Kinderkrankentage NRW Beamte Teilzeit

  • Aus aktuellem Anlass(mal wieder ein krankes Kind daheim und niemand der aufpassen kann…) wieviele Kinderkrankentage haben Lehrkräfte (Beamte) in NRW, die nur halbe Stelle arbeiten und wo kann ich dazu verlässliche Infos finden? Bzw den Erlass? Danke!

  • Bolzbold

    Hat das Thema freigeschaltet.
    • Offizieller Beitrag

    Hallo und herzlich willkommen in diesem Forum.


    Hier einmal die Hauptquelle für den Sonderurlaub - denn Kinderkrankheitstage zählen eben dazu.

    SGV § 33 (Fn 14) Urlaub aus persönlichen Anlässen | RECHT.NRW.DE


    Wichtig ist vor allem dieser Zusatz hier.

    MBl. NRW. Ausgabe 2008 Nr. 29 vom 30.10.2008 Seite 517 bis 540 | RECHT.NRW.DE


    Und dies ist die Einzelnorm, auf die verwiesen wird.

    § 45 SGB 5 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)


    Hier noch die Info von der GEW:

    Sonderurlaub und Urlaub - GEW NRW (gew-nrw.de)


    Standard sind 10 Tage pro Kind in Deinem Fall und maximal 25 bei mehreren Kindern. Zwischendurch gab es während der Pandemie auch großzügigere Sonderregelungen.


    Wo man das findet? Über eine Google-Suche mit den passenden Stichworten.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Hallo!


    Ist die Frage vielleicht, wie viele Tage man hat, wenn man nicht jeden Tag in der Schule ist? Ich habe zum Beispiel aktuell an vier Tagen Unterricht und jetzt 80% der Kinderkranktage. Ich hab aber auch schon an drei und an fünf Tagen Unterricht gehabt (bei gleicher Stundenzahl) und dann entsprechend weniger oder mehr Tage.

    Allerdings muss ich sagen, dass ich in der Praxis noch nie davon gehört habe, dass es tatsächlich Probleme gab, weil die Tage überschritten wurden- ich habe nur mal eher theoretisch mit meiner Schulleitung darüber gesprochen. Die Kinderkrankentage zählen ja auch pro Kalenderjahr und nicht pro Schuljahr und da sich ja die Zahl der Unterrichtstage ändern kann, muss man im Zweifel ja sowieso eine Lösung finden.

    Neben der Kenntnis der Regelungen hinter den Links von Bolzbold ist es vielleicht auch gut, einfach mal mit der Schulleitung zu sprechen?






  • Ergänzend zu Bolzbolds Angaben nochmal ein Auszug aus dem SGB V, §45 Abs. 2a

    "2a) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 besteht der Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 für das Jahr 2022 für jedes Kind längstens für 30 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 60 Arbeitstage. Der Anspruch nach Satz 1 besteht für Versicherte für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte für nicht mehr als 130 Arbeitstage."

    Für 2022 gilt also eine entsprechend höhere Anzahl an Kindkrankentage

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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