Ref in MV - Vielleicht ohne Verbeamtung? Vor- und Nachteile

  • Guten Tag,


    entschuldigt, wenn diese Frage bereits vorkam, aber in der Suchfunktion habe ich nichts gefunden (oder nicht ordentlich geguckt).


    ]Lange und für die Frage unwichtige Backstory:]
    Ich bin einer dieser glücklichen Nachrücker, die innerhalb von wenigen Tagen ALLE Dokumente eingereicht haben müssen, damit sie verbeamtet werden können. Darunter die Unterlagen vom Amtsarzt. Wenn dessen Okay nicht bis zum 31.7. eingegangen ist, dann kann ich nicht verbeamtet werden. Ich könne das Gutachten auch faxen, aber auf dem Anschreiben ist keine Faxnummer. Email ginge auch, steht aber auch nicht drauf. Also erst einmal lange und oft herumtelefonieren. Im Endeffekt: Termin gestern gehabt, Gutachten ist erst am Dienstag da und dann kann, wenn der Arzt es genehmigt, alles per Fax gesendet werden.


    Mein Problem ist aber: Am Telefon meinte die Frau vom Schulamt, dass ich keinerlei Nachteile durch eine Nicht-Verbeamtung während des Refs haben werde - aber das kann doch so nicht stimmen? Ich hab gefragt, ob ich das nicht a) am Gehalt und b) an der Krankenversicherung merken würde und da hat sie was gestammelt, was ich nicht verstanden habe und dann musste der Anruf beendet werden.


    Kennt sich jemand von euch mit so etwas aus und könnte mir helfen? Denn wenn ich am Dienstag das nicht gefaxt bekomme, was passiert dann im Ref?


    ~Bekomme ich dann weniger Geld UND muss meine KV selber zahlen?
    ~Kann ich mich innerhalb des Refs um eine Verbeamtung bemühen und nachtragen?
    ~Wichtige Frage: Ich habe noch einen Stelle als Vertretungslehrer offen für ein Jahr - sollte ich dann einfach ablehnen und mich im kommenden (Halb-)Jahr noch einmal neu bewerben, nur dann mit allen Unterlagen und Verbeamtung?


    Vielen Dank für eure Geduld.

  • Eine Verbeamtung auf Widerruf während des Ref. ist für den Dienstherren in der Regel billiger, da er die Lohnnebenkosten (Arbeitgeberanteil KV, Rentenkasse etc.) spart.
    Wenn du verbeamtet wirst, musst du dir noch schnell eine PKV suchen (die bieten in der Regel Ausbildungstarife an, aber Vorsicht, es gibt Versicherungen, die im Kleingedruckten unschöne Regelungen zum Wechsel in den Normaltarif nach dem Ref. haben).


    Ich bekam damals (wegen Alter und Vorerkrankung), keinen vernünftigen PKV-Tarif und bin daher freiwillig gesetzlich versichert geblieben und musste beide Anteile selbst bezahlen. Das war eine finanziell echt schwere Zeit. Ich hätte mich über die Möglichkeit gefreut, das Ref. als Angestellter zu machen, ging aber bei meinem Dienstherren damals nicht.

  • Das heißt im Endeffekt hättest Du abzüglich Versicherung und allem am Ende mehr herausgehabt, wenn Du das Ref als Angestellter gemacht hättest, anstatt als Beamter (auf Widerruf)?
    tut mir leid, ich tu' mich mit der Problematik echt ein wenig schwerer als ich dachte

  • Ich ja, aufgrund meiner persönlichen Lebenssituation und dem Umstand, dass ich zu alt für den Ausbildungstarif in der PKV war.


    Das kann bei dir aber ganz anders sein. Wenn du jung und gesund bist, kostet dich die PKV im Ausbildungstarif bei 50% Beihilfe vielleicht 50,- EUR im Monat, das ist deutlich weniger, als du als Angestellter für die GKV an Abzügen hättest. Aber du musst aufpassen, wenn du einen PKV-Tarif aussuchst und vielleicht nicht den billigsten nehmen, sondern auf das Kleingedruckte achten. Die Ausbildungstarife sind natürlich Tarife mit tollen Konditionen, weil die Versicherungsgesellschaften damit Kunden an sich binden wollen. Und wenn du nicht auf's Kleingedruckte achtest, kannst du Pech haben, dass der Ausbildungstarif nach der Ausbildung automatisch in einen Normaltarif übergeht, dessen Konditionen plötzlich gar nicht mehr so toll sind, und das ohne Chance, den zeitnah wechseln zu können. Das sind die Tricks der Versicherer.


    Langer Rede, kurzer Sinn: Ob das Ref. für dich als Angestellter oder Beamter günstiger ist, kann dir hier keiner pauschal beantworten, da das immer von deinen Lebensumständen und deiner persönlichen privaten Situation abhängt (krank - gesund, verheiratet - ledig, kinderlos - mit Kindern,...).

