Bögertage auch für Vertretungslehrkräfte?

  • Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich bin seit zweieinhalb Jahren Vertretungslehrer, habe es allerdings bis jetzt versäumt, Bögertage zu nehmen.


    Deswegen meine blöde Frage: Weiß jemand, ob mir auch als Vertretungslehrkraft Bögertage zustehen??


    Allerbesten Dank im Voraus für Eure Infos.


    LG


    Max

  • Ja natürlich stehen sie dir auch zu und wenn du sie nicht nimmst, müssen sie genau wie Resturlaub ausgezahlt werden (und lass dich nicht damit abspeisen, dass die Urlaubstage mit den Ferien abgegolten sind, das stimmt nämlich nicht, so wie sie teilweise die Verträge machen).


    Mir mussten sie das alles schon mal auszahlen, weil sie die Ferien in der Bezahlung ausgeklammert haben.


    Übertragen auf das nächste Schuljahr kann man den Bögertag aber leider nur mit Zustimmung der Schulleitung, also evtl. ist dann der vom letzten Jahr weg, aber dieses Schuljahr kannst du noch einen nehmen (muss oder kann ich auch noch machen, weiß aktuell gerade nur nicht wann das sinnvoll wäre und überlege eben mir den auf nächstes Jahr übertragen zu lassen).

  • Was sind denn Bögertage?

    Wer Böger ist, sage ich lieber nicht, damit ich hier nicht ausfallend werde.
    Er hat aber dafür gesorgt, dass die Berliner Lehrer Präsenztage in den Ferien bekommen und diese Tage ausgeglichen durch ursprünglich zwei Freie Tage, einer direkt vor Ferienbeginn, so dass Berlin immer einen Tag früher Ferienbeginn hatte aus Brandenburg und deshalb nur halb soviel Stau war und einen von jedem Kollegen frei wählbar (das das Mehrarbeit für die anderen bedeutet und eine Milchmädchenrechnung ist, weiß von uns jeder, er hat es aber genau wie die restlichen Berliner Politiker nie begriffen).

    • Offizieller Beitrag

    Ich ergänze mal: Vor 1,5 Jahrzehnten hatte die Landesbank Berlin Geldsorgen.
    Um zu helfen, wurde die Arbeitszeit des kompletten ÖD heraufgesetzt und nach einem halben Jahr wieder gesenkt - nicht jedoch bei den Lehrern (und Polizisten glaube ich). Die behielten eine erhöhte Pflichtstundenzahl. Daraufhin wurde ein Ausgleich von 7 Tagen vereinbart: 5 auf ein Arbeitszeitkonto und 2 Bögertage. Die 5 auf dem Konto konnten dann vor Pensionsbeginn eingelöst werden (früher in Pension, bis 2014 ausgezahlt oder einige Jahre vorher als Entlastungsstunden), wenn man denn solange dienstfähig blieb. Inzwischen wurden diese unter dem Euphemismus "Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerinnen- und Lehrerberufs" eingestampft und die Konten eingefroren. Zusätzlich wurden 2 weitere Anwesenheitstage vor Schuljahresbeginn eingeführt, also defacto 5+2=7 Tage Arbeitszeiterhöhung beschlossen.


    Die Bögertage lagen früher wie von Susannea beschrieben. Inzwischen ist ein Bögertag auf dem Brückentag nach Himmelfahrt und dafür gibt es einen beweglichen Ferientag, dieses Jahr der Dienstag nach Pfingsten. Der andere Bögertag ist frei wählbar, d.h. jeder meldet bei der Schulleitung an, wann er den Tag haben möchte.

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Vielen Dank an alle für die Antworten. Ich werde zusehen, dass ich meinen Bögertag für dieses Schuljahr noch nehme (habe übrigens gerade heute eine Vertretungsstunde gegeben, weil eine Kollegin Bögertag hatte -- es sei ihr gegönnt.)

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