Betrug und Betrugsversuche bei Leistungsüberprüfungen

  • MrsPace schrieb:So, nun nach der Schilderung der Situation meine Fragen:



    • Beim Abitur wird es bei uns so gehandhabt, dass bereits das Tragen des Smartphones am Körper als Betrugsversuch gewertet wird und damit zu 0 NP führt. Die Schüler werden daher aufgefordert, das Smartphone auszuschalten, es in ihre Tasche zu packen und die Tasche vorne am Lehrerpult zu deponieren. Wäre ein solches Vorgehen rechtlich gesehen auch für "normale" Klausuren, Tests, etc. zulässig?
    • Ist es rechtlich zulässig bereits für den Haupttermin einer Klausur bzw. eines Test eine allgemeine Attestpflicht zu verhängen? Gehen wir davon aus, ein Schüler fehlt (entschuldigt mit Attest/ärtzlicher Bescheinigung) sowohl zum Haupttermin als auch zum Nachtermin einer Klausur. Darf ich dann 0 NP erteilen? Einen zweiten Nachtermin biete ich nicht an. Was mache ich, wenn ich vom Schüler am Ende des Halbjahres keine Noten habe?
    • Wie weise ich das Abspicken vom Nachbarn während der Klausur nach?
    • Einem Schüler wurde ein Plagiat nachgewiesen. Darf man in diesem Fall einen zeitweiligen Unterrichtsausschluss als Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme verhängen und einen endgültigen Schulausschluss androhen? Falls ihm ein zweites Mal ein Plagiat nachgewiesen werden kann, darf man ihn dann tatsächlich von der Schule ausschließen?
    • Ist es möglich, solche Maßnahmen durch die Gesamtlehrerkonferenz beschließen zu lassen? Sie wären dann für alle Kollegen verbindlich.
    • Kann man Klassenleitungen dazu verpflichten, nur AU zu akzeptieren, die fristgerecht eingereicht wurden?
    • Soweit meine Fragen. Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für's Lesen dieses "Romans" und für eure Hilfe.


    Moin,
    ich habe die Fragen einfach mal durchnummeriert, um die besser beantworten zu können.


    zu 1.: Ja, ist es. Ich würde das ganze Verfahren nur vorher mal "trocken" üben, damit die Schüler wissen, wie eine Klausurvorbereitung aussieht. Also alle Taschen vorne an die Wand (inkl. Handys darin), du als Lehrerin stellst die erste Reihe der Tische hin, damit die seitlichen Abstände passen, alle (und ich meine wirklich alle!) Tische werden durch die Schüler dahinter in Reihen aufgestellt. Zwischendrin bleiben keine unbenutzen Tische stehen, die dir den Durchgang versperren.


    zu 2.: Ich handhabe es immer so, daß meine Nachschreibtermine zu ganz blöden Zeiten angesetzt sind, bevorzugt abends zwischen 18.00-19.30 Uhr. Da die Schüler ab einem Alter von 16 Jahren einen Anspruch auf 12 Stunden Nachtruhe haben, paßt das. Am nächsten Morgen fängt der unterricht um 7.30 Uhr an. Da ich abends die Techniker in der Abendschule unterrichte, bin ich eh da. Aus der Nummer kommen sie dann auch nicht mehr raus. Das kündige ich entsprechend vor der Klausur auch an. Meistens haben die eingebildeten Kranken dann auch keinen Bock mehr sich von Doc. Holiday (wir haben echt einen Arzt hier mit übermäßig vielen Attesten) ein Attest zu holen. Wenn jemand wirklich krank ist, zieh ich das allerdings nicht in der Härte durch. Der schreibt dann mittags nach der 6. oder 8. Stunde direkt nach und nicht erst abends.


    zu 3.: Ich gebe meistens zwei oder gar drei verschiedene Versionen der klausur aus. Die Formeln und Aufgaben sind alle identisch bis auf eine Zahl an einer ganz bestimmten Stelle. Haben sie komischerweise das Ergebnis für die Klausur des Nebenmanns, ist der Beweis da.


    zu 4.: Ich glaub nicht. Bin aber noch nie soweit gekommen. Wenn der Nachschreiber abends rumnölt und ihn die Techniker einnorden "Junge, das hier nennt man Erziehung!" dann wirkt das mehr als alles, was ich sage.


    zu 5.: Keine Ahnung.


    zu 6.: Also ich akzeptiere AUs auch nach einer Woche noch, obwohl sie eigentlich spätestens nach 3 Tagen da sein müßten. Habe aber auch schon einen Kollegen zum SL geschleift, weil er rückwirkend fürs ganze Halbjahr AUs akzeptiert hat. Im November war Klausurtermin, der Schüler war unentschuldigt nicht da, ich habe eine 6 notiert. Ende Januar, eine Woche vor den Halbjahrszeugnissen, kam er dann mit einem Stapel AUs und besagter Kollege hat alle angenommen, so daß der Schüler am Ende 0 unentschuldigte Fehlstunden auf dem Zeugnis hatte. Mit dem Zeugnis ist er dann zusammen mit dem Ausbilder aus dem Betireb zu mir: Wie er bei mir denn unentschuldigt eine Klausur verpaßt und dafür eine 6 kassiert haben könne, wo er doch 0 unentschuldigte Fehlstunden auf dem Zeugnis stehen hatte.

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