Abrechnung Ausfall Sportunterricht für Sportlehrer Corona

  • Aufgrund von Corona wurde uns Sportlehrern leider der praktische Sportunterricht "gestrichen"; Alternativen wie Theorie, Ernährungslehre u.ä. wollten wir gerne alternativ via Distanzunterricht anbieten, aber unsere SL wollte das nicht; wiederholte Nachfragen nach anderen Bereichen, in denen wir mitarbeiten wollten (vermehrter Unterricht in unseren anderen Fächern, fachfremder Einsatz, andere "Arbeiten") wurden ebenfalls abgelehnt; Begründungen waren u.a., dass die Stundenpläne ohne Sport einfacher zu gestalten seien, dass lieber abgewartet werden solle, wann es wieder "normal" weitergeht usw. - nun haben wir unsere Abrechnung und sind alle dick im Minus oder die Entlastungsstunden wurden gegengerechnet und einige sind so weniger dick im Minus. Vorschlag der SL: die Stunden sollen 1:1 nachgearbeitet werden, notfalls im neuen Schuljahr.


    Wie wird das bei euch gehandhabt? Oder gibt es einen Passus, der den coronabedingten Ausfall regelt? Mir geht es nicht darum, dass die Stunden als erteilt angerechnet werden, aber mich würde die rechtliche Grundlage mal interessieren (z.B., ob man die ausgefallenen Stunden auch "strecken" kann auf mehrere Jahre - schließlich haben wir immer wieder nachgefragt u. unsere Arbeitskraft angeboten).


    Danke :)

    • Offizieller Beitrag

    in NRW?
    Entweder gibt es eine offizielle Deputatsänderung (und dann wird es interessant, wie die SuS offiziell an ihren Stunden kommen, wenn sie 2-3 Stunden weniger Unterricht die Woche haben...), oder: es kann dir egal sein: Minus-Stunden werden zwar mit PlusStunden gegengerechnet, es wird aber am Ende des Monats alles wieder auf Null gesetzt.
    Entlastungsstunden sind keine Plus-Stunden sondern stehen ja "im Deputat" (außer ich hab einen Denkfehler und meine Schule hatte eine besondere Art der Abrechnung.). Du kriegst ja auch die Entlastung in den schulfreien Zeiten (Herbstferien, usw..)

    Bei Teilzeit bzw. bei "kindbedingter" Teilzeit (weiß nicht mehr, ob es eine Einschränkung gibt, ich war nie betroffen) ist der Zeitraum für die Gegenrechnung von Plus und MInus die Woche!

    (Ich beziehe mich jetzt hier ausdrücklich auf NRW, ich weiß, dass es andere Modelle wie zb in NDS, wo die Minusstunden das ganze Jahr über gesammelt und verschleppt werden)

  • ja in NRW


    Minus-Stunden werden zwar mit PlusStunden gegengerechnet, es wird aber am Ende des Monats alles wieder auf Null gesetzt.


    Kannst du mir erklären, was mit AUF NULL SETZEN gemeint ist?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn meine vier 9. Klassen im Februar drei Wochen lang ein Praktikum machen und ich dadurch 15 Stunden pro Woche weniger unterrichte, der Vertretungsplaner mich "nur" 10 Stunden über die Zeit einsetzt, dann gehe ich nicht mit 35 Stunden im Minus (45 Minus, 10 Plus) aus Februar in März hinein, sondern schwuptiwups, in der Nacht vom 28. Februar bis zum 1. März ist alles auf 0. Und wenn in März nichts ausfällt und ich 4 Stunden vertrete, darf ich am 1. April für den Monat März 4 Mehrarbeitsstunden abrechnen.

  • Das mit den Minusstunden kenne ich auch nur so, wie chilipaprika schreibt. Lediglich angeordnete Mehrarbeitsstunden (z. B. auch bei Blockunterricht) dürfen im Laufe des ganzen Schuljahres ausgeglichen werden.

    Vom letzten Schuljahr durften sie wegen Corona auch ausnahmsweise in diesem Schuljahr ausgeglichen werden (findet man in den Schulmails, glaub ich).

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Das habe ich jetzt auf die Schnelle gefunden. Scheint also in Coronazeiten doch auch bei Minusstunden zu gehen:

    „ Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrkraft kann aus schulorganisatorischen Gründen, insbesondere zum Ausgleich einer nicht gleichmäßigen Unterrichtserteilung, für bis zu sechs Monate um bis zu sechs Stunden über- oder unterschritten werden. Die zusätzlich oder weniger erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalb des Schuljahres auszugleichen, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr. Eine Überschreitung um mehr als zwei Stunden soll in der Regel nicht ohne Zustimmung der Lehrkraft erfolgen, wenn sie über zwei Wochen andauert (§ 2 Abs. 4 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG). Die Regelung dient dazu, eine nicht gleichmäßige Unterrichtserteilung flexibel im Schuljahr auszugleichen.“

    War in der Schulmail vom 3.08.20

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

    • Offizieller Beitrag

    aber MarieJ, diese Regelung ist doch nicht neu, oder?
    1) bei mehr als 2 Stunden (also wenn die SL beschließt, dass ich dieses Jahr 23 oder 28 Stunden bei einem Deputat von 25,5 Stunden unterrichte, kann ich sagen "nö, möchte ich nicht". und wenn die Schule keine besonders schwerwiegenden Gründe hat, dann bleibt es dabei, dass man mich nicht zwingen kann.
    2) Diese Regel ist aber da, damit man eben zum Beispiel ganz schnell den Ausfall eines Kollegen abfedert, der aus welchem Grund auch immer nicht mit einer Vertretungslehrkaft vertreten wird (keine auf dem Markt, Krankschreibung zu kurz und immer weitergeführt, usw..), aber nicht zum Sparen von Stunden. So wie es sich im Eingangsbeitrag anhört, spart hier die SL bei einer 3-zügigen Schule 45 Stunden Sport in der Sek1 (G8 Gym).
    Aber die SuS haben Anspruch auf Sport, selbst wenn es nicht praktisch ist. Eine Schulleitung kann auch nicht sagen, dass sie dieses Jahr kein Kunst erteilt, weil sie gerne sparen möchte und die Schüler*innen jede Woche 2 Stunden früher nach Hause gehen lässt.

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