Auslandsdienstlehrkraft

  • Hallo zusammen,

    ich interessiere mich für eine Stelle als Auslandsdienstlehrkraft in einem bestimmten Land. Ich habe gelesen, dass ich nur zwei große Räume ausschließlich darf und, falls ich zwei Stellen ablehne, ich für 12 Monate gesperrt bin. Macht es dann Sinn, mich gleichzeitig als Ortslehrkraft zu bewerben, obwohl ich dann finanziell mehrere Nachteile habe? Wäre es eigentlich besser, mich gleichzeitig als Ortslehrkraft und Auslandsdienstlehrkraft zu bewerben oder würde ich dann automatisch nur eventuell die Zusage für die Stelle als Ortslehrkraft bekommen, weil es für meinen Arbeitgeber (Schulamt) einfacher und finanziell von Vorteil wäre? Welche finanzielle Unterstützung bekommt man eigentlich als Ortslehrkraft außer dem Gehalt im bestimmten Land? Oder gar keine? Gibt es zum Beispiel die Umzugskostenpauschale, usw?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe

    LG

    • Offizieller Beitrag

    Auslandsschulen sind Privatschulen. Je höher deren finanzielle Mitteln und desto interessanter DU bist, je wahrscheinlicher ist eine kleine Unterstützung im Hinblick auf Umzug, Beschäftigung des Partners, usw..
    Du konkurrierst aber nicht real gegeneinander, es sind zwei verschiedene Stellenpools.

    Informiere dich in dem bestimmten Land, ggf. bei den bestimmten Schulen, wie deren Stellenpool ist. Einige Schulen haben zum Beispiel nur 2-3 Stellen aus Deutschland, da kann es 3 Jahre dauern, bis eine Stelle überhaupt frei wird. Die restlichen Stellen sind Ortslehrkraftsverhältnisse. Da ist natürlich viel mehr Bewegung.

  • Vielen herzlichen Dank für deine Antwort!

    Wäre es eine gute Idee, den Schulen, die mich interessieren würden, eine Initiativbewerbung per E-Mail im Vorfeld zu schicken, um ihr Interesse zu wecken, oder würden sie mich während des Bewerbungvervahrens nicht mehr auswählen dürfen, weil ich schon mit ihnen Kontakt aufgenommen habe?

    Vielen lieben Dank für eine Rückmeldung!

    • Offizieller Beitrag

    Warum dürften Sie dich nachher nicht mehr auswählen?
    Und generell ist es wie gesagt je nach Land und Region sehr unterschiedlich: Willst du nach Washington DC, wirst du nicht die einzige Initiativbewerberin sein, möchtest du nach Katar, sieht es einfacher aus ;) (da hatte ich quasi ein telefonisches Jobangebot, nachdem ich meine Fächer am Telefon genannt hatte :D es ging aber gar nicht darum.)

    Wie das offizielle Verfahren über die ZfA abläuft, weiß ich nicht wirklich.
    Für die Ortslehrkräfte: man bewirbt sich direkt bei der Schule, oft steht es auf den Schulseiten, wie es abläuft und ob sie gerade suchen. (Trotzdem auf sich aufmerksam machen!)

  • Vielen herzlichen Dank!

    Und noch eine kurze Frage: Bekommt man als Ortslehrkraft Ermäßigungen für die Schulgebühren seiner Kinder im Ausland? An der Schule, wo Deutsch unterrichtet wird und wo meine Kinder (fast Sek Il) problemlos lernen würden, bzw. wo sie sich für die ABI-Pruefung vorbereiten müssten,:aufgepasst: sind die Gebühren in Höhe von 10.000 Euro im Jahr pro Kind!:autsch::autsch::autsch:

  • Und noch eine kurze Frage: das Land, wo ich für ein paar Jahre als Auslandsdienstlehrkraft oder Ortslehrkraft unterrichten möchte, ist mei Heimatland. Wäre das ein Grund für eine Ablehnung? Was muss ich bei der Bewerbung beachten?

