Krankenversicherung

  • Hey Justus!


    Da ist ja wohl ne absolute Frechheit. Da hab ich immer gedacht, ich hätte ein gutes Schnäppchen gemacht: GEW als Interessenvertretung und dann noch inkl. Schlüsselversicherung. Und jetzt sagst du mir, dass ich das zwei Jahre ganz umsonst hatte X(


    So was Doofes. Nun denn, hoffen den anderen hat dein Beitrag die Augen geöffnet.


    Herzliche Grüße,


    Fabula

  • Hey Fabula,
    die Rechtsschutzversicherung und die Interessenvertretung sind ja für die 4 Euro pro Monat ihr Geld wert und ganz Okay... wenn der Grund zum Eintritt die Schlüsselversicherung war, dann sorry.
    JJ

  • Hallo,


    wisst ihr, welche GKV einen nach einer PKV wieder aufnimmt? Oder gibt es da generell keine Chance?


    Ohne Werbung auslösen zu wollen, bei welcher PKV seid ihr denn alle?


    Grüße,
    Meike24

  • Hallo Meike,
    ich bin jetzt bei der DKV privatversichert und damit sehr zufrieden. Zum neuen Jahr ist mir sogar der Beitrag um 3 Euro/ Monat gesenkt worden. Ich persönlich habe mit aufdringlichen und ausfallenden, unfairen Vertretern der DeBeKa sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Kenne aber auch viele, die da versichert sind. Liegt bei denen aber auch oft daran, dass sie sich nicht informiert haben, sondern den Anruf der DeBeKa-Vertreter so nett, zuvorkommend und rührend fanden, dass sie das super Angebot nicht ausschlagen konnten und da gleich unterschrieben haben. Informier dich vorher umfassend, denn die Versicherung, die für deine Freundin die beste und günstigste ist, muss es für dich noch lange nicht sein (Alter, Kinder, Vorerkrankungen und vor allem deine persönlichen Ansprüche an die Leistungen der Versicherung sind da sehr entscheidend).
    Ich war vorher bei der BKK versichert und kann da später auch wieder zurück. Ist das nicht bei allen gesetzlichen Kassen möglich?
    Gruß
    ohlin

  • hallo justus, hallo fabula,


    der Einwand von Justus ist nur teilweise richtig. Als Lehrer (nicht nur als Lehramtsanwärter) bist du für den Schlüsselverlust nicht (direkt) haftbar. Das Gebäude gehört der Gemeinde, dein Dienstgeber ist aber das Land. Die Gemeinde lässt sich den Schaden durch deinen Dienstgeber, also das Land, erstatten und damit bist du zunächst aus dem Schneider.


    Aber nu kommt der Haken:
    Wenn du grob fahrlässig gehandelt hast - und das tust du bereits, wenn du deinen Schlüsselbund auf dem Pult liegen lässt - holt sich das Land die Kosten von dir zurück.


    Pech gehabt, wenn du da auf Justus vertraut hast. Es kommt zwar sehr selten vor - aber es gewinnen auch sehr wenige Leute im Lotto. Trotzdem glaubt jeder, er könnte diesmal der Gewinner sein. Eine Schließanlage kostet - je nach Schulgröße - wasweißichwieviel. Die Versicherungssummen erreichen jedenfalls 50.000 €


    Die Argumentation von Justus kann man hier nachlesen - sie wird aber gegen Ende relativiert.


    http://www.nrwl.de/jung/aa/15.htm


    <rhetorik an>Weshalb bieten eigentlich ALLE Berufsverbände diese zusätzlichen Diensthaftpflichtversicherungen an, wenn sie anscheinend doch kein Mensch braucht?
    <rhetorik aus>

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • ohlin: das klingt ja gut. ich bin auch noch bei der bkk und damit sehr zufrieden. allerdings möchte ich mir kosten durch eine pkv sparen und will daher wechseln. aber gut zu wissen, dass du zurück zur bkk kannst. werde mich morgen auch nochmal erkundigen. denn wenn ich nicht zurück kann, ist mir die sache mit der pkv etwas zu heikel.


