Fortbildung Schwangerschaft

  • Zitat

    Hallo zusammen,
    ich bin frisch schwanger und werde wahrscheinlich im Mai nächstes Jahr das Kind auf die Welt bringen. Ich habe vor nur ein halbes Jahr zu hause zu bleiben also im November wieder zurück zu kommen. Nun hat mich mein Schulleiter bereits letztes Schuljahr zu einer Fortbildung angemeldet bei der einige Termine in die Mutterschutz Zeit fallen. Da ich es vor der zwölften Woche nicht an die große Glocke hängen möchte, weil ja noch viel passieren kann mache ich mir natürlich jetzt schon Gedanken. Kann man trotzdem an Fortbildungen Teil nehmen auch wenn man gerade in Mutterschutz ist? Ich komme ja an die Schule zurück und würde auch während des halben Jahres die Termine gerne wahrnehmen. Weiß da jemand Bescheid? Danke

  • Nein, kann man an den Terminen die nach der Geburt liegen nicht. Da besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. Vor der Geburt geht dies schon!


    Aber der Mutterschutz geht ja nach der Geburt in der Regel nur 8 Wochen, kein halbes Jahr!

  • Hallo pillepalle,
    zunächst: Herzlichen Glückwunsch und alles Gute für die nächsten Monate!
    Susannea hat es schon angedeutet: Ist dir der Unterschied zwischen Mutterschutz und Elternzeit klar?


    Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Falls dein Kind früher als terminiert auf die Welt kommt, wird der zuvor nicht genommene Mutterschutz an die Wochen danach angehängt.
    Bis zum Tage der Geburt darfst du arbeiten, musst aber nicht. Nach der Geburt hast du ein striktes Beschäftigungsverbot von 8 Wochen + nicht genommene Tage bei einer früheren Geburt. Falls dein Kind also am 1. Mai kommen sollte, darfst du bis Ende Juni nicht arbeiten und auch keine Fobi besuchen.


    Ist die Mutterschutzzeit vorbei, kannst du weitere Elternzeitmonate nehmen. Ein absoutes Beschäftigungsverbot gibt es in der EZ nicht mehr. Nach Absprache mit dem SL könntest du vermutlich die Fobis besuchen. Wenn du stillen möchtest, wird es aber evtl. komplizierter. Wie viele Tage soll die Fobi denn dauern und hättest du in der Zeit jm, der das Kind nimmt?

  • Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Falls dein Kind früher als terminiert auf die Welt kommt, wird der zuvor nicht genommene Mutterschutz an die Wochen danach angehängt.
    Bis zum Tage der Geburt darfst du arbeiten, musst aber nicht. Nach der Geburt hast du ein striktes Beschäftigungsverbot von 8 Wochen + nicht genommene Tage bei einer früheren Geburt. Falls dein Kind also am 1. Mai kommen sollte, darfst du bis Ende Juni nicht arbeiten und auch keine Fobi besuchen.

    Achtung, es gibt auch die Variante, dass es sogar 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt gibt!

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