Über Verbeamtung, PKV, BU & etwaigen Vorerkrankungen

  • Hallo,


    zwar bin ich (wie ihr meinem letzten Beitrag hier entnehmen könnt) immer noch unsicher, ob ich nun direkt das Referendariat nach Studiumsabschluss angehen möchte/sollte, aber von dieser Entscheidung hängen auch noch andere Dinge ab, wie etwa eine mögliche Verbeamtung, PKV, BU bei möglicherweise nun bereits erfolgten psychologischen Therapiestunden.


    Da diese organisatorischen Dinge bislang stets mein Vater für mich verwaltet hat und ich teilweise gar nicht wirklich wusste, was da für mich nun eigentlich alles so am Laufen ist, wird es nun allerdings an der Zeit, dass ich mir selbst auch mal einen Überblick verschaffe, um im Bilde zu sein über die aktuell laufenden Verträge. Ich möchte euch bitten, mir etwas zur Seite zu stehen bezüglich Auskünfte, da ich mich selbst natürlich kaum damit auskenne.


    Ich habe einen großen Aktenordner aus dem Bürozimmer meines Vaters rausgekramt mit meinem Namen drauf und dort ist alles fein säuberlich und akribisch abgeheftet, was mich betrifft bzw. jemals auf meinen Namen abgeschlossen oder angelegt wurde.


    Ich nenne hier im Folgenden nur die Dinge, die ich denke, dass sie für's Berufsfeld Lehramt von Bedeutung sind. Andere Dinge wie fianzielle Depots, Fonds oder Bausparverträge erachte ich jetzt nicht als diskussionswürdig für die Thematik des Lehramts. Falls dies doch in irgendeiner Weise auch Auswirkungen haben sollte, bitte ich um Auskunft.


    Bezüglich Lehramt konnte ich dem Ordner entnehmen:


    Abgeschlossen wurde

    • Berufsunfähigkeitsversichung im Alter von 17 Jahren (also als ich 17 war und damals noch Schüler) bei der KARLSRUHER. Darüber war ich zunächst sehr erfreut, denn zu dem Zeitpunkt hatte ich noch keine psychologischen Therapiegespräche in Anspruch genommen und hätte mir somit keine Gedanken mehr machen müssen, dass ich die im letzten Jahr in Anspruch nehmen musste. Allerdings wurde diese BU mit Beginn meines Studiums auf Lehramt gekündigt!
    • Mit Beginn des Lehramtstudiums folgte eine Anmeldung bei der DBV. Diese beinhaltet
      • Rentenversicherung mit aufgeschobenem Rentenbeginn, Todesfallschutz in der Aufschubzeit und ermäßigtem Anfangs-Beitrag.
      • eine Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsrente
      • eine Beitragsbefreiung bei Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit
      • Die versicherte monatliche Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsrente sinkt mit dem Wechsel des Beamtenstatus (Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit bzw. Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis), spätestens am 01.12.2017 auf 35% der bisherigen Rente, wenn bis dahin der Leistungsfall nicht eingetreten ist oder die Optionen der §§3 und 5 der Besonderen Bedingungen für die Dienstanfänger-Police nicht ausgeübt worden sind.
      • anscheinend eine Nachversicherungsgarantie ohne Gesundheitsprüfung für Beamte (Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung) bei folgenden Bedingungen (muss innerhalb von 3 Monaten nach Eintreten des jeweiligen Ereignisses beantragt werden):
        • Erreichen der Volljährigkeit
        • Heirat / Partnerschaft
        • Geburt eines Kindes
        • Erwerb einer Immobilie
        • Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit


      • momentan Mitgleid in privater Krankenversicherung (SDK), über meinen Vater mitversichert - ich habe aber meine eigene Versicherungskarte bei der SDK.


    Es besteht also momentan noch eine Mitgliedschaft in einer PKV und ein Vertrag bei der DBV mit den obigen Inhalten.