    auf dass wir 2004 nicht krank werden!


    grüße meike24

  • Meine Güte... wenn man das so liest weiß man gar nicht mehr ob man nun wechseln soll oder nicht! :)
    Ich bin bei der TK und da eigentlich zufrieden, wenn aber die Beiträge der GKV im Ref so viel höher liegen wäre ein Wechsel ja sinnvoll. Mir hat eine Mitarbeiterin der TK am Telefon gesagt, dass ich nur unter bestimmten Bedingungen einfach wieder zurück wechseln kann, zB wenn ich arbeitslos bin. Da werde ich mich auf jeden Fall noch mal schlau machen.


    Wie sieht das denn generell mit der privaten Versicherung aus? Wo ist denn da der Hacken? Ich hab gehört da werden die Beiträge mit den Jahren höher, so dass man hinterher mit seiner kleinen Rente und Horrorbeiträgen da steht...?


    LG,
    Antje

  • Hallo Antje,


    der "Hacken" ist wohl die Sache mit dem Wechsel, wenn man von der PKV wieder in die GKV gehen will.


    Die Sache mit der Rente ist mir neu...wusste ich vorher noch nicht. Ich werde die nächsten Tage mal einige Versicherungen abklappern und mich schlau machen.


    Fakt ist, wenn ich in der GKV bleibe, zahle ich mtl. 140 Euro bei der PKV wären es nur ca. 80 €.


    Ich weiß auch noch nicht, was ich machen soll. Muss mich aber auch die nächsten Tage entscheiden.


    Grüße
    Meike24

  • Hallo Antje,
    hallo Meike!
    Bei uns in Niedersachsen kann man das Referendariat zum 01.05. oder 01.11. anfangen und ist dann 18 Monate beschäftigt. In dieser Zeit hat man Anspruch auf die staatliche Beihilfe und somit ist eine private Krankenversicherung auf jeden Fall günstiger. Ich werde mein Referendariat, soweit alles so läuft, wie es soll, zum 31.10.2004 beenden. Und ich gehe eigentlich nicht davon aus, zum 01.11.04 eine Stelle zu bekommen. Es ist ja im Gespräch, dass Niedersachsen überhaupt nicht mehr während des Schuljahres einstellen will. Somit werde ich wohl arbeitslos sein und kann dann auf alle Fälle zurück in meine alte gesetzliche Kasse. Schließlich bin ich ja gesetzlich verpflichtet, Mitglied einer Krankenkasse zu sein und wenn ich nicht mehr Beamtin bin und auch keinen Anspruch mehr auf Beihilfe habe und das Mindestgehalt für Privatversicherte nicht erreiche, kann ich nicht in der privaten Versicherung bleiben. Also, bleibt mir nur noch eine gesetzliche Krankenkasse. Trotzdem gibt es ja die Möglichkeit, für einen symbolischen Monatsbeitrag von 1-2 Euro Mitglied in der privaten zu bleiben, um somit für den Fall, wieder eintreten zu wollen, das zu dem Einstiegsbeitrag, den man zu Beginn des Refs bezahlt hat, zu können. Das machen aber nicht alle privaten Versicherungen so, also fragt bevor ihr unterschreibt, ob eure auserwählte das anbietet.
    Ich werde mich bei meinem Versicherungsmakler und auch bei meiner alten gesetzlichen noch einmal wieder ganz explizit erkundigen, ob sich vielleicht etwas verändert hat. Ich habe mir das mit der möglichen Rückkehr nicht schriftlich geben lassen...
    Dass mit den sehr hohen Beiträgen für Renter kenne ich nur im Zusammenhang mit einer freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Das heißt, wenn ich mich z.B. privat versichern könnte, aber doch bei einer gesetzlichen bleiben will, gelte ich dort als freiwillig Versicherter (Das musste ich einen Monat zwischen Studium und Ref auch tun, da hatte ich gar keine andere Wahl!). Diese Beiträge sind recht hoch und steigen wohl auch. Später werden sie aber nicht auf den prozentualen Anteil auf das Rentenniveaus zurückgerechnet, sondern bleiben so wie beim letzten Gehalt und somit sehr hoch. Ist man gesetzlich krankenversichert, richtet sich die Höhe des Beitrags nach dem Einkommen und als Renter ist der Prozentsatz sogar noch geringer als der für Arbeitende. Wie sich das bei Rentnern bzw. Pensionären bei der privaten Versicherung später verhält, weiß ich auch nicht.
    Ich werde versuchen, das bald in Erfahrung zu bringen und werde meine Ergebnisse hier präsentieren.
    Gruß
    ohlin

