Anrecht auf dieselbe Stelle nach Elternzeit?

  • Moinsen,


    meine Frau und ich sind beide an derselben Grundschule in Brandenburg als voll ausgebildete Lehrkräfte tätig, gehen mit 27 WS arbeiten und sind ebenfalls verbeamtet. Nun liegt unser erstes Kind nicht mehr in der Ferne und wenns soweit ist, muss meine Frau ja in Mutterschutz gehen und danach in Elternzeit. Wir haben uns bereits darauf geeinigt, dass 1 Jahr EZ ausreicht und ich keinen Anspruch erheben will. Soweit, so gut. Wie verhält es sich aber mit der Stelle meiner Frau? Sie würde ja übergangsmäßig mit einer Vertretung besetzt werden und sobald die Elternzeit rum ist, rückt sie ja wieder auf ihre alte Stelle oder?

    Nun ist es an unserer Schule so, dass aktuell auch eine Seiteneinsteigern in Elternzeit ist, die zum neuen Schuljahr wiederkommt. Sie studiert aktuell noch berufsbegleitend 2 Fächer nach und will dann auch ins Referat starten Also wäre sie frühestens 2024 komplett fertig und hätte erst dann dieselbe Fächerkombi wie meine Frau komplett. Vermutlich würde sie ja dann die Stelle meiner Frau besetzen. Kann dann meine Frau überhaupt wieder zu ihrer Stelle zurückkehren? Also hat sie ein Anrecht darauf oder müsste man sich schon nach einer neuen Stelle umsehen? Letzteres wäre natürlich wirklich schade, da sie die Schule liebt und die Kinder ihr echt zu Füßen liegen. :traenen: Ganz zu schweigen davon, dass wir gern am selben Ort arbeiten.


    Cheers!

  • Susannea : Elternzeitfrage + Brandenburg bedeutet, du bist die perfekte Expertin. :) Was Susannea nicht weiß, könnt ihr dann bei einer der Stellen, die sie such im Zweifelsfall nennen kann in Erfahrung bringen.


    Ich wünsche euch alles Gute! :rose:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • An der Grundschule meiner Kinder hier in Brandenburg hat man dem Direktor mitgeteilt, dass die Leute nach der Elternzeit Anspruch auf ihre Stelle haben, sie bleiben also durchgängig der Schule zugeordnet. Hier gab es bisher dann noch kein Problem mit Überhang o.ä. weil immer irgendjemand dauerkrank war oder weg wollte o.ä.
    Also sie hat ihre Stelle sicher, nach welche Kriterien dann aber evtl. abgeordnet wird, kann ich dir leider nicht sagen.

    Bei einem Jahr Elternzeit bedenkt bitte, dass sie dann gleich in Vollzeit wiederkommen würde, meiner Meinung nach macht mehr Sinn (wenn man danach Teilzeit arbeiten will) 2 Jahre Elternzeit anzumelden und gleichzeitig die Teilzeit in Elternzeit zu beantragen z.B.

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