Ist es auf Antrag möglich eine Wiederholung in der Schuleingangsphase auf die Dauer der Schulpflicht anrechnen zu lassen? NRW

  • Hallo,


    ich bin auf meiner Suche nicht fündig geworden, vielleicht weiß es jemand von euch:


    Eine Wiederholung in der Schuleingangsphase wird in NRW nicht auf die Pflichtschuljahre angerechnet. Ist es möglich, dass Eltern z.B. in der Klasse 9 für ihr Kind trotzdem beantragen, dass die Wiederholung in der Schuleingangsphase mit dazugerechnet wird (und somit die Pflichtschulzeit dann ein Jahr eher erfüllt ist)? Oder geht das generell nicht? Für Schulrückstellungen ist es in NRW auf Antrag z.B. ggf. möglich, wenn auch nicht die Regel.

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