Beurlaubt Krankenversicherung?

  • Wer war schon einmal beurlaubt und weiß wie es dann mit Beihilfe/ Krankenversicherung aussieht?

  • Bei Beurlaubung wegen Angehörigenpflege besteht die Beihilfeberechtigung weiterhin.

    Genau, wenn man z.B. wegen der Betreuung von Kindern unter 18 Jahren beurlaubt ist, bekommt man weiterhin die Aufwendungen über die Beihilfe erstattet. Auch bei der KV ändert sich nichts.

  • Bei Beurlaubung wegen Angehörigenpflege besteht die Beihilfeberechtigung weiterhin.


    Gegebenenfalls muss also der Krankenversicherungsschutz angepasst werden.

    Aber Achtung in vielen Bundesländern, nur bei Beurlaubung wegen Angehörigen 1. Grades, also wegen der Enkelkinder entfällt der Beihilfeanspruch. Und dann muss man auch noch aufpassen, wenn beide Beamte sind, ob Bundes- oder Landesbeamte. Denn bei Bundesbeamten ist man dann komplett ohne Beihilfe für den Beurlaubten, bei Landesbeamten kann man dann unter Umständen als Angehöriger wieder Beihilfe bekommen (und damit dann ja sogar mehr).

Werbung