  • Zitat

    Ich werde mein Referendariat, soweit alles so läuft, wie es soll, zum 31.10.2004 beenden. [...] Somit werde ich wohl arbeitslos sein und kann dann auf alle Fälle zurück in meine alte gesetzliche Kasse.


    Vorsicht! Arbeitslos wird nur derjenige, der auch in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat - also 'normale' Arbeitnehmer (z. B. angestellte Lehrer). Referendare sind aber, wie du richtig schreibst, Beamte (auf Zeit). Weil sie nicht in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben, können sie sich aber nicht arbeitslos, sondern nur arbeitssuchend melden. Aber nur im Fall der Arbeitslosigkeit muß die GKV einen wieder aufnehmen - oder wenn man eine neue (sozialversicherungspflichtige!) Beschäftigung als Arbeitnehmer wieder aufnimmt.


    Zitat

    Schließlich bin ich ja gesetzlich verpflichtet, Mitglied einer Krankenkasse zu sein [...].


    Nur wenn du einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehst. Theoretisch ist es - z. B. als Student (der das 30 Lebensjahr überschritten hat) - möglich auf die Krankenversicherung zu verzichten; allerdings ist das natürlich nicht ratsam.


    Infos dazu: http://www.lis.bremen.de/lis/aus/apr/x021.html (Der Link ist leider ziemlich alt, ich hab auf die Schnelle keinen anderen gefunden.)


    gruß, ph.

    Einmal editiert, zuletzt von philosophus ()

  • @ Antje,


    ja genau da liegt der Haken!!!!


    Es gibt viele Privatversicherte, die im Alter die Beiträge ihrer PKV nicht mehr bezahlen können. Falls Du Beamtin auf Lebenszeit wirst, hast Du immer noch die Beihilfe, die 50 % auch im Rentenalter bezahlt. Während die Beiträge der GKV prozentual an deinem Einkommen berechnet werden, rechnen die PKV's anders. Daher ist es notwendig sich vor dem Eintritt in die PKV gut zu informieren, welche PKV es über einen langen Zeitraum schafft, die Beiträge stabil zu halten. Daher nicht nur an den aktuell zu zahlenden Tarifen orientieren, sondern auf Beitragsstabilität achten!! Hilfe dabei bieten Verbraucherberatung und Stiftung Warentest.


    Allerdings wirst Du dafür Zeit und Geld investieren müssen (die Versicherungsberatung in den Verbraucherberatungen ist kostenpflichtig, aber diese ist das Geld allemal Wert!!). Weiter oben wurde schon geschrieben, dass es nicht die günstigte PKV für alle gibt. Es hängt sehr davon ab, wie gesund und alt Du bist, ob Du männlich oder weiblich bist.


    Gruß von der Sonne :)

  • Zur PKV stelle ich mir auch noch folgende Frage:


    Wenn ich z.B. beim Zahnarzt eine Krone brauche und diese z.B. 700 € kostet, muss ich diese Kosten ja vorerst selbst bezahlen. Hinterher bekomme ich das Geld ja wieder zurück. Was mache ich aber, wenn ich nicht flüssig bin und keine Ersparnisse habe?


