Schwanger befristeter Vertrag

  • Hallo,


    ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen...


    Ich bin aktuell in der SSW10 Schwanger und habe eine befristete Lehrerstelle bis 31.07.22. Die Schule weiß aktuell noch nichts davon, da ich auch auf einen Folgevertrag spekuliere.


    Meine Frauenärztin hat mir die Möglichkeit einer Arbeitsunfähigkeit angeraten...was meine Chancen auf einen Folgevertrag mit Sicherheit schmälern würde.


    Wenn ich keinen Folgevertrag bekommen, könnte ich mich immernoch AU schreiben lassen.

    Welcher Gelder würden mir zustehen?

    Müsste ich mich wieder bei meinem Mann Familienversichern lassen?

    Was würdet Ihr machen?


    Aktuell bin ich ziemlich Ratlos und würde mich über jede Antwort freuen.


    Gruß

  • Ich nehme an, deine Frage nach "Geldern" bezieht sich auf den Fall, dass du keinen Folgevertrag bekommen würdest? In dem Fall hättest du, nachdem du aktuell ja im Angestelltenverhältnis tätig bist einen Ansprich auf ALG I, wenn du in den 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate sozialvesicherungspflichtig beschäftigt warst, dich arbeitslos meldest, erwerbsfähig bist und dem Arbeitsmarkt damit zur Verfügung stehst (wir nicht durch eine AU gebrochen). Wenn das Arbeitslosengeld I unter dem Grundsicherungsniveau liegt einerseits und du andererseits nicht durch deinen Mann (=Bedarfsgemeinschaft) entsprechend finanziell abgesichert bist (weil dieser selbst nur auf Grundsicherungsniveau oder knapp darüber verdient), könntest du ergänzend einen Anspruch auf aufstockendes ALG II haben.

    ALG I löst dabei grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der GKV aus, eh sei denn, du wärst in den letzten 5 Jahren von der GKV befreit gewesen, was ich bei einer Tätigkeit im Angestelltenverhältnis nicht vermuten würde. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind dabei Teil des ALG I, werden also von der Agentur für Arbeit übernommen, eine Mitversicherung in der Familienversicherung bei deinem Mann ist möglich, vermutlich aber nicht verpflichtend, weil du normalerweise bei ALG I-Bezug das Recht hast über die Agentur für Arbeit deine GKV zu erhalten.

    Andere Gelder auf die du momentan Anspruch haben könntest fallen mir nicht ein.


    Wie du mit deiner Schwangerschaft umgehst ist letztlich eine Entscheidung, die dir hier niemand abnehmen wird können. Du musst für dich gemeinsam mit deinem Mann und der Frauenärztin abwägen, wie hoch das Infektionsrisiko durch Corona an deiner Schule aktuell ist einerseits (bei uns sind noch immer alle Schwangeren nach Verkünden der Schwangerschaft sofort raus aus dem Unterrichtsbetrieb, dürfen nur noch Fernunterricht machen, Verwaltungstätigkeiten, Sonderaufgaben erfüllen, so sie kein Beschäftigungsverbot erhalten haben). Andererseits musst du dir für dich überlegen, wie du im Hinblick auf einen möglichen Folgevertrag umgehen wirst mit der Situation, wann du der SL reinen Wein einschenkst. Mal ganz unabhängig von den Coronafragen (die ich gerade für Schwangere für durchaus erheblich halte) mal ganz pragmatisch überlegt: Wie viele Wochen sind es denn in deinem Bundesland noch bis zu den Sommerferien, beginnen diese Ende Juli? Und ab wann kannst du denn in deinem Bundesland realistischerweise mit einer festen Zusage für einen neuen Vertretungsvertrag rechnen für das kommende Schuljahr? Warum hält deine Frauenärztin aktuell die AU für angezeigt- coronabedingt oder gibt es gar noch weitere Komplikationen, die sie befürchtet? Wäre es ein möglicher Kompromiss, noch bis Ende Juni weiterzumachen, wenn dann auch das Risiko eines vorzeitigen Endes der Schwangerschaft geringer ist, du womöglich weißt, wie es im kommenden Schuljahr weitergehen wird und vor allem bis dahin in Ruhe überlegen kannst, ob du dann bis zu den Sommerferien mit einer AU überbrückst, um die SL dann gegen Ende der Sommerferien zu informieren?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • P.S.: Alles Gute für deine Schwangerschaft. :rose:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das ist ganz differenziert zu betrachten.


