Formalia: Unterricht nur mit Fakultas

  • Moin, Moin,

    weiß jemand von euch zufällig, wo ich in der APO-BK/BASS finden kann, dass ein (potentiell) mündliches Abiturfach am Berufskolleg, wie z. B. Religionslehre oder Psychologie auch nur von einer Lehrkraft mit der entsprechenden Fakultas als Fachlehrer in der 11. bis 13. Jahrgangsstufe unterricht werden darf?


    Wir hatten das mal vor x-Jahren im Fachseminar recherchiert, aber ich bin mir nicht sicher wo.


    Merci!

    "Die Welt machte mich zu einer Hure, nun mache ich sie zu einem Bordell.“

    (Friedrich Dürrenmatt)

  • Fru_SozPaed

    Hat den Titel des Themas von „Formalitäten: Unterricht nur mit Fakultas“ zu „Formalia: Unterricht nur mit Fakultas“ geändert.
  • Danke, die Info hatte ich auch schon in der relevanten APO-BK gesichtet; jedoch ist mir die Aussage "in der Regel" ein wenig zu wohlwollend.


    Dann könnte ja letztendlich auch ein Lehrer für Englisch, ohne Fakultas in Biologie, das mündliche Biologie-Grundkurs Abitur abnehnmen...

    "Die Welt machte mich zu einer Hure, nun mache ich sie zu einem Bordell.“

    (Friedrich Dürrenmatt)

    • Offizieller Beitrag

    es steht vorher ein "muss".

    Wenn die Fachlehrerin/der Fachlehrer direkt vorm Abitur in den Mutterschutz, in Elternzeit, in "Kranksein" oder was auch immer übergeht, dann nimmt jemand anders die Prüfung ab.
    Dass der/die Prüfer*in und der Protokollant*in Fachlehrer*innen sein müssen, wird nicht durch "in der Regel" ausgehebelt und sonst nehme ich mir halt jemanden anderen, der auf dem Flur spaziert. Ich bin sicher, dass es ein Klagegrund darstellt, wenn es 1) andere Möglichkeiten gibt, 2) nicht mal Versuche gegeben hat, sich anders zu helfen.
    In unseren kleinen Fächern haben wir jedes Jahr Unterstützung der nächstgelegenen Schule mit dem Unterrichtsfach bzw. helfen auch aus. In so einem Fall hat man entweder Kontakte oder ruft bei der Bezirskregierung an, sie vermitteln die Schule mit dem jeweiligen Fach.
    und ja, am BK gibt es "kleine seltene Fächer", ich spreche aber auch hier nicht von Englisch sondern von Erfahrungen mit sehr kleinen Fremdsprachen oder bilingualen Sachfächern, die es am Gym auch nicht überall gibt.

  • Dass der/die Prüfer*in und der Protokollant*in Fachlehrer*innen sein müssen, wird nicht durch "in der Regel" ausgehebelt und sonst nehme ich mir halt jemanden anderen, der auf dem Flur spaziert. Ich bin sicher, dass es ein Klagegrund darstellt, wenn es 1) andere Möglichkeiten gibt, 2) nicht mal Versuche gegeben hat, sich anders zu helfen.

    Da bist du dir zurecht sicher. "In der Regel" entfaltet eine vergleichbare Bindungswirkung wie "soll", d.h. es muss so verfahren werden, außer es geht unter zumutbaren Zuständen nicht anders. Wir hatten in Rücksprache mit der Schulbehörde mal die Ausnahmeerlaubnis, eine fachfremde Lehrkraft, die das Fach im Studium aber teilweise hatte, Protokoll schreiben zu lassen, als niemand anderes zur Verfügung stand. Um solche Notfallausnahmen nicht von vorneherein zum Fehler im Prüfungsverfahren zu machen, ist die strikte Vorgabe etwas aufgeweicht, was aber nicht das Ermessen freigibt, beliebig zu verfahren.

  • Da bist du dir zurecht sicher. "In der Regel" entfaltet eine vergleichbare Bindungswirkung wie "soll", d.h. es muss so verfahren werden, außer es geht unter zumutbaren Zuständen nicht anders. Wir hatten in Rücksprache mit der Schulbehörde mal die Ausnahmeerlaubnis, eine fachfremde Lehrkraft, die das Fach im Studium aber teilweise hatte, Protokoll schreiben zu lassen, als niemand anderes zur Verfügung stand. Um solche Notfallausnahmen nicht von vorneherein zum Fehler im Prüfungsverfahren zu machen, ist die strikte Vorgabe etwas aufgeweicht, was aber nicht das Ermessen freigibt, beliebig zu verfahren.

    Das passt...Danke dir:top:

    "Die Welt machte mich zu einer Hure, nun mache ich sie zu einem Bordell.“

    (Friedrich Dürrenmatt)

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