Jahresarbeitsentgeldgrenze mit Nebenverdienst überschritten. Was ist mit den Kindern?

  • Liebe Lehrkräfte,


    ich hatte gehofft, mir kann hier jemand helfen. Weder mein Berater von der PKV noch der Mitarbeiter der GKV konnten mit am Telefon genaue Auskünfte geben. Vielleicht hat hier jemand das gleiche Problem?

    Ich bin Beamter (A13/7) und in der PKV. Meine Kinder (2) sind in der GKV bei meiner Frau und zahlen dort nichts (Familienversicherung).

    Ich liege ein paar tausend Euro unterhalb der Jahresarbeitsentgeldgrenze, unter der die Kinder noch kostenlos in der GKV meiner Frau mitversichert sein dürfen. Dort zählt ja das Bruttogehalt ohne Familienzuschläge.


    Nun habe ich aber im Laufe des letzten Jahres ein paar kleine schriftstellerische Aufträge angenommen, auch damit komme ich aber nicht über die Grenze. Die Einkünfte sind UNREGELMÄßIG, das scheint eine Rolle zu spielen.


    In diesem Jahr habe ich die Tätigkeit allerdings ausgeweitet und ehrlich gesagt nicht genauer darüber nachgedacht, was mit der Krankenversicherung passiert.:sterne:


    Insgesamt komme ich im Laufe des Jahres nun über diese Grenze (mit meinen Beamtenbezügen des ganzen Jahres + dem, was ich BISHER schriftstellerisch verdient habe, ich kann es also kaum noch abwenden). Jetzt bin ich das allerdings (hab ja erst 8 Monate Bezüge bekommen) noch nicht.


    Ab wann fallen die Kinder nun aus der KOSTENLOSEN Familienversicherung? Dann würde ich die nämlich gerne privat bei mir mitversichern. Der Herr der PKV meinte, evtl. rückwirkend zum 1.1., d. h. ich müsste tausende Euro nachzahlen. Der Herr der GKV meinte, erst wenn ich über die Grenze drüber bin... also mitten im Jahr? Oder erst im nächsten Jahr?


    Wäre super, wenn da jemand Genaueres zu sagen könnte.


    Liebe Grüße

  • Wenn ich das richtig verstehe, gilt als für die Bemessungsgrenze relevantes Bruttogehalt das Monatseinkommen und nicht das Jahreseinkommen. Ab dem Monat, in dem du die monatliche Bemessungsgrenze überschreitest müssten die Kinder privat nachversichert oder freiwillig gesetzlich versichert werden (wobei letzteres der teurere Weg sein dürfte, denn für die Kinder gibt es in der PKV ja einen beihilfefähigen Tarif).

    Ich könnte mir vorstellen, dass das Problem nicht soooo selten ist unter Beamten und es insofern möglich ist über die Gewerkschaften sachkundige Informtaionen zu erhalten. Das solltest du insofern auf jeden Fall versuchen, um dich abzusichern.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich bin absolut kein Profi auf diesem Gebiet:

    Wir haben ebenso die Konstellation, dass ich privat und die Kinder bei meinem Gatten kostenlos in der GKV sind. Zu Beginn eines jeden Jahres trudelt irgendwann der Brief der GKV meines Mannes ein mit der Aufforderung, dass ich meinen Sold angeben muss (den kennen sicher alle hier bei dieser Konstellation). Und dann heißt es so schön, dass wenn ich drüber bin, die Kids rückwirkend nicht mehr über ihn kostenlos familienversichert sind. Ich habe auch von meinem PKV-Berater gehört, dass das dann zum 1.1 des Vorjahres wäre :angst: Wobei Kinder ja i.d.R. wesentlich günstiger in der PKV zu versichern sind als wir alten Hasen.

  • Ich bin absolut kein Profi auf diesem Gebiet:

    Wir haben ebenso die Konstellation, dass ich privat und die Kinder bei meinem Gatten kostenlos in der GKV sind. Zu Beginn eines jeden Jahres trudelt irgendwann der Brief der GKV meines Mannes ein mit der Aufforderung, dass ich meinen Sold angeben muss (den kennen sicher alle hier bei dieser Konstellation). Und dann heißt es so schön, dass wenn ich drüber bin, die Kids rückwirkend nicht mehr über ihn kostenlos familienversichert sind. Ich habe auch von meinem PKV-Berater gehört, dass das dann zum 1.1 des Vorjahres wäre :angst: Wobei Kinder ja i.d.R. wesentlich günstiger in der PKV zu versichern sind als wir alten Hasen.