  • Ich würde auch gucken, wie die Chance auf Stellen nach dem Ref aussehen, aus der PKV kommst du ohne Job nicht raus, ALGI bekommst du nach Verbeamtung nur, wenn das kurz genug ist und der Anspruch von vorher noch da ist. Da wäre dann Angestellt günstiger, weil Anspruch auf ALGI und damit Anspruch auf GKV.

  • Versuch unbedingt verbeamtet zu werden im Referendariat, weil:


    a) man kann dann während des Referendariats nur äußerst schwer ernsthaft mit dem Rauswurf bedroht werden (außer in Extremfällen - der verbeamtete LAA hat quasi das Recht die Prüfung abzulegen)


    b) Du hast einfach locker über 200€ netto mehr zur Verfügung (bei PKV - AN Anteil Rentenversicherung und Arbeitslosenvers. fallen ja auch weg)


    c) wenn Du später verbeamtet wirst, wird deine Ref-Zeit im Beamtenverhältnis voll auf die Pensionszeit angerechnet


    Das Du kein Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit nach dem Ref bekommst, ist kein großer Nachteil. Bei dem Refgehalt wärst Du als Arbeitsloser eh auf HartzIV-Aufstockung angewiesen (und das krisgste auch aus arbeitsloser Ex-Beamter)

  • Das Du kein Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit nach dem Ref bekommst, ist kein großer Nachteil. Bei dem Refgehalt wärst Du als Arbeitsloser eh auf HartzIV-Aufstockung angewiesen (und das krisgste auch aus arbeitsloser Ex-Beamter)

    Doch, das ist ein Nachteil, denn damit bist du nicht pflichtversichert in der GKV und bekommst somit in der PKV nur den GKV-Anteil gezahlt, den Rest musst du selber zahlen.


    Außerdem sind ja scheinbar Vertretungsverträge vorher gewesen, somit dürfte das dann angerechnet werden, weil es höher war und damit muss man dann vermutlich nicht aufstocken.


    Außerdem gibt es dann in der Zeit eine Lücke in der Rentenversicherung, die bei Anspruch auf ALGI entfällt.

  • Nö, Arbeitslosengeld wird aus dem sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsei9nkommen der letzten 12 Monate bestimmt - vorherige Einkunftshöhen sind irrelevant.

  • Nö, Arbeitslosengeld wird aus dem sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsei9nkommen der letzten 12 Monate bestimmt - vorherige Einkunftshöhen sind irrelevant.

    Falsch, wenn du entsprechende Gründe hast, warum das davor höher war, dann wird das davor genommen!

  • Die Threaderstellerin fällt aber unter keinen dieser Ausnahmetatbestände als Referendarin ohne Verbeamtung.

    Ach, das du natürlich ihre genauen familiären Hintergründe usw. im Gegensatz zu uns kennst, wusste ich natürlich nicht.


    Also ich kann jedenfalls nicht sagen, ob sie dafür Gründe hat. Deshalb ist es durchaus möglich, dass es diese geben kann/wird und auch möglich, dass dann das alte Gehalt anerkannt wird.

  • Versuch unbedingt verbeamtet zu werden im Referendariat

    Eben nicht unbedingt! Meistens ist das besser, in Ausnahmefällen aber eben auch ein Nachteil.

    a) man kann dann während des Referendariats nur äußerst schwer ernsthaft mit dem Rauswurf bedroht werden (außer in Extremfällen - der verbeamtete LAA hat quasi das Recht die Prüfung abzulegen)

    Das stimmt nicht, denn die Verbeamtung im Ref. kann jederzeit widerrufen werden. Im Falle eines Unfalls mit anschließender (temporären) Dienstunfähigkeit ist das einer Refkollegin von mir passiert.

    b) Du hast einfach locker über 200€ netto mehr zur Verfügung (bei PKV - AN Anteil Rentenversicherung und Arbeitslosenvers. fallen ja auch weg)

    Genau das kommt auf die persönliche Situation des Threaderstellers an, über die wir gar nichts wissen (und daher auch keine allgemeingültigen Ratschläge geben können).

  • @'Xiam: So einfach ist das nicht mit dem 'Widerruf' der Verbeamtung auf 'Widerruf'. Prinzipiell ist die zwar jederzeit möglich, es existieren aber große Hürden - bei Krankheit z.B. in NRW mehr als 6 Monate Ausfallzeit (und selbst dann ist es Ermessenssache). Als Nicht-Beamter wäre man auf jeden Fall viel eher raus...(vor allem auch bei Leistungsschwächen)


    @: Susannea: Ja, Du kannst Dir ja gemeinsam mit Xiam irgendwelche Ausnahme- und Extremfälle ausdenken (grad Du bist da ja Spezialistin), fast allgemeingültig kann man aber sagen, dass es besser das Ref im Beamtenverhältnis zu machen - dies gilt vor allem, wenn man eine prinzipielle Verbeamtungsmöglichkeit nach dem Ref hat...(aber meistens auch sonst....)