    Hast du Anspruch auf ALGI und wirst nach dem Vertragsende krank geschrieben, gibt es Krankengeld.
    Wirst du vor Vertragsende krank geschrieben, dann sollte es für 6 Wochen deine normale Gehaltshöhe weitergeben, danach dann auch nur noch in Höhe des Krankengeldes.
    Tatsächlich wäre da evtl. ein BV besser für dich, weil du dann vom Bund weiterhin dein volles Gehalt bekommst, meines Wissens nach (also wenn dein Vertrag im BV ausläuft).

    Solange du ALGI bekommst, bist du selber versichert (ganz wichtig, weil nur dann bekommst du Mutterschaftsgeld! im Mutterschutz).

    Ich würde ganz ehrlich wohl den Mund halten und hoffen, dass du einen Folgevertrag erhältst und danach erst weiter gucken. Das würde aber vermutlich bedeuten, dass du aktuell ganz normal arbeiten müsstest. Traust du dir das zu?

  • Hast du Anspruch auf ALGI und wirst nach dem Vertragsende krank geschrieben, gibt es Krankengeld.

    Wirst du vor Vertragsende krank geschrieben, dann sollte es für 6 Wochen deine normale Gehaltshöhe weitergeben, danach dann auch nur noch in Höhe des Krankengeldes.
    Tatsächlich wäre da evtl. ein BV besser für dich, weil du dann vom Bund weiterhin dein volles Gehalt bekommst, meines Wissens nach (also wenn dein Vertrag im BV ausläuft).

    Solange du ALGI bekommst, bist du selber versichert (ganz wichtig, weil nur dann bekommst du Mutterschaftsgeld! im Mutterschutz).

    Ich würde ganz ehrlich wohl den Mund halten und hoffen, dass du einen Folgevertrag erhältst und danach erst weiter gucken. Das würde aber vermutlich bedeuten, dass du aktuell ganz normal arbeiten müsstest. Traust du dir das zu?

    Wenn ich BV bekomme, ich denke das ich das bekommen werde, sollte ich es der Schulleitung mitteilen, dann bekomme ich bis zur Entbindung mein volles Gehalt, obwohl der Vertrag zum 04.09.22 ausläuft?


    Sollte ich ALGI nach Vertragsende bekommen (da habe ich mich vertippt, habe Vertrag bis 04.09.22) müsste ich mich selbst Krankenversichern, da zählt auch keine Familienversicherung bei meinem Mann? Sprich wenn ich vom Abreitsamt die Versicherung bezahlt bekomme, bekomme ich kein Mutterschaftsgeld?


    Es sind noch 5 Wochen, aktuell ist es noch möglich...wenn es die letzten 2-3 Wochen nicht mehr geht, müsste ich mich wohl oder übel krankschreiben lassen, wie es dann um den Folgevertrag bestellt ist, gute Frage.

  • Ich nehme an, deine Frage nach "Geldern" bezieht sich auf den Fall, dass du keinen Folgevertrag bekommen würdest? In dem Fall hättest du, nachdem du aktuell ja im Angestelltenverhältnis tätig bist einen Ansprich auf ALG I, wenn du in den 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate sozialvesicherungspflichtig beschäftigt warst, dich arbeitslos meldest, erwerbsfähig bist und dem Arbeitsmarkt damit zur Verfügung stehst (wir nicht durch eine AU gebrochen). Wenn das Arbeitslosengeld I unter dem Grundsicherungsniveau liegt einerseits und du andererseits nicht durch deinen Mann (=Bedarfsgemeinschaft) entsprechend finanziell abgesichert bist (weil dieser selbst nur auf Grundsicherungsniveau oder knapp darüber verdient), könntest du ergänzend einen Anspruch auf aufstockendes ALG II haben.

