Schweige- und Fürsorgepflicht nach elterlichem Haftbefehl

  • Hallo zusammen,

    ich bin seit 2 Jahren Sonderpädagogin betreue meine Förderschüler zur Zeit aus dem Homeoffice. Eben in der Videokonferenz erzählte mir ein Schüler aus sehr prekären Familienverhältnissen, dass gegen seine Mutter nun ein Haftbefehl vorliege. Ich habe den Schüler gefragt, ob ich die Info an die Klassenlehrkraft weitergeben darf, was er verneinte. Er möchte da kein Ding draus machen. Ich habe ihm gesagt, dass er sich an die Klassenlehrkraft und unsere Vertrauenslehrerin wenden kann. Mir sind Schweigepflicht und Vertrauen immens wichtig!

    Allerdings frage ich mich nun, ob ich meiner Fürsorgepflicht nachkomme, wenn ich es verschweige?


    Zur Vorgeschichte: Die Familie ist hochverschuldet, ein kleiner Bruder ist schon in einer Pflegefamilie, mein Schüler ist 16 und wollte nie aus der Familie raus, da liefen viele Gespräche mit ihm. Sie kümmern sich nicht gut um ihn, er bekommt oft nicht genug zu essen, keine heilen Klamotten (die bringen wir ihm mit) und muss immer hinten anstehen. Wenn wir ihm also was mitbringen, reißt es sich wer anders unter den Nagel. Wir hatten in den letzten Monaten einige Gespräche mit ihm, der Mutter und potentiellen Einzelfallhelfern, die ihm ein möglichst normales Leben zeigen sollen.


    Ich mache mir nun Gedanken, wie es weitergeht und welche Pflichten ich nun als Mitwisserin habe. Ich gehe davon aus, dass die Familienverhältnisse nun noch brenzliger werden, also noch weniger Essen, noch weniger Fürsorge und viele, viele Sorgen, eventuell auch Kriminalität - sein großer Bruder hat Ostern Ladendiebstahl begangen und das nicht zum ersten Mal. Mein Schüler meinte, es könne gut sein, dass das Jugendamt ihn aus der Familie ziehe, ich kenne mich damit (noch) nicht gut aus.


    Habt ihr Tipps ob ich es nun weitergeben darf? Der Schüler ist weder per Mail noch per Telefon erreichbar - Internet/Handy/PC ist nur bei der Mutter vorhanden, die ich natürlich nicht aufscheuchen möchte. Ich habe den Schüler erst nächsten Freitag, also in einer Woche wieder.


    Liebe Grüße

    Sviskekompott

  • Entweder du hältst die Situation für den Schüler für aushaltbar, dann machst du nichts weiter. Oder du findest es zu heftig, dann schaltest du das Jugendamt ein. Kindeswohlgefährdung gibt es doch auch noch für 16-Jährige oder?


    Vermutlich wird aber das JA ja sowieso beteiligt, das heißt, es wird sich von selbst klären. Der Klassenlehrer und die Schule wird dann offiziell davon erfahren.

  • Das ist nicht mehr die Aufgabe der Schule, sondern wirklich ein Fall fürs Jungendamt. Auch ein Klassenlehrer kann da nicht viel machen, außer ansprechbar zu sein und ggf. die richtigen Stellen einzuschalten. Die scheinen ja schon informiert zu sein, ansonsten hat Sheldon ja schon geschrieben was zu tun ist.

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