FYI: Rechtsgutachten zur Ausstattung von Lehrkräften mit digitalen Arbeitsgeräten an Schulen in Nordrhein-Westfalen
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen
-
-
Ich hab' nur mal das Kapitel "Ergebnis" und mögliche Konsequenzen überflogen und finde es leider sehr nichtssagend.There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.
-
Diesen Punkt im Abschnitt "Ergebnis" finde ich durchaus interessant:
Gutachten schrieb:
[Der Schulträger]schuldet lediglich eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie „orientierte“ Sachausstattung. Allerdings gibt esfaktisch nur zwei Möglichkeiten: Der Schulträger kann entsprechend ausgestattete Arbeitsplätze für die Lehrkräfte in genügender Anzahl im Schulgebäude vorhalten. Stattdessen kann er die Lehrkräfte auch mit (Dienst-) Computern ausstatten, welche diese (auch) zu Hause nutzen können. Wird keine der genannten Optionen umgesetzt,so verstößt der Schulträger gegen seine Verpflichtung aus § 79 SchulG NRW.
Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann? -
Midnatsol schrieb:
Diesen Punkt im Abschnitt "Ergebnis" finde ich durchaus interessant:
Gutachten schrieb:
[Der Schulträger]schuldet lediglich eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie „orientierte“ Sachausstattung. Allerdings gibt esfaktisch nur zwei Möglichkeiten: Der Schulträger kann entsprechend ausgestattete Arbeitsplätze für die Lehrkräfte in genügender Anzahl im Schulgebäude vorhalten. Stattdessen kann er die Lehrkräfte auch mit (Dienst-) Computern ausstatten, welche diese (auch) zu Hause nutzen können. Wird keine der genannten Optionen umgesetzt,so verstößt der Schulträger gegen seine Verpflichtung aus § 79 SchulG NRW.
Wäre aber irgendwie ironisch, wenn jeder bei uns mit Büro und PC (also mit Funktionsstellen/ Beförderungen) nichts bekäme und alle anderen einen Laptop
Immerhin steht drin, dass wir sie nicht warten müssen, sonder ein entsprechender Wartungsvertrag abgeschlossen werden sollte. Interessant.Only Robinson Crusoe had everything done by Friday. -
Das ist so unnötig kompliziert gemacht aufgrund verschiedener Gesetzeswerke, die da greifen.
Wenn jeder Schulträger einen gesonderten Wartungsvertrag mit einem kommerziellen Anbieter abschließen muss etc.
Da wäre es doch einfacher, sich auf einen festen Pool an Geräten zu einigen, diese vom Land vorzugeben und ebenso über eine landesinterne IT-Infrastruktur einrichten und warten zu lassen.
Das Ganze wird ohnehin im Sande versickern, zumal die NRW-CDU unter Laschet ja strikt gegen die GG-Änderung ist.Gruß
Bolzbold
Ich bin ein Ar***, und deswegen konnte ich nur Lehrer werden. -
IT.NRW würde sich bestimmt über den Auftrag freuen...Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.
-
Ich verwette meinen (nicht vorhandenen) Dienstrechner darauf, dass die Wartung an der Schule (sprich einem IT-kundigem Kollegen) hängen bleiben würde. Momentan besteht bei der pädagogischen Austattung die Möglichkeit, Supporttickets über den Schulträger zu eröffnen (Bearbeitungszeit bei Hardwareschäden: 3-5 Tage, Bearbeitungszeit bei Softwareproblemen: Monate) oder einfach den Kollegen an der Schule zu fragen, der das mal eben macht. Genauso wird es weiter laufen.
Da ich - wie man vielleicht merkt - der fachkundige Kollege der Schule bin, habe ich auf den Spaß echt ganz wenig Lust.
Die Lösung wäre, eine größere IT-Abteilung bei der Stadt einzurichten, die ausschließlich für die Wartung zuständig ist. Da die aber auch dauerhaft Geld kostet, wissen wir ja, wie hoch die Motivation ist.