Beihilfe- stationärer Aufenthalt

  • Guten Abend,


    Derzeit arbeite ich als verbeamtete Lehrkraft in Niedersachsen und möchte in eine psych. Privatklinik( anderes Bundesland)gehen. Leider war das Telefonat mit meinem Sachbearbeiter, bezüglich der Kostenübernahme, wenig ergiebig.

    Er meinte, dass ich keinen Antrag einreichen muss, sondern einfach die Rechnungen einreichen soll, die ich während des Aufenthaltes bekomme.

    Ich habe jedoch die Befürchtung, dass ich auf einem Teil der Kosten sitzen bleibe, zumal die Krankenkasse mir geraten hat, zuerst die Bewilligung der Beihilfe einzuholen.


    Hat vielleicht jemand von euch Erfahrung und kann mir weiterhelfen?


    VG

    Equinox

  • Es besteht in diesem Zusammenhang übrigens ein Unterschied, ob der Arzt Dich in die Klinik als Akuteinweisung einweist, oder im Rahmen einer Reha. Die Reha muss durch die Beihilfestelle beweilligt werden, auch muss geprüft werden, was Du für einen privaten Zusatzvertrag hast, nicht alle übernehmen Reha Maßnahmen. Die Akuteinweisung hingegen wird in jedem Fall übernommen. In der Beziehung bitte noch mal schlau machen!

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Leider war das Telefonat mit meinem Sachbearbeiter, bezüglich der Kostenübernahme, wenig ergiebig.

    Sowas darf man auch nicht am Telefon sondieren, sondern sollte es möglichst dezidiert schriftlich anfragen, damit man auch eine schriftliche Stellungnahme bekommen kann.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

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