Zugesagte Planstelle kurzfristig absagen?

  • Hallo zusammen,


    ich habe in einem Bundesland eine Planstelle für August zugesagt und werde im Juni meine Urkunde erhalten. Jedoch besteht die Möglichkeit, eventuell eine Planstelle in meinen Heimatort zu erhalten. Das werde ich aber erst im Juli/August erfahren.


    Könnte man problemlos die zugesagte Planstelle im Bundesland 1 absagen und im Bundesland 2 annehmen?


    Viele Grüße

  • Vermutlich schon, denn erst mit der Überreichung der Urkunde (und der vorhergehenden Unterzeichnung der Unterlagen) bist du ja den "Vertrag" (ist keiner, deshalb die Anführungszeichen) eingegangen. Würde ich aber gerade im Hinblick auf die Fristen noch einmal mit der Gewerkschaft deines Vertrauens besprechen. Das klingt zeitlich ja alles recht knapp.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Prinzipiell schon. M. E. kannst du aber nicht die Urkunde, die du schon im Juni erhalten wirst, einfach im Juli/August wieder zurückgeben.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Prinzipiell schon. M. E. kannst du aber nicht die Urkunde, die du schon im Juni erhalten wirst, einfach im Juli/August wieder zurückgeben.

    Ah, dass die Urkunde schon im Juni überreicht wird hatte ich irgendwie überlesen vor lauter "für August zugesagt", ich dachte, die gebe es erst im August und damit eventuell erst nach einer Stellenzusage des anderen Bundeslandes. (In BW wird man erst in der letzten Ferienwoche im September, 2-3 Tage vor dem ersten Schultag vereidigt und erhält insofern da dann auch erst die Urkunde. Das habe ich irgendwie bei der Angabe des Stellenantritts zeitlich direkt assoziiert, dass die Vereidigung dann natürlich auch nur kurz davor stattfinden würde.)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ist zwar bei mir schon ein paar Jahre her - aaaber: Musste man nicht zuvor das Stellenangebot unterschreiben, bevor einem die Urkunde zugesandt wird? Mit der Unterschrift dürfte die Absage dann nicht mehr ohne weiteres möglich sein.

    Die Ernennungsurkunde ist ja nicht "Teil des Vertrages", so dass man problemlos zurücktreten kann, solange man die Urkunde nicht erhalten hat (wie so eine Art "Widerrufs-Joker").

  • Ist zwar bei mir schon ein paar Jahre her - aaaber: Musste man nicht zuvor das Stellenangebot unterschreiben, bevor einem die Urkunde zugesandt wird? Mit der Unterschrift dürfte die Absage dann nicht mehr ohne weiteres möglich sein.

    Die Ernennungsurkunde ist ja nicht "Teil des Vertrages", so dass man problemlos zurücktreten kann, solange man die Urkunde nicht erhalten hat (wie so eine Art "Widerrufs-Joker").

    Nein, ich musste (damals im Jahr 2003) nichts - also kein "Stellenangebot" - vorher unterschreiben. Ich habe aber auch die Ernennungsurkunde nicht zugesandt bekommen, sondern musste sie - wenn ich mich richtig erinnere - bei Dienstantritt im Büro des Schulleiters unterschrieben, als ich vereidigt wurde.

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  • BW September 2020: Unterschrift und Aushändigung der Urkunde am selben Tag. Ich habe vorab zwar mal schriftlich erklärt die Stelle antreten zu wollen, das ist aber noch recht einfach "kündbar" bis zum Tag der Vereidigung, weil es eben noch nicht die förmliche Ernennung ist, die erst mit der Vereidigung erfolgt.

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  • Genau so ist es! Wenn du die Urkunde hast, kannst du um Entlassung bitten, den wird in aller Regel zum dann kommenden Halbjahr entsprochen.


    Eine andere Variante ist auch die sogenannte „Raubernennung“ oder „Kampferennung“ - sobald du ein anderes Beamtenverhältnis durch Ernennung begründest, erlischt das vorherige wegen „Untreue“. Hierzu solltest du dich rechtlich belesen/ informieren, da deine erworbenen Ansprüche erlöschen - zudem wird dich dein neuer Dienstherr evtl fragen ob bereits ein Beamtenverhältnis besteht - dies muss aber kein Hindernis sein und wird gerade bei Lehrermangel und/ oder Wohlwollen durchaus praktiziert.

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