    Meine Fragen nun:

    • angenommen, ich würde das Referendariat nicht direkt nach Beendigung des Studiums angehen wollen, hätte dies Auswirkungen auf die DBV und die aktuelle PKV? Müsste ich aus diesen Verträgen dann austreten bzw. diese ruhen lassen?
    • angenommen, ich ergreife mittel- oder langfristig gar nicht den Lehramtsberuf, werde ergo also auch nicht verbeamtet. Ist dann die Versicherung bei der DBV oben hinfällig? Gilt diese nur für Beamte (sie heißt ja "Deutsche Beamtenversicherung"), oder könnte ich die auch für jeden anderen Beruf weiterhin behalten? Hätte ich in dem Falle dann auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr und müsste diese dann neu beantragen bei einer anderen Versicherung - dies wird aber wohl zu 99% wegen der bereits stattgefundenen psychologischen Gespräche scheitern, oder könnte ich die auch für andere Berufe weiternutzen?
    • Anscheinend kann ich allerdings nicht ohne Weiteres den Versicherungsschutz erhöhen, denn dies knüpft sich an die obigen Bedingungen. Wenn ich nicht heirate, auch kein Kind bekomme und auch keine Immobilie erwerbe, dann bleibt nur noch die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit, um den Versicherungsschutz erhöhen zu können. Wenn ich aber nicht im Lehramt bleiben würde oder aber auf Angestelltenbasis arbeiten würde, könnte ich ergo den momentanen Versicherungsschutz nicht mehr erhöhen, richtig?
    • bin ich nun gezwungen, bei der SDK zu bleiben, wenn ich mich für's Lehramt entscheide, da ich bei anderen PKVs aufgrund der bereits erfolgten psychologischen Gespräche vermutlich nicht mehr ohne weiteres reinkommen würde, zumindest nicht mit einem Verfall von Leistungsoptionen?


    Soweit einmal, wie ich das nun überblicke bzw. zu überblicken glaube. Ich glaube, es war unglücklich, dass man die vorher bestehende BU bei der KARLSRUHER gekündigt hat mit Beginn des Lehramtsstudiums, denn gerade mit Hinblick auf eine mögliche lehramts-FERNE Tätigkeit wäre diese BU wohl nützlicher gewesen als das, was ich jetzt bei der DBV habe. So wie ich das verstehe kann ich den Vertrag bei der DBV eigentlich nur in einem Beamtenjob sinnvoll nutzen, richtig? Ich müsste mich jetzt also quasi zwangsweise auf einen Beamtenjob versteifen?...

  • Nachtrag:

    wenn ich im Januar 2022 ins Ref starten wollen würde, dann müsste ich mich spätestens nun im Frühjahr bewerben dafür, inklusive der ganzen organisatorisch/administrativen Sachen, die da mit dranhängen, wie Amtsarzt etc pp.


    Allein vor dem Hintergrund wäre es mir lieb, wenn ich bis dahin einen Durchblick hätte, wie sich diese Dinge nun genau verhalten. Mein Vater kann mir da auch nicht wirklich weiterhelfen, der kennt sich mit diesen lehramts/beamtenspezifischen Formalia als Nicht-Beamter ja genauso wenig aus wie ich...

  • Das einzige um das du dich wirklich kümmern musst die deine Krankenversicherung. Alles andere ist nicht lebensnotwendig. Deinen Ausführungen kann ich ehrlich gesagt nicht wirklich folgen.


    Die Berufswahl würde ich aber in keinem Fall von einer abgeschlossenen Versicherung bestimmen lassen.

  • Danke für deine Antwort. Heißt das, ich kann bzw. sollte mir fürs Referendariat eine andere PKV als die momentane suchen? Oder könnte ich dort fürs Lehramt bleiben?


    Bezüglich der abgeschlossenen DBV-Versicherungen: greifen die nur für Beamten-Jobs oder könnte ich die auch für alle anderen Berufe "behalten"?


