Verbeamtung trotz Psychotherapie?

  • Hallo,

    ich bin bald mit meinem Studium fertig. Vor 6 Jahren befand ich mich wegen einer schweren Depression (rezidivierend) in Therapie.

    Seit nun mehr als 4 Jahren ist die Therapie beendet. Nun stelle ich mir die Frage, ob die Therapie ein Hinderungsgrund für die Verbeamtung darstellen könnte oder ob es dem Amtarzt relativ egal sein wird, weil die Behandlung schon recht lang in der Vergangenheit liegt.

    Hat vielleicht einer von euch entsprechende Erfahrungen gemacht? Ist es heutzutage noch möglich, nicht verbeamtet werden, obwohl man seit Jahren keine Probleme mehr hatte und die Therapie abgeschlossen wurde?


    Grüße.

  • Es ist seit 2013 zumindest wesentlich weniger wahrscheinlich, aufgrund einer Vorerkrankung nicht verbeamtet zu werden. Erfolgreich beendete Therapien können ein Hinweis darauf sein, dass die Annahme einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit nicht gerechtfertigt ist. Wie sich das bei einer rezidivierenden schweren Depression verhält, vermag ich aber nicht zu sagen. Die endgültige Beurteilung kann ohnehin nur mit Blick auf die individuelle Vorgeschichte durch den Amtsarzt selbst erfolgen.

  • @moderation, wäre es möglich, einen allgemeinen Info-Thread zur Amtsarztuntersuchung oben anzupinnen? Jeder möchte natürlich zu seiner Erkrankung irgendwas Konkretes hören, aber die Antwort lautet ja immer gleich.

    Ich befürchte zwar, dass das wenig bis nichts hilft (denn trotz Suchfunktion und unzähliger Threads, die womöglich sogar das eigene Krankheitsbild zum Inhalt haben kommen die immer gleichen Fragen ja dennoch auf, weil (fast) jede:r es doch lieber noch einmal auf den individuellen Fall zugeschnitten lesen möchte), halte das aber dennoch für eine sehr gute Idee. :top:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Lass dich von deiner örtlichen Schwerbehindertenvertretung beraten zur Vorgehensweise.


    Ich würde an deiner Stelle davon ausgehen, dass es äußerst sinnvoll ist, den Amtsarztbesuch gut vorzubereiten und Atteste deiner behandelnden Fachärzte mitzuführen, aus denen idealiter klar hervorgeht, dass du seit vier Jahren kein Rezidiv hattest, komplett stabil bist, die Behandlung womöglich sogar damals erfolgreich abgeschlossen werden konnte (natürlich nur, wenn das auch stimmt, sind künftig Rezidive zu erwarten, musst du das spätestens auf Nachfrage auch angeben), eine vorzeitige Dienstunfähigkeit basierend auf dieser Erkrankung bei dir insofern auch nicht zu erwarten steht und ganz allgemein keine Einschränkung für den Zielberuf vorliegt. Das macht es dem Amtsarzt weniger leicht, diese Hürde zu überwinden und dennoch die Verbeamtung auszuschließen, auch wenn das keine Garantie ist, da niemand von uns deinen konkreten Fall kennt oder die Art und Weise, wie du dich selbst darstellen und so einen Termin vorbereiten kannst.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hallo,

    die Depression ist seit 4 Jahren vorbei. Es bestehen keine Symptome mehr und ich führe ein glückliches Leben. Auslöser waren reaktive Faktoren, sodass aus fachärztlicher Sicht nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Depression erneut auftreten wird. Eine entsprechende fachärztliche Bescheinigung liegt ebenfalls vor.

    Darüber hinaus habe ich mich nun etwas über den Fragebogen informiert und dabei festgestellt, dass es Bundesländer gibt (z.B. Hamburg), die nur danach fragen, ob eine Psychotherapie in den letzen 5 Jahren stattgefunden hat. Es scheint mir also so, als wären psychische Krankheiten in der Vergangenheit - solange diese lang genug zurückliegen - tatsächlich gar kein Problem mehr.

  • Das klingt doch schon einmal gut, insbesondere das Vorliegen einer entsprechenden fachärztlichen Bescheinigung ist doch eine belastbare Grundlage für die Prognose.

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