  • @'Xiam: So einfach ist das nicht mit dem 'Widerruf' der Verbeamtung auf 'Widerruf'. Prinzipiell ist die zwar jederzeit möglich, es existieren aber große Hürden - bei Krankheit z.B. in NRW mehr als 6 Monate Ausfallzeit (und selbst dann ist es Ermessenssache). Als Nicht-Beamter wäre man auf jeden Fall viel eher raus...(vor allem auch bei Leistungsschwächen)


    @: Susannea: Ja, Du kannst Dir ja gemeinsam mit Xiam irgendwelche Ausnahme- und Extremfälle ausdenken (grad Du bist da ja Spezialistin), fast allgemeingültig kann man aber sagen, dass es besser das Ref im Beamtenverhältnis zu machen - dies gilt vor allem, wenn man eine prinzipielle Verbeamtungsmöglichkeit nach dem Ref hat...(aber meistens auch sonst....)

    Wir denken uns nicht irgendwelche Spezialfälle aus (Kinder im Ref bekommen oder schon Kinder vorher haben, ist ja überhaupt nichts ungewöhnliches mehr und daher kein Spezialfall!), sondern weisen darauf hin, was es für vor und Nachteile geben kann und gucken nicht nur wie du durch die Beamtenbrille.
    Ich halte z.B. verbeamtet sein immer noch nicht wirklich für erstrebenswert! Und das allgemein!


    Die TE muss dann selber gucken, welche Varianten bei ihr zutreffen und sich das dann überlegen, sollte aber eben nicht wie von dir geschrieben gleich "ich will unbedingt verbeamtet werden", schreien.

  • Danke an euch alle für diese Informationen. Das ist schon sehr wichtig, dass ich das alles auf dem Schirm habe.


    Zu meiner Person: Bin männlich, 31 Jahre alt, aber fit und kerngesund. Die Besetzung als Lehrkraft nach dem Ref ist absolut nicht gesichert und meine Familie wohnt nicht in MV, weswegen ich wahrscheinlich nach Berlin zurückziehen würde, falls ich bis dahin nicht den ultimativ guten Job gefunden/ bekommen habe in MV.


    Weiterhin: Ich bin verlobt und plane nächstes Jahr zu heiraten.


    Ändert das irgendwas an den Dingen, die ihr im Vorfeld diskutiert habt?

  • Das bestärkt darin, was ich gesagt habe, dass PKV und verbeamtet sicherlich keine gute Option ist, denn Berlin verbeamtet definitiv nicht, du hast also keine wirklichen Vorteile durch die Verbeamtung. Aber den Nachteil, dass du vermutlich erst nach den Ferien aus der PKV rauskommen würdest ohen Anspruch auf ALGI und dann neuer Job. Allerdings bekommst du natürlich in Berlin schnell einen Job, aber erst nach den Ferien!

  • weswegen ich wahrscheinlich nach Berlin zurückziehen würde

    Erkundige dich danach, wie es in MV mit der Nachversicherung ist. Als Beamter zahlst du in MV nicht in die Sozialkassen ein. Da Berlin nicht verbeamtet, würden dir dadurch dort ggf. am Ende Rentenpunkte fehlen.

  • Beamte werden prinzipiell (bei Nichtfortsetzung des Besmtenverhältnisses) auf voll Kosten des Arbeitgebers nachversichert-----wenn du das Ref im Angestelltenverhältnis machst, musst du die Arbeitnehmerbeiträge bezahlen (die sind dann halt weg)


    Informieren würde ich mich, ob ich als Referendar im Angestelltenverhältnis rechtlich nicht ziemlich schutzlos wäre, Tarifverträge usw. gelten dafür ja nun nicht (du fällst ja nicht unter den TV-L oder TVöD). Nuja, und wie belastbar Zusicherungen der Gleichbehandlung mit beamteten Refs sind....


    18 x 200 € mehr (so als grobe Schätzung, eher sind es mehr) sind übrigens 3 600€ netto Unterschied, für 18 Monate eine ganze Menge: Bei PKV gibts dann noch Leistungsvorteile gegenüber der GkV (vll. entscheidest du dich dann ja auch für den Verbleib im beamtentum)

  • 18 x 200 € mehr (so als grobe Schätzung, eher sind es mehr) sind übrigens 3 600€ netto Unterschied, für 18 Monate eine ganze Menge: Bei PKV gibts dann noch Leistungsvorteile gegenüber der GkV (vll. entscheidest du dich dann ja auch für den Verbleib im beamtentum)

    Wenn er nach Berlin geht, kann er nicht Beamter bleiben ;)


    Bei mir haben sich übrigens diese 200 Euro mehr mit der KK gleich wieder aufgehoben.

  • Er/sie weiss ja noch nicht sicher, ob er wieder nach Berlin geht...#


    Du scheints übrigens in jeder Beziehung ein Ausnahmefall zu sein, 200€ in der PKV zahlt man als Ref nicht in der PKV, wenn man einigermaßen gesund ist (und der Threadersteller kommt mit 31 Jahren ja noch in die subventionierten Anwärtertarife rein)

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