Erstattung

  • Hallo,


    wer kennst sich aus mit folgenden Sachen: wie, wann bzw. wo soll ich die Kosten fuer die Gesundheitsuntersuchung einreichen? Was ist mit dem Umzug wg. Referendariatsplatz? Kann man die Kosten gelten lassen (begrenzte Summe)? Wann, was und wo kann man etwas einreichen?
    Es betrifft Rlp.


    Danke fuer die Antworten und ein schoenes Wochenende.
    Laura

    • Offizieller Beitrag

    Bei uns (RLP GHS) steht, dass man bei der Vereidigung einen Beleg über die amtsärztliche Untersuchung mitbringen soll, da der Betrag erstattet wird. Also irgendwann danach - solange Bürokratus also braucht - kriegst Du es wieder. Ich gehe mal davon aus, dass es bei euch ähnlich ist.


    Ich glaube Umzüge wg. Jobwechsel kann man immer von der Steuer absetzen, habe es aber selbst noch nicht gemacht.


    Gruß leppy

  • Hallo Laura,


    die Rechnung vom Gesundheitsamt kannst Du direkt am ersten Tag (Vereeidigung) ins Seminar mitnehmen und zusammen mit einem Zweizeiler, dass du um Kostenrückerstattung bittest, dort abgeben; dein Antrag wird dann auf dem "kurzen" Dienstweg bearbeitet und du solltest das Geld spätestens mit deinen Septemberbezügen bekommen.
    Für den Umzug haben wir vor 1,5 Jahren vom Land direkt nichts bekommen, abgesetzt habe ich ihn aber schon.


    Viele Grüße
    A.


    P.S. Wisst ihr schon die Ausbildungsschulen?

  • Morgen Laura,
    ich habe mal gehört, dass man den Umzug aus beruflichen Gründen nur dann absetzen kann (bzw. eine bestimmte Summe pauschal wiederbekommt), wenn man dadurch mind. eine Stunde Fahrzeit spart (bezogen auf den Weg von der eigenen Wohnung bis zur Schule).
    100% sicher bin ich mir dabei allerdings nicht.
    LG, Halbmond

  • Zitat

    ich habe mal gehört, dass man den Umzug aus beruflichen Gründen nur dann absetzen kann (bzw. eine bestimmte Summe pauschal wiederbekommt), wenn man dadurch mind. eine Stunde Fahrzeit spart (bezogen auf den Weg von der eigenen Wohnung bis zur Schule).


    Das hat mir zumindest jetzt auch mein Finanzamt geschrieben, als ich versucht habe, meinen Umzug (übrigens verbunden mit Wechsel der Schule und auch Zeiteinsparung, aber eben keine Stunde) abzusetzen X(
    Ich habe denen jetzt mal "zurückgeschrieben", was es sie mehr kosten würde (Fahrtkosten), wenn ich am alten Wohnort geblieben wäre. Da sind die pauschalen Umzugskosten ein Klacks dagegen....
    Ich habe gerade sowieso wieder einen Hals auf die: z.B. haben sie auch meine Einkaufsfahrten (zu einem Bürofachhandel und ich bin auch in Wirklichkeit NUR eben dorthin gefahren und die Quittungen beinhalten keine Sachen, die man auch privat interpretieren könnte) nicht anerkannt. Ich hätte ja unterwegs im Zusammenhang mit der Fahrt auch etwas Privates erledigen könnnen X(
    Dabei hatte doch mal hier im Forum jemand geschrieben, dass er auch solche Fahrten absetzt. Oder hatte ich da etwas falsch verstanden? Sorry für den OT-Teil...
    LG
    Ronja

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.

    Einmal editiert, zuletzt von Ronja ()

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