Mentorentätigkeit

  • Hallo,


    kann der SL eine Mentorentätigkeit anordnen auch wenn man nur in Teilzeit arbeitet?
    Mich interessiert das für Berlin.
    Liebe Grüße
    Kati

  • Was heißt denn "halbtags" arbeiten? Ich nehme an, dass von einem halben Deputat die Rede ist. In vielen kleinen Grundschulen gibt es nur Lehrerinnen, die Teilzeit arbeiten. Ich komme zwar nicht aus Berlin, aber es gibt sicherlich kein Gesetz, das besagt, dass nur derjenige mit dem höchsten Deputat Mentor werden darf ;-).

  • Hey,
    auch ich kann nicht für Berlin, sondern nur für Hessen sprechen: Mentorentätigkeiten gehören hier zur Dienstpflicht unabhängig vom Deputat. Es gibt hier auch keine Anrechnung für diese Tätigkeit oder Entlastungsstunden.
    Doof für alle Beteiligten ist sicher, wenn der Mentor die Mentorenschaft von oben aufgedrückt bekommt. Weder für den Mentor noch den Ref ist es eine schöne Situation.
    Gibt es keine anderen Interessenten?

  • Die Ausbildung von Nachwuchslehrern ist eine ganz fundamentale Arbeitsaufgabe im Lehrerdasein. Lehrer dafür bezahlt, genau so wie für die Pausenaufsicht oder das Konferenzprotokoll. Meines Wissens gibt es kein einziges Bundesland, in dem stundenreduzierte Kräfte davon befreit sind.


    Man sollte von dieser Aufgabe nicht zurückschrecken, sondern sie mit Augenmaß angehen, was die investierte Arbeit angeht. Aus eigener Erfahrung weiß ich nämlich, dass man ruckzuck plötzlich zu den älteren Kollegen an einer Schule gehört und dann möchte man seinen Teil dazu beigetragen haben, dass die nachfolgende Lehrergeneration auch so gut wird, wie man es gerne hätte.

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