Autorentätigkeit

  • Hallo zusammen,


    ich möchte gerne als Autorin tätig werden und habe auch bereits einen Verlag gefunden, bei dem ich das umsetzen kann.
    Gibt es hier evtl. jemanden, der auch als Autor/in tätig ist und mir sagen kann, was ich beachten muss?
    Es geht in erster Linie darum, ob ich es meinem Arbeitgeber melden muss oder nicht. Ich habe mich schon versucht einzulesen und glaube verstanden zu haben, dass ich es melden, aber nicht genehmigen lassen muss?! Meiner Schulleitung würde ich es einfach auch melden.
    Wie sieht es denn mit dem Verdienst aus? Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden oder kann ich es am Ende des Jahre einfach bei der Steuererklärung angeben?
    Gibt es noch Tipps oder Dinge, die ich evtl. sonst noch beachten muss?
    Ich bin verbeamtete Lehrerin in NRW.


    Liebe Grüße

  • Wie sieht es denn mit dem Verdienst aus? Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden oder kann ich es am Ende des Jahre einfach bei der Steuererklärung angeben?

    Zumindest bei kleinerem Umsatz musst du kein Gewerbe anmelden. Bei der Steuererklärung brauchst du ein zusätzliches Formular, EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung), wo du Einnahmen und Ausgaben angibst, die Differenz steht dann als Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit im entsprechenden anderen Formular.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Zumindest bei kleinerem Umsatz musst du kein Gewerbe anmelden. Bei der Steuererklärung brauchst du ein zusätzliches Formular, EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung), wo du Einnahmen und Ausgaben angibst, die Differenz steht dann als Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit im entsprechenden anderen Formular.

    Auch in größerem Umfang ist eine Autorentätigkeit kein Gewerbe. Das sind freiberufliche Tätigkeiten.

  • Hallo,

    als ich mit meiner Autorentätigkeit begann, habe ich dies meinem Dienstherren angezeigt und diese Nebentätigkeit genehmigen lassen. Sobald ich für eine Publikation (in meinem Fall wissenschaftliche Texte zur Geschichtswissenschaft, Kulturwissenschaft, Didaktik und zur Bildungsforschung) Geld bekomme, teile ich das ebenfalls mit. Sofern Deine Dienstfähigkeit nicht darunter leidet und Deine Texte nicht gegen die Landesverfassung und das Grundgesetz verstoßen, ist es in der Regel kein Problem. Hier wirst Du fündig, weil hier auch das BBG verlinkt ist, spare ich mir einen separaten Verweis darauf: https://www.academics.de/ratge…amte-oeffentlicher-dienst.

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