Lehrbefähigung Gymnasium Hessen

  • Hallo liebe KollegInnen,


    gibt es die Möglichkeit, die Lehrbefähigung für Gymnasium in Hessen nachträglich zum 2. Staatsexamen zu bekommen? Ich habe hierzu nur eine allgemeine Absage gefunden, kenne aber eine Erziehungswissenschaftlerin, die Sozialwesen in einer Fachoberschule unterrichten darf - mit Prüfberechtigung für das Fachabitur!


    Kurz zu meinem Werdegang: Nach einem Magisterstudium Musikwissenschaft und Geschichte (zwei Hauptfächer) habe ich mittlerweile den Quereinstieg ins Referendariat geschafft, allerdings nur für die Haupt- und Realschule, da Hessen Musik nur dort als Mangelfach ausgeschrieben hat. Allerdings finde ich es etwas schade, dass meine wissenschaftliche Ausbildung eher etwas für die Oberstufe wäre, ich dort aber nicht unterrichten und prüfen darf, und würde das gerne im Anschluss an den Vorbereitungsdienst noch dahingehend erweitern. An wen wendet man sich mit so einem Anliegen - Schulamt, Lehrkräfteakademie?


    Beste Grüße,

    Daniel

  • Wenn das Land Hessen einen entsprechenden Bedarf an den Gymnasien aktuell hätte, gäbe es eine Möglichkeit des Seiteneinstiegs ins Ref für gymnasiales Lehramt für diese Fächer. Geschichte ist allerdings wohl bundesweit kein Mangelfach für gymnasiales Lehramt, wenn überhaupt, wäre also Musik von Interesse. Manche Bundesländer (BW beipielsweise oder auch Sachsen, wo meine Schwester im Ref war mit Musik) haben speziell für Musik und Kunst für gymnasiales Lehramt die Option einer Ein-Fach-Lehrbefähigung- das setzt aber ein komplettes Musikstudium voraus und nicht nur das Studium der Musikwissenschaft. Insofern kannst du aktuell nur darauf hoffen, dass das Land Hessen künftig einen derart hohen Mangel an Musiklehrkräften haben wird, dass es auch Sek.I-Lehrkräfte an die Gymnasien holt zur Bedarfsdeckung, sowie ggf. Aufstiegslehrgänge anbietet. Bei deinem Schulamt könntest du zumindest in Erfahrung bringen, wie die Lage diesbezüglich in Hessen ist aktuell.


    Alternativen wären ein komplettes Nachstudium für die Sek.II oder ein komplettes Musikstudium und der Wechsel in ein Bundesland, dass Musikern auch den Einstieg ins Ref ermöglicht, die nur dieses eine Unterrichtsfach studiert haben, sollte dies in Hessen nicht möglich sein oder zu prüfen, ob irgendein anderes Bundesland einen derart hohen Mangel an Musiklehrkräften an Gymnasien hat, dass der Quereinstieg dafür geöffnet wurde.

    Für BW habe ich gerade extra noch einmal nachgesehen, weil ich weiß, dass Musik als absolutes Mangelfach an den Gymnasien gilt: Der Seiteneinstieg in BW ist allerdings nur für Absolvent:inn:en von Musik bzw. Musikpädagogik geöffnet, nicht für Musikwissenschaft. Es scheitert also- trotz des Mangels, der die den Seiteneinstieg ins Ref überhaupt erst ermöglicht hat- dennoch an deiner Qualifikation. Nicht alle Bundesländer sehen das aber so eng wie BW. Berlin oder Sachsen könnten möglicherweise großzügiger sein, auch MeckPomm scheint vieles möglich zu machen, was andernorts nicht geht bei Zugang zum Schuldienst (scheint aber auch recht weit vorne zu sein, wenn es um die effektive Ausbeutung williger Quereinsteiger:innen geht...).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Die wichtige Frage ist aber auch: was bekommst du für einen Abschluss am Ende deines Quereinstiegs? Das ist nämlich wichtig, um zu wissen, inwiefern du "aufstocken" kannst.
    Ich vermute aber: neu studieren. und zwar Musik (mit Instrument und Praxis), nicht Musikwissenschaft.
    Wenn du ein Staatsexamen bekommst, müsstest du beim Nachstudium kein erneutes Referendariat durchlaufen.

  • Hallo,


    vielen Dank für eure Antworten. Ich musste tatsächlich, um zum Quereinstieg im Haupt- und Realschul-Mangelfach Musik zugelassen zu werden, erst noch Musikpraxis (Gesang/Sprechen, Klavier und Ensembleleitung je 2 Scheine) nachweisen, die ich an der Uni nachgemacht habe. Dann wurde mein Magister als 1. Staatsexamen anerkannt, ich bin nun also "normaler" Referendar für Haupt- und Realschule und bekomme am Ende des Refs auch dafür das 2. Staatsexamen.


    Im Zuge dieses Nachholens der Musikpraxis (ja, ich weiß, deutlich abgespeckte Form im Vergleich zum vollen Lehramtsstudium, aber das waren eben die Vorgaben) habe ich auch überlegt, ob ich das komplette Studium machen sollte und versucht, mir Scheine aus dem MuWi-Studium anrechnen zu lassen. Aussage der Prüferin: "Da kann ich leider fast nichts anrechnen. Wenn sie Gymnasiallehramt machn würden..." Daher ja meine Hoffnung, dass eine Befähigung für die Sek II trotzdem irgendwie möglich wäre.


    Ein Wechsel des Bundelandes kommt aus familiären Gründen nicht infrage, deshalb die Beschränkung auf die Lage in Hessen.

Werbung