Lohnsteuerkarte

  • Hallo an alle,


    heute habe ich meine Zusage zum Ref. in Niedersachsen bekommen. Nun steht da, ich soll unverzüglich u.a. meine Lohnsteuerkarte hinschicken, die hat aber noch mein jetziger Chef. Was soll ich da jetzt machen?


    Liebe Grüße Anja

  • Ersatzlohnsteuerkarten sind für den Verlust selbiger gedacht!!! Parallele Benutzung von zwei LSt-Karten mit Steuerklasse 1/3/4/5 ist strafbar. Nur LSt-Karten mit LSt-Klasse 6 kann man unendlich viele von parallel verwenden.
    Also, du rufst deinen ehemaligen Arbeitgeber an und bittest ihn um die unverzügliche Zusendung deiner LSt-Karte mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Bezügestelle informierst du, dass es noch ein paar Tage aus genannten Gründen dauert. LG K.

  • Telefonisch Kontakt mit Bezügestelle aufnehmen. Zur Not Kopie der LSt-Vorderseite erstellen. Du bist nicht die erste, die ein Arbeitsverhältnis in das andere übergehen lässt!

  • Ich habe 2003 im gleichen Dilemma gesteckt. Bei mir zog sich die Abgabe der Lohnsteuerkarte bis Januar 2004 hin (Ref ab Nov 2003). Grund war, dass die Lohnsteuerkarte irgendwo in der Uni versackt war und keiner der Univerwaltung fähig war, die Karte fristgemäss zurückzugeben.


    Im Januar, kurz nach der Abgabe der Lohnsteuer im Seminar, kam dann der erste Mahnbrief vom Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung. Aber bis dahin gings irgendwie auch ohne. Wenn auch nicht auf die feine englische Art... ;)


    LG, das_kaddl.

  • HAllo Anja!
    Du musst sowieso ein Formular über die Festsetzung deiner Bezüge ausfüllen, wenn du am Seminar bist. Und da kannst du angeben, dass du die Lohnsteuerkarte so schnell wie möglich nachreichst.


    LG snoopy

    • Offizieller Beitrag

    Man kann uch einfach eine zweite lohnstueerkarte beantragen, das hab ich mal gemacht und es war gar kein Problem. Die kannst du dann einreichen und hast eben am Ende zwei Lohnsteuerkarten für die Steuer.


    Frag doch einfach mal beim Finanzamt nach!


    Liebe Grüße,


    Dalyna

  • Dann müsste ich mittlerweile vorbestraft sein:-) Geh einfach zur zuständigen Stelle, erkläre ihnen, was los ist und normalerweise bekommst Du dann eine zweite LSTK, auf der ja auch "Ersatzkarte"steht. Da ist nix strafbar.

  • Hallo Anja,
    am besten du googelt mal "Ersatzlohnsteuerkarte" in Verbindung mit deinem Wohnort. Dann hast du's genau und keine Halbwahrheiten. Da wird sich wahrscheinlich Folgendes lesen lassen: "Verlorene, unbrauchbar gewordene oder zerstörte Lohnsteuerkarten werden durch die Gemeinde ersetzt." - Von LSt-Karten, die sich noch bei alten AG befinden, wird da nix gesagt... Außerdem müsstest du dann einen Antrag unterschreiben, indem folgender Passus steht: "Mir ist bekannt, dass die Verwendung einer Ersatzlohnsteuerkarte neben der Original-Lohnsteuerkarte für ein weiteres Arbeitsverhältnis als Steuerhinterziehung bzw. Steuerverkürzung nach § 370 AO und § 378 AO bestraft werden kann." Aber deine Entscheidung, was du letztendlich machst...

  • Huhu nochmal,


    auf meinem Schreiben steht, dass man auch beglaubigte Kopien einreichen kann, würde das zunächst ausreichen?


    Illegales will ich auf keinen Fall machen, da ich wegen meinem Führungszeugnis eh zu meinem Ortsamt muss, werd ich da gleich mal fragen.


    LG Anja

  • Zitat

    Dalyna schrieb am 19.02.2006 16:48:
    Ich hab aber nicht von einer "Ersatzlohnsteuerkarte" sondern von einer zweiten gerdet. Da steht auch drauf, dass es eine zweite ist, weil man glaube ich mit Steuerklasse 7 staat 1 eingestuft wird.


    Meines Wissens gibt es nur sechs Lohnsteuerklassen, und bei Steuerklasse 6 (für Zweitjobs) langt der Staat kräftig zu. Also Vorsicht!


    Mein Rat an Anja82: Halt dich an Kristins Tipps.

  • Hol die Lohnsteuerkarte einfach. Das habe ich auch gemacht, obwohl ich ab Abholen der Karte noch ca. 4 Wochen gearbeitet habe. Voraussetzung ist eben, dass der Chef mitmacht. Wenn Du die Lohnsteuerkarte nicht rechtzeitig abgibst, kann`s eben sein, dass Dein Geld erst bisschen später kommt. Kommt die Karte dann bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gar nicht beim LBV an, setzen die voraus, dass du über Lohnsteuerklasse 6 arbeitest (fette Abgaben!!). So war jetzt eben mein Infostand von BaWü.
    Gruß,
    puppy

    Verzeih Deinen Feinden, aber vergiss nie ihre Namen!

    Einmal editiert, zuletzt von puppy ()

  • Danke für eure Ratschläge. Kann ich die Lohnsteuerkarte denn schon jetzt abholen,es sind ja noch gut 2,5 Monate, die ich auch noch da arbeiten werde. ?(

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