(einzelnen) Schülern Note vor der Rückgabe bekannt geben

  • Nein, das mache ich nicht.


    Aber mal bezüglich der Mail. Kollidiert ihr da nicht mit dem Datenschutz? Server von Email-Providern sind ja nicht immer in D.

    Das war auch mein erster Gedanke, als ich diesen Thread las. Wir haben die ausdrückliche Anweisung, dass keine Schülerdaten per Mail verschickt werden sollen, auch nicht an Kollegen. Um den Gedanken weiter zu spinnen: Woher weiß ich, dass die betreffende Mail wirklich von dem Schüler stammt? (Wir hatten mal den Fall, dass ein Schüler sich als Lehrerkollege in einer Mail an eine Lehrerin ausgab und sich eine entsprechende Absenderadresse zugelegt hatte.)
    Unabhängig davon würde ich es nicht machen. Ich gebe die Arbeiten sowieso in der nächsten Stunde, wenn ich sie alle korrigiert habe, heraus. Die Zeit bis dahin halten die Schüler aus. Ich sage vorher auch nicht, ob die Arbeit gut oder schlecht ausgefallen ist, um keine falschen Ängste oder Hoffnungen zu schüren. Erst bei der Herausgabe, und das verstehen und akzeptieren die Schüler auch.


    Sarek

  • Ich habe da ähnliche Erfahrungen gemacht wie du. Wenn es ginge, würde ich Leistungskontrollen nur noch so machen. Die Notenbildungsverordnung verhindert das leider. Zumindest am beruflichen Gymnasium in BaWü. Ich muss mindestens vier Klassenarbeiten schreiben und kann maximal eine durch eine andersartige Leistungskontrolle ersetzen. D.h. solche kleinschrittigeren Leistungskontrollen müssten größtenteils zusätzlich zu den Klassenarbeiten laufen und dafür habe ich leider nicht die Kapazitäten. Ich unterrichte ein volles Deputat.
    Allerdings würde ich pro Halbjahr doch eine Abschlussklausur bzw. mündliche Überprüfung über ein größeres Stoffgebiet machen wollen. Es ist nämlich nochmal ein zweites Paar Schuhe wenn da mehrere Inhalte zusammen kommen.

    Ich mache diese wöchentlichen Tests zusätzlich zu Klassenarbeiten. Mein Gedanke war nicht, diese dadurch zu ersetzen, wobei ich den Gedanken auch interessant finde.


    Was mich aber jetzt genauer interessiert: Inwiefern verhindert die Notenbildungverordnung das?

  • Ich mache diese wöchentlichen Tests zusätzlich zu Klassenarbeiten. Mein Gedanke war nicht, diese dadurch zu ersetzen, wobei ich den Gedanken auch interessant finde.
    Was mich aber jetzt genauer interessiert: Inwiefern verhindert die Notenbildungverordnung das?

    In der NVO steht eben explizit, dass es vier Klassenarbeiten sein müssen. Eine einzige davon kann ich durch eine andersartige, aber gleichwertige, Leistungskontrolle ersetzen.


    Es wird hier auch ganz klar unterschieden zwischen "schriftlichen Wiederholungsarbeiten" (Kurztests) und Klassenarbeiten.


    D.h. ich kann es nur so machen, dass ich eine dieser vier Klassenarbeiten durch zum Beispiel drei Kurztests ersetze. Auf den übrigen drei Klassenarbeiten bleib ich "sitzen". Die MUSS ich schreiben lassen.

  • In der NVO steht eben explizit, dass es vier Klassenarbeiten sein müssen. Eine einzige davon kann ich durch eine andersartige, aber gleichwertige, Leistungskontrolle ersetzen.
    Es wird hier auch ganz klar unterschieden zwischen "schriftlichen Wiederholungsarbeiten" (Kurztests) und Klassenarbeiten.


    D.h. ich kann es nur so machen, dass ich eine dieser vier Klassenarbeiten durch zum Beispiel drei Kurztests ersetze. Auf den übrigen drei Klassenarbeiten bleib ich "sitzen". Die MUSS ich schreiben lassen.


    Ich verstehe nicht ganz, wo das Problem ist. Du kannst die 3-4 Klassenarbeiten doch so gestalten wie die Tests, mit dem einzigen Unterschied, dass nicht nur der Stoff der "unmittelbar vorangegangenen Unterrichtsstunden" abgefragt wird. "Also Leute, nägschte Woche bei d'r Klassenarbeit dann ned nur des von heude, sondern auch noch die Vokabeln Unit Drölf, gell?" Nicht?


    In §8 bleibt doch ziemlich vage, was genau der Unterschied zw. Wiederholungs- und Klassenarbeiten sind. Oder gibt's andere Vorschriften, aus denen hervorgeht, dass man an der Korrektur einer KA mindestens 10 Mal so lange sitzen muss wie an Tests?

  • Alles, was 20 Minuten oder weniger dauert, ist eine schriftliche Wiederholungsarbeit.


    Ich kann wohl kaum einen Test, der aus einer Aufgabe besteht und maximal 10 Minuten dauert, als Klassenarbeit verkaufen. ;)

    In §8 steht "Für die Anfertigung einer schriftlichen Wiederholungsarbeit sind in der Regel bis zu 20 Minuten vorzusehen."
    Zum Umfang von Klassenarbeit steht dort doch gar nichts, außer dem nützlichen Hinweis, dass man den Stoff erst abfragen sollte, nachdem man ihn behandelt hat und nicht umgekehrt.

  • Ich gebe inzwischen einen Erwartungshorizont mit aus, den ich auch beim Korrigieren mit verwende.
    Die Fragen und das Punktegefeilsche haben sich damit fast auf null reduziert und die Besprechung ist insgesamt auch deutlich kürzer.

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