karl-Dieter hat Recht. Eine Befristung zum Zwecke der "Bewährung" klingt suspekt. Dafür gibt's wirklich die Probezeit. Ich würde mich nicht darauf einlassen. Nach dem Ablauf der Befristung könntest du nämlich ganz schnell wieder draußen sein und kannst nichts dagegen machen.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Also nach aktuellem Stand stünde einem unbefristeten Vertrag nichts entgegen. Allerdings ist nun die Frage, zumindest in Bawü müssen Privatschulen für jeden verbeamteten beurlaubten Lehrer an das Land monatl. 1000€ Versorgungspauschale bezahlen. Kann mir da jemand mehr darüber sagen, wie das abläuft, hat das schon mal jemand erlebt?

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