    Habt ihr damit schon Erfahrung?



    Grüße Meike24

  • Antwort:
    Die Rechnung sehr schnell bei Beihilfe und KV einreichen und so lange nicht bezahlen, bis das Geld auf deinem Konto ist. (Ca. 3 Wochen) Innerhalb von 4 Wochen wird normalerweise keine Mahnung verschickt.


    AAAAber VORSICHT!!!
    Erkundige dich vor der Behandlung genau, ob Beihilfe und KV eine Krone überhaupt noch bezahlen!!!
    Hängt stark vom Tarif ab, den du abgeschlossen hast und dem Bundesland, in dem du lebst.


    Erst fragen, dann bohren (lassen)!!

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Hallo zusammen,


    habe in dem Zusammenhang auch mal ne Frage: Wie siehts neben der Krankenversicherung mit ner Berufsunfähigkeitsversicherung aus? Braucht man die schon im Ref. bzw. da es ja sicher sinnvoll ist, sowas so früh wie möglich abzuschließen (genau wie bei der PKV): gibts da auch ermäßigte Ref.tarife wie bei der PKV? Habe mich da jetzt nämlich mal n bisschen schlau gemacht und bei den durchschnittlichen Beitragen erstmal geschluckt. Während des Refs kann man sich das ja nun nicht leisten, wenns da keine gesonderten Tarife gibt ...


    Wäre dankbar für ein paar Infos/Meinungen dazu.


    Liebe Grüße


    Semira

  • Hallo Semira,
    ich habe zu Beginn des Referendariats eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Ich halte sie für nötig, da wir nicht mit einer ausreichenden Unterstützung durch den Staat rechnen können (Z.Zt. sind es etwa 35% des letzten Einkommens, die man als Berufsunfähiger bekommt.) Ich habe eine Versicherung abgeschlossen, die sofort bei Eintritt von mindestens 50% Berufsunfähigkeit eintritt. Ich bekommen von dieser Versicherung dann eine monatliche Rente von 600 Euro, egal, ob und was ich von woanders herbekomme. Sollte ich bis zum Ende der Versicherung (sie läuft ab, wenn ich 60 bin.) nicht berufsunfähig werden, bekomme ich die Beiträge zurück. Eine bestimmte Summe wird mir garantiert, kann aber auf Grund von Zinsentwicklung steigen, aber fallen nicht. Bei Todesfall vor Ende der Versicherung bekommt eine von mir angegebene PErson meine eingezahlten Beiträge zurück. die Versicherung kostet für mich im Monat etwa 40 Euro. Dadurch dass ich nicht gesetzlich, sondern privat versichert bin und dafür nicht so hohe Beiträge habe, kann ich mir diese 40 Euro gut leisten. Was ich allerdings mache, wenn ich im Anschluss an das Ref nicht gleich eine Stelle bekomme, weiß ich nicht. Aber ich meine, dass man die Zahlung an die Versicherung auch für bestimmte Zeit aussetzen kann.
    Ich würde mich an deiner Stelle gut beraten lassen, ob und welche Versicherung für dich geeignet ist. Ich meine, dass die Beiträge -wie bei der PKV- vom eintrittsalter abhängig sind. Auf jeden Fall ist der Einstiegsberuf entscheidend: wenn du als Bürokraft eintrittst, zahlst du einen geringeren Beitrag. Wenn du anschließend als Gleisarbeiter oder Bauarbeiter arbeitest, erhöht sich der Beitrag nicht und wenn du für diesen "neuen" Beruf unfähig wirst, bekommst du auch die Rente. Ob das bei allen Versicherungen so ist, kann ich nicht sagen. Ich weiß nur, dass es bei meiner so ist.
    Gruß
    ohlin

  • Hallo ohlin,


    danke für die Antwort. Ok, das mit den 40 Euro klingt ja viel besser, als die Tarife, die ich gesehen hatte und die dann wohl für 'fertige' Leute gelten - das waren nämlich so ca. 700-900 irgendwas Euro pro Monat (galt für kfm. Angestellte), und das find ich schon sehr viel. (da fällt mir grad ne ganz andere Frage ein, hab mich bisher da noch nicht informiert: Wieviel verdient man eigentlich als 'fertiger' Lehrer so im Durchschnitt gleich nach dem Ref?)


