Zulassung Referendariat in Niedersachsen (Gymnasium)

  • Guten Abend,


    ich befinde mich am Ende meines Lehramtsmasters (Gymnasium) in Niedersachsen. Aus allen Ecken und Richtungen hört man stets verschiedene Dinge über die Zulassung zum Referendariat, was einen eher verwirrt, anstelle für Klarheit zu sorgen. Ich studiere Mathematik und Politik / Wirtschaft, meine Abschlussnote wird irgendwo im Bereich 1,3 - 1,6 liegen.


    Ich habe von Leuten gehört, die mit 1.5 und Mathematik als Erstfach erst über das Nachrückverfahren reinkamen, ein Bekannter mit Mathe-Philosophie musste bei 1.7 warten. Auf der anderen Seite habe ich aber auch wieder von Zulassungen mit Note über 2 gehört (ähnliche Kombi). Mathe ist aktuell nicht als Fach des besonderen Bedarfs gelistet, taucht aber auf Platz 2 der "Ersatzbedarfsfächer" auf, sollten die für Bedarfsfächer vorgesehenen Plätze nicht gefüllt werden können. Dass im Anschluss an das Ref ausreichend Planstellen verfügbar sind, darum mache ich mir keine Sorgen.


    Vor Jahren (2017) hat eine Anfrage der FDP im Landtag einmal ergeben, dass unabhängig vom Fach jeder zugelassen wurde, der abhängig vom Semester im Bereich 1,1 - 1,5 lag.

    Gibt es jemanden, der mir da etwas Licht ins Dunkle bringen kann? Es scheint allgemein recht schwierig, tiefergreifende Informationen über den Ablauf des Zulassungsverfahrens zu erhalten. Die offiziellen Versionen bleiben da sehr oberflächlich. Auch findet man keinerlei Informationen, um wie weit beispielsweise ein Wartesemester die Grenze absenkt. Angeblich soll die Zuteilung zu den Seminarstandorten gar nicht von der Note abhängig sein und diese lediglich über die Zulassung oder Nichtzulassung entscheiden. Ist dem so, oder sieht das in der Praxis doch anders aus?

  • Deine Gewerkschaft sollte dir all diene Fragen beantworten können. Oftmals bieten die Bildungsgewerkschaften auch an den Hochschulen kostenfreie Workshops zu all diesen Bewerbungsfragen an oder auch Wochenendseminare (kostenpflichtig).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es jemanden, der mir da etwas Licht ins Dunkle bringen kann? Es scheint allgemein recht schwierig, tiefergreifende Informationen über den Ablauf des Zulassungsverfahrens zu erhalten. Die offiziellen Versionen bleiben da sehr oberflächlich. Auch findet man keinerlei Informationen, um wie weit beispielsweise ein Wartesemester die Grenze absenkt. Angeblich soll die Zuteilung zu den Seminarstandorten gar nicht von der Note abhängig sein und diese lediglich über die Zulassung oder Nichtzulassung entscheiden. Ist dem so, oder sieht das in der Praxis doch anders aus?

    Auf der Seite des Ministeriums steht nach jedem Verfahren ein Dokument mit allen Grenzwerten transparent aufgeschlüsselt.
    Philosophie/Werte und Normen hatte in meinen Semestern das höchste NC, weil sie einfach nicht die Ausbildungskapazität hatten. Wie sich das geändert haben könnte, weiß ich nicht.
    Ja, die Zulassung hängt von der Note und nicht vom Wunschseminar.
    Wartesemester steigt nicht die Note, sondern es ist eine bestimmte Anzahl an Plätzen.
    Vor jedem Verfahren gibt es auch diese Dokumente online, die alles erklären. https://www.mk.niedersachsen.d…enden-schulen-167438.html

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