Lehrkraft im Ausland

    • Offizieller Beitrag

    auf die Frage eine kurze vereinfachte Antwort: ja.


    Aber es geht nur über den Weg, zuerst in Deutschland verbeamtet zu sein, und DANN sich irgendwann für den Auslandsschuldienst zu bewerben. Der Einsatz ist befristet (3 Jahre?) und einmal verlängerbar. Danach MUSS man in Deutschland wieder arbeiten, bevor man einen erneuten Antrag stellen darf, selbst für eine andere Schule oder anderes Land.

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