Schwanger in Probezeit (zum zweiten Mal)

  • Hallo liebe alle,


    Ich habe eine Planstelle in NRW an einer Sekundarschule und bin Anfang des Jahres aus der Elternzeit zurückgekehrt und befinde mich noch immer in der Probezeit (ca. die Hälfte ist geschafft). Entgegen aller Planungen - wie das immer so läuft mit Kindern und Plänen.. - bin ich erneut schwanger. Da es noch sehr früh ist, wollte ich erst einmal hier nach Rat fragen, bevor ich mich mit der BZR in Verbindung setze.


    Ich frage mich nun - Wenn ich ein weiteres Jahr EZ für Kind 2 beantrage, verlängert sich die Probezeit einfach um ein weiteres Jahr (und ich kehre an meine Schule zurück)?

    Da sich die Probezeit dann ja auf die maximalen 5 Jahre ausdehnen würde, habe ich Panik die Stelle verlieren zu können.

    Wenn mir da jemand weiterhelfen könnte, oder Erfahrungen hat, wäre das super.


    Liebe Grüße

  • Deine Probezeit wird ja nicht verlängert infolge einer Mangelleistung, sondern nur um die Elternzeit verlängert, was beamtenrechtlich ein entscheidender Unterschied ist. Wenn du dir sehr unsicher bist, besprich das noch einmal mit deiner Gewerkschaft, aber da kannst du unbesorgt sein, was die Dauer anbelangt.


    Herzlichen Glückwunsch und alles Gute für die weitere Schwangerschaft. :rose:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich würde dem beipflichten wollen. Die Elternzeit unterbricht die Probezeit, weshalb es ja auch zu keiner Anrechnung genau dieser Zeiten auf die Probezeit kommt. Insofern verlängert sich die Probezeit auch nicht wirklich, ergo werden auch keine Fristen überschritten.


    Die Probezeit verlängert sich nur für Dich gefühlt. Aber eben auch nur, wenn Du davon ausgegangen bist, die beschäftigungslose Elternzeit zählte zur Probezeit.


    Im übrigen gilt dieses Vorgehen meines Wissens nicht für die Erfahrungsstufen (früher Altersstufen). Die laufen trotz Elternzeit munter weiter (zumindest in NRW).


    Bezüglich einer von Dir befürchteten Versetzung während der Elternzeit habe ich beim Personalrat für Ges. und Sek. Schulen der BezReg Detmold folgendes Statement gefunden: "Während einer laufenden Elternzeit wird grundsätzlich nicht versetzt!"

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

    2 Mal editiert, zuletzt von elCaputo ()

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