Telefon-Terror durch Helikopter-Eltern...

  • Hm, trotzdem Vorsicht.


    Der Vater hat ja deutlich angekündigt, was er vorhat, wenn Sohnemann durchfällt, nachdem der Schulleiter mit ihm gesprochen hatte. Sehr beeindruckt war er wohl von dessen Ansage nicht, warum wohl nicht? Ich würde wachsam bleiben. Eine Rufmordkampagne nach dem Motto, MrsPage hat Sohn nicht auf die Prüfung vorbereitet, musste sogar aus der Prüfung genommen werden, Vorgesetzte konnten es aber auch nicht mehr retten usw. ist ja naheliegend, samt entsprechendem Widerspruch gegen das Ergebnis. Hast du ihn eigentlich online angezeigt? Wie hat sich der Schulleiter geäußert? Wiegelt er ab oder steht er hinter dir?


    Ich wünsch dir, dass es das jetzt war. Sicher bin ich nicht.

  • Der Vater hat sich mittlerweile per Mail in aller Form entschuldigt. Ob ich die Entschuldigung so annehme, muss ich mir noch überlegen...

    Zur Bedeutung des Reflexivpronomens hat plattyplus ja schon 'was gesagt. Sich entschuldigen kann man mit sich selbst ausmachen. Um Entschuldigugn zu bitten, hätte etwas mit Demut zu tun. Allerdings befürchte ich, dass sich dieser grammtikalische Fehler schon so weit durchgesetzt hat, dass man darüber nicht mehr sprechen muss.


    Und was heißt "in aller Form"? Die Form (und auch das Medium) wäre mir eher wurscht, wenn das, was gesagt wurde, passt. Steht da, da er einen Fehler gemacht hat und diesen bedauert? Oder ein schlichtes "Tut mir leid."? So etwas?


    Ein kontextfreies "Ich möchte mich entschuldigen.", das man als Serienbrief einmal im Jahr an alle Bekannten und Geschäftspartner verschickt, taugt da eher nix. Man muss schon benennen, wofür man sich entschuldigt/um Entschuldigung bittet. Für die Tippfehler in den Whats-App-Nachrichten oder dafür, dass man eine Landesbeamte in Ausübung ihres Dienstes bedroht hat, um sie zu einer regelwidrigen Entscheidung zu nötigen?


    Letztendlich musst du auf diese E-Mail gar nicht reagieren. Kein Kontakt zu dieser Person haben zu wollen, steht dir zu. Also nimmst du die Mitteilung zur Kenntnis und gehst weiter. Falls der Fall bei der Staatsanwaltschaft liegt, könntest du diese von dem Entschuldigungsversuch in Kenntnis setzen. Evnetuell mit einem kurzen Kommentar, was du davon hältst (max. ein Satz).


    Dann Deckel zu und maximal noch abwarten, ob strafrechtlich 'was passiert. Vielleicht musst du nochmal als Zeugin 'ran.


    Falls der Schüler einen Widerspruch gegen das Nichtbestehen einlegt, ist das erstmal Sache der Schulleitung oder er Schulaufsicht. Dem kann man enstpannt entgegen sehen.


    Also, schöne Ferien.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • persönlich entschuldigen

    Ich fänd's eher unangemessen, wenn der Kerl dem Opfer in personam auflauerte. Telefon scheidet ja wohl auch aus. Ein Brief wäre wohl etwas formvollendeter gewesen als eine E-Mail. Aber sei's drum.

  • Das war der Wortlaut. Er möchte "sich in aller Form entschuldigen". ;)

  • Das war der Wortlaut. Er möchte "sich in aller Form entschuldigen".

    Was soll das denn heißen? So etwas ist ja nicht dadurch "in aller Form", dass man es dazu schreibt, sondern, dass es tatsächlich eine angemessene Form hat. Nee, nicht reagieren. Zur Kenntnis nehmen, weitergehen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Nee, nicht reagieren. Zur Kenntnis nehmen, weitergehen.

    Das ist sowieso das schlaueste, wenn sich die Angelegenheit auf der Sachebene geregelt hat. Wozu noch weiterer Kontakt auf der persönlichen Ebene? Das ist ohnehin nur ein Vater unter den hunderten, denen man im Lehrerleben begegnet ist und begegnen wird.

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