Vertragsverletzung

  • Die Stellen in Ö sind sehr rar. Ich wollte die Spontaneität der Elternzeit gern nutzen um von heute auf morgen ins System rutschen zu können - was mir aber gebunden als Beamtin offenbar nicht möglich ist.


    Gleichzeitig wollte ich mein Schulamt noch nicht in Aufruhr versetzen, weil es ja immerhin eine sichere Rückkehrmöglichkeit bietet, wenn sich im Gy nichts auftut. Aber ich werde wohl mit dem Schulamt sprechen müssen.

  • Als Beamtin kannst du jederzeit um Entlassung aus dem Dienst bitten. Deine vorgesetzte Behörde kann die Entlassung aber aus dienstlichen Gründen bis zu drei (?) Monate hinauszögern. Wenn du aktuell gar nicht im Dienst bist, sollte es dafür aber keinen Grund geben.

  • Ich verstehe solche Hinweise nicht, wieso sollte man nicht erst mit der betroffenen Stelle reden?!?

    Die TE hatte zunächst mehr oder minder deutlich zum Ausdruck gebracht a) nicht unbedingt direkt mit dem Dienstherrn das Gespräch suchen zu wollen, da sie b) die Konsequenzen für ein Dienstvergehen vorab abklären wollte, um dieses ggf. strafarm (oder gar straffrei) begehen zu können. Zumindest unter dieser Vorgabe scheint mir anwaltliche Beratung/Rechtsberatung durch die Gewerkschaft dringend angezeigt, um sich nicht in Teufels Küche zu begeben und zu meinen, man käme damit durch. Vor allem, wenn sich am Ende womöglich herausstellt, dass es eine Lösung mit dem Dienstherrn gibt (sprechenden Menschen kann ja oftmals geholfen werden).


    Insofern finde ich es gut Clio , dass du jetzt doch das Gespräch mit deinem Dienstherrn suchen möchtest. Das scheint mir ein deutlich sinnvollerer Weg zu sein, als auf Internet-Ratschläge vertrauen zu wollen bei einem derart sensiblen Anliegen. Alles Gute!

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Insofern finde ich es gut Clio , dass du jetzt doch das Gespräch mit deinem Dienstherrn suchen möchtest. Das scheint mir ein deutlich sinnvollerer Weg zu sein, als auf Internet-Ratschläge vertrauen zu wollen bei einem derart sensiblen Anliegen. Alles Gute!

    Das sehe ich auch so und deshalb finde ich Ratschläge wie man soll sich an einen Anwalt wenden eben mit Kanonen auf Spatzen geschossen, denn vermutlich gibt es eine Lösung, wo man gar kein Dienstvergehen begehen muss, wenn man darüber redet.


    Und nein, für mich hat die TE dies gar nicht deutlich vorher verlauten lassen, sondern eher so als ob sie auf die Idee gar nicht gekommen wäre, dass es evtl. auch Lösungen geben könnte, die beiden helfen.

  • Das haben wir eben unterschiedlich interpretiert Susannea und insofern ist mein Ratschlag auch kein Versuch "mit Kanonen auf Spatzen zu zielen" (ich hatte schließlich nicht einfach empfohlen einen Anwalt zu konsultieren, sondern diesen lediglich als Alternative benannt zur Rechtsberatung der eigenen Gewerkschaft, die meine erste Anlaufstelle wäre im Zweifelsfall), sondern ein Versuch, das, was ich lese ernstzunehmen, aber auch deutlich zu machen, welchen Beratungsbedarf ich sehe und wie dieser- unter Berücksichtigung dessen, was ich herausgelesen habe- erfüllt werden kann.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das haben wir eben unterschiedlich interpretiert Susannea und insofern ist mein Ratschlag auch kein Versuch "mit Kanonen auf Spatzen zu zielen" (ich hatte schließlich nicht einfach empfohlen einen Anwalt zu konsultieren, sondern diesen lediglich als Alternative benannt zur Rechtsberatung der eigenen Gewerkschaft, die meine erste Anlaufstelle wäre im Zweifelsfall), sondern ein Versuch, das, was ich lese ernstzunehmen, aber auch deutlich zu machen, welchen Beratungsbedarf ich sehe und wie dieser- unter Berücksichtigung dessen, was ich herausgelesen habe- erfüllt werden kann.

    Da bin ich ganz bei dir, dass wenn sie nicht nachfragen will dringend Beratungsbedarf besteht und zwar nicht im Forum.

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