    • Offizieller Beitrag

    Ortslehrkräfte sind sehr oft - wie der Name es sagt - örtliches Personal, so dass es ganz normal ist.
    Wenn du die Staatsbürgerschaft hast, erleichtert es sogar das Visumsprozedere.
    Für den deutschen Schuldienst hast du nur eine deutsche (oder europäische) Staatsbürgerschaft, die weiteren sind irrelevant. Ob das für eine Vermittlung als ADLK eine Rolle spielt, weiß ich nicht.

  • Ich habe zwei Staatsangehörigkeiten (einschließlich deutsch).

    Was meinst du mit "...örtliches Personal, so dass es ganz normal ist." - das heißt, dass es ganz normal ist, eine Ermäßigung für die Schulgebühren der Kinder zu bekommen oder nicht zu bekommen?

    • Offizieller Beitrag

    Die Antwort zur Staatsbürgerschaft kam nach der Frage zur Staatsbürgerschaft und Bewerbung, da stand nichts mit den Schulgebühren (das hat wirklich nichts miteinander zu tun).

    Für Deutschland hast du immer die deutsche Staatsbürgerschaft, sobald du diese besitzst. Die andere interessiert keine*n und wird zum Teil nicht mal nachgehalten (ich weiß, wovon ich spreche). Sie steht bei mir zum Teil nicht mehr in der Akte, obwohl ich mit der anderen Staatsbürgerschaft eingestellt wurde (hatte keine deutsche).

    Wenn du dich initiativ in China bewirbst (und Chinesin bist), steht dir frei, hervorzuheben, wonach dir ist. Deine Fächer, deine Sprachfähigkeiten und vielleicht auch die problemlose Möglichkeit, einer Arbeit nachzugehen. Kann ja attraktiv sein.

  • Guten Tag,

    ich hätte noch eine Frage zum Thema Auslandsdienstlehrkraft, bzw. zum Programm "Bundeslehrkräfte".

    Was ist genau der Unterschied im Bereich Besoldung, Versicherung und Kindergeld? Ist das Gehalt als Bundesprogrammlehrkraft niedriger als das das Gehalt einer Auslandsdienstlehrkraft und höher als einer Ortslehrkraft? Ist das Gehalt gleich für eine Bundesprogrammlehrkraft und Landesprogrammlehrkraft?

    Ich hätte vielleicht aktuell eine Chance als Bundesprogrammlehrkraft oder Landesprogrammlehrkraft, mir ist aber nicht klar, wie es mit der Bezahlung, Pauschale und Zuschüsse aussieht.

    Es wäre sehr hilfreich, wenn mich jemand aufklären könnte.

    Vielen herzlichen Dank im Voraus für eure Unterstützung.

    LG

  • Hallo Andreea,


    verbeamtete Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK) werden besser bezahlt als nicht verbeamtete Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK) und diese wiederum in der Regel deutlich besser als Ortslehrkräfte. Über Landesprogrammlehrkraft kann ich nichts sagen.


    Der große Unterschied zwischen ADLK und BPLK auf der einen Seite und Ortslehrkräften auf der anderen Seite ist die Herkunft des Geldes. Die ersten werden von Köln aus in Euro (ADLK) bzw. zu einem großen Teil in Euro (BPLK) bezahlt, können als BPLK Kindergeld bekommen und sind in Deutschland steuerpflichtig. (BPLKs außerdem im Ausland, da sie ja nur teilweise in D in Euro bezahlt werden.)

    Ortslehrkräfte werden vor Ort zu ortsüblichen Löhnen und Arbeitsbedingungen angestellt. Sie haben kein Recht auf deutsches Kindergeld oder ähnliches und sind in Deutschland auch nicht mehr steuerpflichtig. Teilweise gibt es Unterschiede in der Bezahlung der Ortslehrkräfte abhängig davon, ob Deutsch oder auf deutsch unterrichtet wird oder nicht.


    Konkrete Zahlen wird dir hier im Forum aber kaum jemand nennen können. Zumal unklar ist, von welchen Zuschüssen und Pauschalen du sprichst. Umzug? Und was noch?

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