    Dann ist bei deiner Versicherung sicher auch direkt ne Lebensversicherung dabei, oder? Es gibt nämlich anscheinend nur recht wenige Angebote, wo man eine Berufsunfähigkeitsversicherung 'alleine' abschließen kann. Habe mir dazu mal nen Bericht + Test aus 'Finanztest' von vorigen August durchgelesen, kann ich jedem empfehlen, der auch grad überlegt, sowas abzuschließen, ist sehr informativ.


    Ich werde mich dann wohl mal bei ein paar Versicherungen erkundigen, denn laut dem Bericht in der Zeitung ist es schon ratsam, die Versicherung dann so früh wie möglich abzuschließen, da der Betrag auch vom Eintrittsalter und (Vor-)erkrankungen abhängt.


    Liebe Grüße


    Semira

  • Zum Thema Gehalt:


    Nicht verzagen, GEW fragen......


    http://www.gew.de/service/gehalt/index.html


    Nun kommt es noch darauf an, "was denn du für eener bist..."


    GHS-ler haben in Ba-Wü Gehaltsstufe A12, Realos und Gymnasiasten A13 und aufwärts......


    Die Welt ist ungerecht....

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Kann ich mich eigentlich auch noch während des Referendariates für die PKV entscheiden oder ist die Beihilfe dann "futsch" ?


    Immer noch am Grübeln...
    Meike24

  • Hallo alias,


    danke für den link - nur werde ich aus den ganzen Tabellen nicht so recht schlau, da für mich nicht ersichtlich ist, welche Tabelle nun für wen gilt (A, B, C). Bisher war mir nur A ein Begriff, z.B. A13 für Sek II.
    Aber sehe ich es richtig, dass der 'Anwärtergrundbetrag' dann das ist, was man, entsprechend der Schulstufe, nach Abschluss des Refs bekommt? Wäre dann ja nur nicht mehr, als die Bezüge im Ref??
    Naja, aber ich sollte vielleicht eh erst mal gucken, das Ref. zu machen, bevor ich mir den Kopf über die Zeit danach zerbreche


    @ meike: Hm, ich weiß es zwar nicht, würde aber mal vermuten, dass man auch noch während des Refs wechseln kann. Ich tendiere zur Zeit eher zur PKV, da das wohl doch um einiges günstiger ist von den Beiträgen als die GKV. Und da ich mal davon ausgehe, noch verbeamtet zu werden (bin ne unverbesserliche Optimistin) und da dann ja eh in die PKV zu 'müssen', macht es ja Sinn, sich schon so früh wie möglich privat zu versichern.


    verregnete Grüße (ich will Sonne!)


    Semira

  • Im Ref bist du LehramtsANWÄRTER und bekommst demzufolge den Anwärtergrundbetrag plus eventuelle Zuschläge.


    Nach dem Ref bist du Lehrer zur Anstellung (L z.A.), bis du verbeamtet bist, oder - wenn das Beamtungsverfahren nicht läuft und du den Angestelltenstatus hast, Lehrer in Anstellung (L.i.A.)


    Als Berufschullehrer kommt's darauf an, ob du als SekII-Lehrer A13 bekommst oder als technischer Lehrer A10 (mit Aufstiegsmöglichkeit bis A12)


    In der Regel fängst du als Berufseinsteiger mit A13 in Gehaltsstufe3 an und bekommst 2824,20 €


    Dazu kommt noch ein Familienzuschlag von 102€ oder mehr, falls du verheiratet bist und Kinder hast.


    Ganz genau kann es dir dein GEW-Mensch vor Ort sagen.....

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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