Elternzeit übertragen?

  • Hallo Susannea oder andere Experten:

    Muss man für Kinder, die nach 2015 geboren wurden, eine Übertragung der Elternzeit auf später beantragen?

    Ich dachte mit der Änderung wäre dies weggefallen. Ich finde die Stelle im Gesetzestext nicht, nur andere Texte, die sagen es wäre so. Und meine Sachbearbeiterin sagt ich hätte das beantragen müssen.


    Wäre sehr lieb, wenn mir helfen könnte.

    Sonst müsste ich nämlich ein Sabbathalbjahr nehmen statt 3 Monate Elternzeit und das wäre meiner Schule nicht so recht.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • § 16 Inanspruchnahme der Elternzeit im BEEG sagt, dass du dies einfach anmelden kannst, Problem könnte wieder sein, dass dies ja nicht für Beamte gilt und wie das bei euch dann geregelt ist muss ja das jeweilige Land selber entscheiden.


    Allerdings sagt


    § 9 FrUrlV NRW – Anwendung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

    Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Elternzeit ohne Besoldung in entsprechender Anwendung des § 15 Absatz 1 bis 3 und § 16 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748) in der jeweils geltenden Fassung, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.


    Dort sehe ich nichts abweichendes, aber das kann dir sicher doch die Sachbearbeiterin sagen nach welcher Gesetzesstelle du dies hättest tun müssen, da ja das BEEG dies ausschließt.

    Was sagt sie denn, was passiert, wenn du jetzt das einfach anmeldest? Oder hast du es sogar schon angemeldet? Ansonsten ab zum Personalrat oder der Gewerkschaft damit, aber ich denke, die gute Dame hat einfach keine Ahnung (wie so viele) von den aktuellen Rechtsgrundlagen.

  • Sie sagte das nur weil ich angefragt hatte wie das mit den NRW Abständen zu Ferien ist (Spoiler: egal, wenn du Schulleitung das ok findet...).

    Aber ja, dann werde ich ihr das so sagen. Da ich 2 Jahre Zeit hab bis dahin kann ich ja auch noch alles ausschöpfen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ich wollte euch noch den Zwischenstand von der Diskussion geben:

    Ich muss eine Übertragung der Elternzeit beantragen (was total Quatsch ist, vor allem ist der 3. Geburtstag meiner Tochter schon gewesen) und dann kann ich Elternzeit beantragen.

    Ihre Begründung (haha) ist, dass das so auf deren Anträgen steht.

    Naja, ich hab gerade keine Lust zu klagen, Widerspruch einzulegen oder sonst was, weil sie meinem Antrag auf Übertragung der Elternzeit stattgegeben hat. Aber eigentlich ist es schon ein Witz. Vor allem egal was ich ihr an Gesetzestexten zitierte, es kam immer nur: ja aber das steht hier auf den Anträgen.


    Vielleicht war daher eine Übertragung nach dem 3. Geburtstag ihr Ausweg, den sie muss wissen, dass es Quatsch ist.


    Dann werde ich mal mit der Schulleitung den Zeitraum abstecken (laut ihr ist ja jeglicher Abstand zu Ferien egal...), mal mit der Schule meines Sohnes reden und dann hoffen wir mal, dass wir 3 Monate reisen können.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ich muss eine Übertragung der Elternzeit beantragen (was total Quatsch ist, vor allem ist der 3. Geburtstag meiner Tochter schon gewesen) und dann kann ich Elternzeit beantragen.

    Naja, das stimmt ja nun alles hinten und vorne nicht, denn Elternzeit wird NIE BEANTRAGT, immer nur angemeldet ;)

    Achso, ja die Antragsformulare habe ich entweder im in den Schreddert gesteckt oder ihnen formlos geschrieben und das Antragsformular korrigiert zurückgeschickt, wie es aussehen müsste, damit es mit dem Gesetz übereinstimmt. Schon alleine das Wort ANTRAG entspricht ja nicht diesem.

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