Referendariat = gehobener Dienst?

  • in b-w bist du als lehranwärter für den ghs, und rl bereich auf jden fall im gehobenen dienst. gymnasiallehrer sind im höheren dienst (laut unserem schulrechtslb) und damit wohl auch die refis (hier in b-w)


    so, und jetzt wünsch ich euch allen einen guten ruscht, falls ich nicht mehr vorher da bin


  • Da du für NRW nachfragst, könnte es sich lohnen, einen Blick in die OVP (= Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen) zu werfen; die gibt's auch online, z.B. hier:


    http://www.studienseminare.nrw.de/ovp/ovp.pdf


    In § 2 wird das gymnasiale Lehramt (um das es dir ja wahrscheinlich geht) dem höheren Dienst zugeordnet.


    gruß, ph.

  • Hallo,
    als "Lehreranwärterin" für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen sit man bei uns in Niedersachsen Beamtin auf Widerruf des gehobenen Dienstes. Als "Referendarin " für das Lehramt an Gymnasien ist man im höheren Deinst beschäftigt.
    Guten Start ins Referendariat/ in den Vorbereitungsdienst,
    ohlin

  • Die Antworten sind m.E. weitgehend allgemein gültig. Als Rahmen werden die Laufbahnen nämlich in der Bundesbesoldungsordnung
    geregelt und dann noch zusätzlich in den jeweiligen Landesbesoldungsordnungen.


    Allgemein kann man sich merken:
    Uni-Studium=höherer Dienst (Gymi, Berufliche Schulen)
    Pädagogische Hochschule, FH, BA, Uni mit 6 Semestern Regelstudienzeit= gehobener Dienst (Real-, Grund-, Haupt-, Sonderschulen)
    andere Lehrämter=mittlerer Dienst (z.B. praktische Lehrer in Werkstätten).

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

  • Hallo Timm,
    in Niedersachsen ist es nicht ganz so wie du schreibst. Lehrerstudien finden immer an Universitäten statt. Nach neuer PVO umfasst das Lehramtsstudium für GHR 8 Semester Regelstudienzeit. Der Abschluss ist immer das erste Staatsexamen, das vor dem Niedersächsischen Landesprüfungsamt abgelegt wird.
    Ob es außer dem gehobenen und dem höheren Dienst noch einen mittleren gibt, weiß ich allerdings nicht.
    Gruß ohlin

  • auch wenn's mittlerweile schon in Richtung OT geht -
    kleine Korrektur: Sonderschullehramt = 8 SEmster REgelstudienzeit = höherer Dienst


    Da Haupt- und Realschullehrer in Hessen teilweise nach A 13 besoldet werden, kann ich mir vorstellen, dass auch HR-Lehrer mittlerweile dem höheren Dienst zugeordnet werden.


    Gruß,
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

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  • Realschullehrer werden doch immer nach A13 besoldet und sind gehobener Dienst. Höherer Dienst ist immer die Laufbahn der Studienräte Gym und Berufschulen (A13+Zulage).
    Alles andere (G,H,R,S) ist gehobener Dienst, auch wenn nach A13 besoldet.

  • Sonderschullehrer sind definitiv im höheren Dienst. In Hessen zumindest. Ich bin's jedenfalls und ich glaube nicht, dass da bei mir eine Ausnahme gemacht wurde... ;)


    Und HR-Lehrer werden leider nicht immer nach A 13 besoldet. In einigen Bundesländern meines Wissens generell noch nicht und in Hessen ist das etwas undurchsichtig. Ich habe HR-Kollegen, die vor nicht allzu langer Zeit eine Planstelle mit A12-Besoldung angetreten haben.


    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

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