    ALG I löst dabei grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der GKV aus, eh sei denn, du wärst in den letzten 5 Jahren von der GKV befreit gewesen, was ich bei einer Tätigkeit im Angestelltenverhältnis nicht vermuten würde. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind dabei Teil des ALG I, werden also von der Agentur für Arbeit übernommen, eine Mitversicherung in der Familienversicherung bei deinem Mann ist möglich, vermutlich aber nicht verpflichtend, weil du normalerweise bei ALG I-Bezug das Recht hast über die Agentur für Arbeit deine GKV zu erhalten.

    Andere Gelder auf die du momentan Anspruch haben könntest fallen mir nicht ein.


    Wie du mit deiner Schwangerschaft umgehst ist letztlich eine Entscheidung, die dir hier niemand abnehmen wird können. Du musst für dich gemeinsam mit deinem Mann und der Frauenärztin abwägen, wie hoch das Infektionsrisiko durch Corona an deiner Schule aktuell ist einerseits (bei uns sind noch immer alle Schwangeren nach Verkünden der Schwangerschaft sofort raus aus dem Unterrichtsbetrieb, dürfen nur noch Fernunterricht machen, Verwaltungstätigkeiten, Sonderaufgaben erfüllen, so sie kein Beschäftigungsverbot erhalten haben). Andererseits musst du dir für dich überlegen, wie du im Hinblick auf einen möglichen Folgevertrag umgehen wirst mit der Situation, wann du der SL reinen Wein einschenkst. Mal ganz unabhängig von den Coronafragen (die ich gerade für Schwangere für durchaus erheblich halte) mal ganz pragmatisch überlegt: Wie viele Wochen sind es denn in deinem Bundesland noch bis zu den Sommerferien, beginnen diese Ende Juli? Und ab wann kannst du denn in deinem Bundesland realistischerweise mit einer festen Zusage für einen neuen Vertretungsvertrag rechnen für das kommende Schuljahr? Warum hält deine Frauenärztin aktuell die AU für angezeigt- coronabedingt oder gibt es gar noch weitere Komplikationen, die sie befürchtet? Wäre es ein möglicher Kompromiss, noch bis Ende Juni weiterzumachen, wenn dann auch das Risiko eines vorzeitigen Endes der Schwangerschaft geringer ist, du womöglich weißt, wie es im kommenden Schuljahr weitergehen wird und vor allem bis dahin in Ruhe überlegen kannst, ob du dann bis zu den Sommerferien mit einer AU überbrückst, um die SL dann gegen Ende der Sommerferien zu informieren?

    Genau, die Frage nach "Geldern" hat sich darauf bezogen, sollte ich keinen Folgevertrag bekommen, mein alter Vertrag läuft noch bis 04.09.22, da hatte ich mich vertippt.

    Ich habe Anspruch auf ALG I, Arbeitssuchend bin ich schon gemeldet.


    Es sind noch 5 Wochen bis zu den Sommerferien.

    Habe schon nachgefragt wegen des Folgevertrags, leider noch keine Antwort erhalten und wann ich die Antwort erhalte weiß leider auch niemand...weder die SL noch die ADD :( oder es will niemand etwa sagen.

    Komplikationen gibt es keine, die FA meinte nur es wäre möglich mich krankzuschreiben, wenn ich der SL nichts von der Schwangerschaft erzählen will. Ich habe es meiner Frauenärztin auch erklärt wegen des Folgevertrags.

    Habe mir auch schon überlegt, evtl die letzten 2-3 Wochen mit einer AU zu überbrücken, evtl weiß ich bis dahin schon mehr.

  • Sollte ich ALGI nach Vertragsende bekommen (da habe ich mich vertippt, habe Vertrag bis 04.09.22) müsste ich mich selbst Krankenversichern, da zählt auch keine Familienversicherung bei meinem Mann? Sprich wenn ich vom Abreitsamt die Versicherung bezahlt bekomme, bekomme ich kein Mutterschaftsgeld?

    Nein, andersrum, wenn du nicht selber versichert bist (über das ALGI) gibt es kein Mutterschaftsgeld.

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