    Lebensnotwendig mag das nicht sein, aber eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist mitunter eine der Wichtigsten, die man abschließen sollte - so zumindest mein Verständnis. Und da ich jetzt bereits ein paar psychologische Gespräche geführt habe, ist meine Sorge berechtigt, dass ich vermutlich in keine BU mehr reinkomme, es sei denn, ich würde lügen und unwahre Angaben machen.


    Daher meine Frage: ist die BU, die ich dort in dieser DBV-Versicherung ja bereits habe, auch für alle anderen Berufe gültig, sprich das Thema wäre dann vom Tisch und ich bräuchte mir diesbezüglich keine Gedanken mehr machen, oder greifen diese DBV-Versicherungen eben NUR für Beamten-Tätigkeiten, nicht aber für alle anderen Tätigkeiten?


    Weil wenn ja, dann müsste ich (im Falle eines Nicht-Beamtenjobs) erneut auf die Suche nach einer BU gehen, was aber aufgrund der bereits erfolgten Gespräche sehr schwierig werden wird.


    Ist das Anliegen jetzt etwas verständlicher geworden? Die Frage ist eigentlich ganz einfach: Ist das, was bis jetzt abgeschlossen ist, eigentlich nur was wert, wenn ich beim Lehramt bzw. Beamtenverhältnis bleibe, oder kann ich mit dem auch was anfangen, wenn ich nicht Richtung Lehramt / Beamtenverhältnis gehe? Natürlich mache ich Berufe nicht von abgeschlossenen Versicherungen abhängig, aber wie schon gesagt, würde es eben einen Unterschied machen, ob ich mir dann nochmal erneut eine BU suchen müsste, was zu 99% nicht mehr klappen wird jetzt, oder ob ich da fein raus bin durch die bereits abgeschlossene DBV. Sozusagen Glück im Unglück.

  • deine Fragen sind Fragen für einen Spezialisten. Lass dich bitte von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten.


    Aber ein wichtiger Punkt: eine Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Diestunfähigkeitsversicherung ist durchaus sinnvoll, aber die Welt geht auch nicht unter, wenn man sie nicht hat. Panik schieben wegen der Verträge macht echt keinen Sinn, zumal du ja sogar was davon hast.

    Ich habe keine BU bzw DU. So eine Versicherung ist eine teure Wette darauf, ob man schwer krank wird, oder nicht. Mir war das immer zu teuer. Mittlerweile bin ich im Bereich der Mindestversorgung für Beamte unf dadurch besser abgesichert als normale Arbeitnehmer.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Danke für deine Antwort. Heißt das, ich kann bzw. sollte mir fürs Referendariat eine andere PKV als die momentane suchen? Oder könnte ich dort fürs Lehramt bleiben?

    Ich kann dich nicht beraten, denn ich keine deine Versicherung nicht. Es scheint sich nicht um einen Beihilfetarif zu handeln. Den Tarif wirst du zumindest wechseln müssen. Zum Rest kann ich nichts weiter beitragen. Das sind alles individuelle Entscheidungen. Lies dir deine Versicherungsbedingungen durch und schau ob zu dem passt was du vor hast. Wenn nicht, dann schau dich nach dem um was du brauchst. Zur Not eben auch mit Makler.

  • Ich habe keine BU bzw DU. So eine Versicherung ist eine teure Wette darauf, ob man schwer krank wird, oder nicht. Mir war das immer zu teuer. Mittlerweile bin ich im Bereich der Mindestversorgung für Beamte unf dadurch besser abgesichert als normale Arbeitnehmer.

    Das albernste daran finde ich immer noch, dass man sich ja ganz besonders für die ersten 5 Jahre im Dienst absichern müssten.

    Ja ne, ist klar. Da würde ich gerne mal sehen, welcher Dachdecker (nur ein Beispiel für einen Beruf mit sicherlich höherem Risiko berufsunfähig zu werden) in der Ausbildung dagegen abgesichert ist.

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