Antrag zur Ermittlung der Belastungsgrenze

  • Weiß das jemand von euch.... Bei meiner Beihilfestelle geht jetzt niemand mehr ans Telefon.


    Ich versuche gerade den Antrag zur Ermittlung der Belastungsgrenze auszufüllen. Muss ich den Antrag dann ans LBV schicken und dort abstempeln lassen? Oder was ist mit „Unterschrift und Stempel der Gehaltsstelle“ wohl gemeint?ei

  • Weiß das jemand von euch.... Bei meiner Beihilfestelle geht jetzt niemand mehr ans Telefon.


    Ich versuche gerade den Antrag zur Ermittlung der Belastungsgrenze auszufüllen. Muss ich den Antrag dann ans LBV schicken und dort abstempeln lassen? Oder was ist mit „Unterschrift und Stempel der Gehaltsstelle“ wohl gemeint?ei

    Auf https://www.brd.nrw.de/gesundh…zur_Belastungsgrenze.html findet sich doch

    "Diese Belastungsgrenze wird nur auf Ihren Antrag (formlos) festgesetzt. Der Antrag kann frühestens nach Ablauf des Kalenderjahres und muss spätestens bis zum Ablauf des Jahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem die Aufwendungen entstanden sind.

    Beabsichtigen Sie einen entsprechenden Antrag zu stellen, ist es erforderlich die Aufwendungen zu belegen und ggf. das steuerliche Einkommen des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners/der eingetragenen Lebenspartnerin nachzuweisen (durch einen Steuerbescheid)."



    Wenn das formlos geht, wieso hast du denn dazu ein Formular und welches? Meiner Auffassung nach schickst du einfach deinen letzten Steuerbescheid mit hin und bittest um entsprechende Berücksichtigung.

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