Wann ist Rücktritt als Fachkonferenzvorsitzender im laufenden Schuljahr in der Primarstufe möglich?

  • Ich habe einfach keine Lust mehr auf dieses Theater. Ich setze Termine unserer dreiköpfigen FK an und kriege zwei Absagen, es arbeitet außer mir sowieso keiner für die FK und egal welche Fristen ich setze, es wird sich nicht dran gehalten. Da bei uns an der GS im größten Stadtstaat eben diese Funktion keine Funktionsstelle ist und es nicht mal Stundenermäßigung gibt, möchte ich besser gestern als heute diesen Posten aufgeben. Das Problem ist, dass das Schuljahr noch sehr jung ist und ich bei der "Wahl" aufgrund bestimmter "Umstände" nicht den Hintern in der Hose hatte, den Posten abzulehnen. Ich finde wirklich nichts dazu im SchG oder in der GSVO.

  • Nun kotzt du hier ja seit Tagen am laufenden Band. Kündige, geh halt rüber und guck weiter. Ich kann dir aber versprechen, dass es an vielen Schulen in Brandenburg auch nicht besser läuft und die neuen RLP schön vor sich her geschoben werden.

  • Mal ne andere Idee. Laut Schulgesetz Berlin können Teilkonferenzen Ihrem Vorsitzenden Aufgaben zu deren Erledigung übertragen. Wie wärs, wenn du dein Amt nutzt, deine Vorstellungen allein durchzudrücken?


    "Die Fachkonferenz (frkoletta) hat beschlossen, nächstes Jahr diese und jene Bücher zu bestellen. Weiterhin fallen unter Erziehungsmassnahmen "Wiedergutmachungen". Die Fachkonferenz hat beschlossen, dass dauerhaft störende Kinder als Wiedergutmachung dem Lehrer Lieblingspralinen mitzubringen haben"


    Behördenvertreter müssen kommen, wenn du (=Teilkonferenz) sie einlädst. Hol doch mal jemanden, der sich deine Beschwerden darüber anhört, dass der SL keine Ordnungsmassnahmen umsetzt.


    Wenn ich es richtig sehe, bist du allein beschlussfähig, weil nur ein Drittel anwesend sein muss. Erkenne die Macht :victory:

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  • Ich habe einfach keine Lust mehr auf dieses Theater. Ich setze Termine unserer dreiköpfigen FK an und kriege zwei Absagen, es arbeitet außer mir sowieso keiner für die FK und egal welche Fristen ich setze, es wird sich nicht dran gehalten. Da bei uns an der GS im größten Stadtstaat eben diese Funktion keine Funktionsstelle ist und es nicht mal Stundenermäßigung gibt, möchte ich besser gestern als heute diesen Posten aufgeben. Das Problem ist, dass das Schuljahr noch sehr jung ist und ich bei der "Wahl" aufgrund bestimmter "Umstände" nicht den Hintern in der Hose hatte, den Posten abzulehnen. Ich finde wirklich nichts dazu im SchG oder in der GSVO.

    Kann man bei euch die Leitung einer FK einfach ablehnen oder abgeben. Bei uns macht das per Schulgesetz die Schulleitung, auch gegen den Willen des Betreffenden wenn es sein muss.

    Sei immer du selbst! Außer, du kannst ein Einhorn sein - dann sei ein Einhorn! :verliebt:

  • Wenn ich es richtig sehe, bist du allein beschlussfähig, weil nur ein Drittel anwesend sein muss. Erkenne die Macht

    Och,
    kann man da nicht noch ganz andere Sachen beschließen?


    Bsp.: Die Fachkonferenz hat beschlossen, daß versäumte Stunden immer freitags von 15-17 Uhr nachgearbeitet werden. Gleiches gilt für versäumte Klassenarbeiten. Nachschreibtermin ist generell freitags 15-17 Uhr für alle Klassen. Die Fachlehrer wechseln sich bei der Aufsicht in stetiger Folge ab.


    --> Ich meine einfach, daß man Beschlüsse trifft, die die anderen Fachkollegen bei der Schulleitung amok laufen lassen. Ist man erst unbeliebt, wenn man seinen Versetzungsantrag einreicht, hat man bessere Chancen wegzukommen und nicht noch 5 Jahre wegen Unabkömmlichkeit festzuhängen. ;)

  • Nun kotzt du hier ja seit Tagen am laufenden Band. Kündige, geh halt rüber und guck weiter. Ich kann dir aber versprechen, dass es an vielen Schulen in Brandenburg auch nicht besser läuft und die neuen RLP schön vor sich her geschoben werden.

    !?


    Genauer: Ich finde absolut nichts verwerflich daran, hier nachzufragen. Dafür ist das Forum sicher gedacht. Ich bin nicht der Typ Mensch, der sofort die Kündigung auf den Tisch knallt, sondern erst mal versucht, Probleme tatsächlich anzugehen und zu lösen. Finde auch daran nichts verwerflich.

  • Deine Idee finde ich sogar sehr gut! Ich muss leider blöd fragen: Behördenvertreter? Wen lädt man da so ein?
    Die ein Drittel Regelung ist sehr passend, da ich alleine ein Drittel darstelle.

    Kann man bei euch die Leitung einer FK einfach ablehnen oder abgeben. Bei uns macht das per Schulgesetz die Schulleitung, auch gegen den Willen des Betreffenden wenn es sein muss.

    Das ist die Frage! ich weiß nur, dass wenn bei der Wahl kein Kandidat aufgestellt wird, dann kann die SL einfach jemanden bestimmen.


    Nachtrag: das heißt ja dann auch, dass ich beschließen kann, dass die besagten Bücher aus dem anderen Thread aus dem bereits vorhandenen Schulinventar geliehen werden und bei denen "zum Reinschreiben" zum Verbleib beim Schüler?

  • Nachtrag: das heißt ja dann auch, dass ich beschließen kann, dass die besagten Bücher aus dem anderen Thread aus dem bereits vorhandenen Schulinventar geliehen werden und bei denen "zum Reinschreiben" zum Verbleib beim Schüler?

    Würde mich wundern. Dafür müsste es rechtliche Regelungen geben, die ganz klar definieren, was unter LMF fällt. "Verbrauchsmaterial", also Arbeitshefte etc., dürften da explizit ausgeschlossen sein. Darüber kann sich auch die Fachkonferenz nicht hinwegsetzen.
    Allerdings ist es in vielen BL/an vielen Schulen so geregelt, dass die FaKo über die Verwendung ihres Budgets für LMF und Verbrauchsmaterial abstimmt. Falls ihr das noch nicht gemacht habt, kann das natürlich in der aktuellen FaKo nachgeholt werden - und der Beschluss kann gefasst werden, dass die finanz. Mittel für die fehlenden Bücher und Hefte verwendet werden.
    Erkundige dich also, ob das bei euch auch Usus ist, wie viel Geld deiner Fachschaft zusteht und ob davon noch etwas übrig ist.

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