    Ja, aber du kannst dann nicht rückwirkend in die PKV, das hatten wir bei meinen Eltern, aufgrund eines Fehlers bei der KK waren es dann sogar drei Jahre rückwirkend, die alle in der GKV pro Kind gezahlt werden mussten, weil die ja sämtliche Arztkosten getragen hat, PKV ging erst ab dem Zeitpunkt, wo das festgestellt wurde. Also ja, wenn es irgendwo knapp ist mit der Grenze, würde ich da rechtzeitig nachdenken, was zu ändern.

  • + dem, was ich BISHER schriftstellerisch verdient habe, ich kann es also kaum noch abwenden).

    Wieso, du hast doch sicher jede Menge Werbungskosten und soviel ich weiß zählt bei Selbstständigkeit usw. dann nur der Gewinn, müsste ja bei schriftstellerischer Tätigkeit auch so sein. Aber auch, wenn ich nicht der Fan der PKV bin, würde ich schon mal überlegen, wie ihr weiter macht, spätestens zum Jahresende sind sie dann eh raus. Evtl. lässt du dich mit dem Vorgesetzen der GKV verbinden, ob das rückwirkend zum 1.1. ist, so kenne ich das eben leider auch.

  • ... aufgrund eines Fehlers bei der KK waren es dann sogar drei Jahre rückwirkend,...

    Das ist ja fürchterlich! Ich ahne Schlimmes :(


    Wieso, du hast doch sicher jede Menge Werbungskosten und soviel ich weiß zählt bei Selbstständigkeit usw. dann nur der Gewinn, müsste ja bei schriftstellerischer Tätigkeit auch so sein. Aber auch, wenn ich nicht der Fan der PKV bin, würde ich schon mal überlegen, wie ihr weiter macht, spätestens zum Jahresende sind sie dann eh raus. Evtl. lässt du dich mit dem Vorgesetzen der GKV verbinden, ob das rückwirkend zum 1.1. ist, so kenne ich das eben leider auch.

    Am Telefon hat mir jemand gesagt, dass die Werbungskosten damit nichts zu tun haben. Aber du hast bestimmt Recht. Ich darf laut Aussage des Finanzamtes pauschal 25 % Kosten vom Einkommen abziehen. Zum Ende des Jahres werde ich mich aber vermutlich trotzdem nicht mehr unter die Grenze rechnen können.


    Offtopic, sorry, aber bitte: Entgelt.

    Ich bitte vielmals um Entschuldigung :angst:

  • Werbungskosten gelten für Arbeitnehmer . Schriftstellerische Tätigkeit ist doch freiberuflich - also selbstständig . Damit kannst du eine Einnahmen - Ausgabengegenüberstellung machen und musst nur die Differenz als Gewinn angeben. Wenn es dieses Jahr also so viele Einnahmen gibt , sorge für „Betriebsausgaben“. Arbeitszimmer (Inkl. Betriebskosten) Computer , Drucker , Internet- und Telefonrechnungen, neue Möbel für das Arbeitszimmer, Musst du etwas recherchieren und kannst vor Ort übernachten und musst dich verpflegen, Reisekosten ? Könntest du einen berufsbezogenen Kurs belegen, der als Fortbildung zählt? Eine andere Möglichkeit ist es deine Einnahmen in andere Jahre zu verteilen , du könntest ein Honorar z.B. erst in 2021 in Rechnung stellen.


    Es ist korrekt , dass du in der GKV rückwirkend eingestuft wirst, abschließend anhand des Einkommensteuerbescheids 2020 und es wird das durchschnittliche monatliche Einkommen für das Kalenderjahr zugrunde gelegt . Da die Kids dann 2020 versichert waren, wird der Beitrag auch rückwirkend erhoben. Für 2021 kannst du es ja anders lösen.

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