Vertragsverletzung

  • Hallo!


    Ich bin Gymnasiallehrerin aus Österreich, habe während einiger Jahre in Deutschland in Thüringen Anerkennungsprüfungen gemacht und bin lebe inzwischen in Bayern grenznah zu Österreich. Da ich so schnell mit meinen Fächern im Gy keine Stelle bekommen habe, habe ich mich für die Zweitqualifizierung zur Mittelschullehrerin beworben und wurde mit letztem Herbst sofort als solche verbeamtet.


    Eigentlich würde ich aber doch lieber im Gy unterrichten. Erst nach meiner Verbeamtung habe ich das Schreiben bekommen, dass ich in Bayern fürs Gy Wartelisten-berechtigt werde. Außerdem hoffe ich auf Chancen im Gy in Österreich.


    Nun habe ich ein Baby bekommen und bin in Elternzeit. Wie ich es verstanden habe, darf ich in der Elternzeit für andere Arbeitgeber tätig werden, aber nicht im öffentlichen Dienst.? Wenn ich nun spontan eine Stelle in Österreich eine Stelle angeboten bekommen würde, würde ich sie trotzdem gerne annehmen. Müsste ich dafür erst meine Verbeamtung „auflösen“? Welche Konsequenzen können mir drohen, wenn ich praktisch meinen Vertrag verletze und einfach eine Stelle im öffentlichen Dienst im Ausland annehme?


    Herzlichen Dank für alle Rückmeldungen!

  • Naja das ist dann ja der gleiche Arbeitgeber und eine extra Abmachung. Aber das ist bei mir ja nicht relevant.

  • Naja das ist dann ja der gleiche Arbeitgeber und eine extra Abmachung. Aber das ist bei mir ja nicht relevant.

    Doch na klar ist es das, dass zeigt nämlich, dass die Formulierung nicht lauten kann "nicht im öffentlichen Dienst", sondern sehr viel detaillierter sein kann und diese Details muss man sich anschauen, in wie weit sie auch eine österreichische Stelle betreffen.

  • Jetzt hab ichs gefunden:

    Während der Elternzeit ist den Beamtinnen und Beamten auf Antrag eine Teilzeitbeschäftigung im Beamtenverhältnis beim selben Dienst­ herrn im Umfang von bis zu 30 Stunden wöchentlich zu bewilligen, wenn zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.

    Beamtinnen und Beamte dürfen während der Elternzeit mit Geneh­ migung des oder der Dienstvorgesetzten eine Teilzeitbeschäftigung auch in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis als Ar­ beitnehmer/Arbeitnehmerin leisten oder eine sonstige Erwerbstä­ tigkeit ausüben, wenn die zeitliche Beanspruchung den zulässigen Umfang von wöchentlich 30 Stunden nicht überschreitet.

    Während der Elternzeit ist jedoch eine Beschäftigung in einem öf­ fentlich­rechtlichen Dienst­ oder Amtsverhältnis bei einem anderen Dienstherrn grundsätzlich unzulässig.


    Weiß jemand, welche Konsequenzen drohen, wenn man das dennoch macht?

  • Während der Elternzeit ist jedoch eine Beschäftigung in einem öf­ fentlich­rechtlichen Dienst­ oder Amtsverhältnis bei einem anderen Dienstherrn grundsätzlich unzulässig

    Weiß jemand, welche Konsequenzen drohen, wenn man das dennoch macht?

    Dürfte dienstrechtliche Konsequenzen haben. Ich würde es nicht wagen.

  • Das Problem ist nämlich, dass Ö manchmal während des Schuljahres von heute auf morgen jemanden braucht und dann kann ich nicht erst kündigen, verhandeln oder ähnliches. Dann müsste ich sofort zusagen.

  • Das Problem ist nämlich, dass Ö manchmal während des Schuljahres von heute auf morgen jemanden braucht und dann kann ich nicht erst kündigen, verhandeln oder ähnliches. Dann müsste ich sofort zusagen.

    Das schlimmste werden vermutlich Geldbuße oder die angesparte Pension sein, aber ich würde da beim Schulamt einfach mal anfragen, evtl. haben sie keinerlei Probleme, wenn du eh gehst in der Elternzeit damit.

  • Wie sehen denn dienstrechtliche Konsequenzen aus?

    Ich würde dir dringend eine Rechtsberatung durch deine Gewerkschaft oder einen passenden Fachanwalt empfehlen, ehe du eine Entscheidung triffst, deren Konsequenzen du basierend auf Einschätzungen aus einem Internetforum nicht sicher abschätzen kannst. Deine Gewerkschaft/ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht kennen einschlägige Fälle bzw. Urteile und können diese konkret auf deine Situation anwenden.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich würde dir dringend eine Rechtsberatung durch deine Gewerkschaft oder einen passenden Fachanwalt empfehlen, ehe du eine Entscheidung triffst, deren Konsequenzen du basierend auf Einschätzungen aus einem Internetforum nicht sicher abschätzen kannst. Deine Gewerkschaft/ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht kennen einschlägige Fälle bzw. Urteile und können diese konkret auf deine Situation anwenden.

    Ich verstehe solche Hinweise nicht, wieso sollte man nicht erst mit der betroffenen Stelle reden?!?

  • Vielen Dank für all eure Rückmeldungen!


    Ist es wirklich möglich zum Monatsende zu kündigen? Ich dachte das müsse immer 6 Woche vor Quartalsende sein.

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank für all eure Rückmeldungen!


    Ist es wirklich möglich zum Monatsende zu kündigen? Ich dachte das müsse immer 6 Woche vor Quartalsende sein.

    Willst du kündigen (bist du Angestellte?) oder um Entlassung aus dem Dienst bitten?


    Und wenn du sowieso nach Österreich willst, kannst du doch schon jetzt weg? (Gut, ich kenne mich nicht mit Elternzeit aus, inwiefern du Vorteile durch den Beamtenstatus hast. Das Geld bekommst du ja woandersher)

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