Mehrarbeit angestellte Lehrkräfte aus Hessen

  • Hallo liebe Mitforisten und -innen aus Hessen, ich frage bewusst nur die angestellten Lehrkräfte aus Hessen, denn in unserem Bundesland scheint eine andere Regelung bezüglich Abrechnung von Mehrarbeit zu gelten als in anderen Bundesländern.

    Meine Schulleitung hält es so, dass anfallende Vertretungsstunden mit entfallenden Stunden (z.B. aufgrund von Praktika) innerhalb des kompletten Schuljahres verrechnet werden. Einen entsprechenden eindeutigen Passus finde ich dazu nicht in den Verordnungen.

    Da es in anderen Bundesländern meines Wissens anders gehandhabt wird (Verrechnung von Vertretungsstunden nur in derselben Woche, in der Stunden ausgefallen sind), frage ich mich, wie das an euren hessischen Schulen berechnet wird.


    Mantik:/ (angestellt, unterhälftig beschäftigt, jede Woche etwa 2 Vertretungsstunden)

  • Da es in anderen Bundesländern meines Wissens anders gehandhabt wird (Verrechnung von Vertretungsstunden nur in derselben Woche, in der Stunden ausgefallen sind), frage ich mich, wie das an euren hessischen Schulen berechnet wird.

    Innerhalb des selben Monats in der Regel.

    Das kann aber nicht anders sein, weil das ja für Angestellte ganz normal über Arbeitszeitgesetz usw. läuft.

  • Innerhalb des selben Monats in der Regel.

    Das kann aber nicht anders sein, weil das ja für Angestellte ganz normal über Arbeitszeitgesetz usw. läuft.

    Danke für deine Antwort, Susannea,

    also in Brandenburg wird im Laufe des Monats abgerechnet? In Hessen (angeblich) innerhalb eines Jahres.

  • Danke für deine Antwort, Susannea,

    also in Brandenburg wird im Laufe des Monats abgerechnet? In Hessen (angeblich) innerhalb eines Jahres.

    In Brandenburg weiß ich es nicht, da kam ich nicht über die Monatsgrenze, in Berlin ja und wie gesagt müsste das eigentlich bundesweit gleich sein.

  • Behörde (hessen.de)


    Spricht irgendwie komplett dagegen, denn da soll monatlich bei Beamten abgerechnet werden, die Berechnung sagt ja auch 3 im Monat. Wie soll das gehen bei Jahresberechnung? Also ich würde damit mal mich an die Gewerkschaft meines Vertrauens oder die Personalvertretung wenden.

  • Okay, der Tarifvertrag kann natürlich was daran ändern und damit fallt ihr raus, weil ihr ja die Einzigen mit dem TV-H seid.

    2019_03_mehrarbeit_von_lehrkraeften_web.pdf (gew-hessen.de)

    Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht so gedacht war das aufs ganze Jahr anzurechnen, sondern innerhalb von 12 Monaten dann Ausgleich zu gewähren.

    Ja genau, das hat was mit dem TV-H zu tun. Aber ich bin verwirrt: Du schreibst, dass es (wahrscheinlich) innerhalb von 12 Monaten ausgeglichen werden soll und ich schrieb "innerhalb eines (Schul-)jahres. Worin besteht da der Unterschied?

  • Nein, ich schrieb, dass die Mehrarbeit innerhalb von 12 Monaten finanziell oder gegen Freizeit auszugleichen ist, aber das ich davon ausgehe, dass trotzdem monatsweise abgerechnet wird und nicht übers ganze Schuljahr. (siehe das Formular von einem hessischen Schulamt oben)


    Der Unterschied zwischen 12 Monaten und einem Schuljahr ist übrigens generell, dass das eine ab Entstehung zählt, das andere nicht ;)

  • Also macht das meine Schulleitung falsch? Ich hatte nämlich in den letzten Monaten gar keinen Unterrichtsentfall, aber viele Vertretungsstunden, welche ich nicht abrechnen darf, da es evtl. innerhalb von 12 Monaten noch zu Entfällen kommen könnte.

  • Ich sehe in dem von Susannea unter #6 verlinkten Formular nur, dass anzugeben ist für welchen Monat die Abrechnung erfolgen soll.

    Dies kann aber meiner Auffassung auch die Abrechnung für Februar 22 sein, wenn bis Februar 23 kein Ausgleich durch Dienstbefreiung erfolgte.


    Nach dem von Susannea unter #5 verlinkten Text würde dies sogar nicht nur - wie von Mantiks Schulleitung laut #1 praktiziert - innerhalb eines Schuljahres, sondern auch schuljahresübergreifend rechtmäßig sein.


    Was mich interessiert:

    Angenommen, es würden jeden Monat vier Stunden Mehrarbeit geleistet werden.

    Würde es denn ausreichen, für 12 Stunden (eine pro Monat) eine Dienstbefreiung zu gewähren, damit keine Vergütung erfolgt?


    Unabhängig davon:

    Mit Seite 3 unten aus dem von Susannea unter #5 verlinkt Text und der Information "angestellt, unterhälftig beschäftigt, jede Woche etwa 2 Vertretungsstunden" muss die SL für eine Bezahlung der Mehrarbeit sorgen. Die "12-Monats-Regel" aus dem HBG §61 darf sie nicht anwenden.

  • Einen Ausdruck dieses Schreibens hatte ich letzte Woche meiner Schulleitung vorgelegt. Ich verstehe es nämlich auch so, dass man als Angestellte(r) in Teilzeit die Mehrarbeit monatlich abrechnet und außerdem unbezahlte Mehrarbeit ablehnen kann. Meine Schulleitung hat sich sogar mit unserem Juristen besprochen und fühlt sich auf der "sicheren Seite", ich interpretiere das Schreiben aber anders (nämlich so wie du, Susannea. Die Möglichkeit, dass sich auch unser Jurist täuscht, halte ich für möglich, weshalb ich sehr interessiert daran bin, wie die Abrechnung der Mehrarbeit für teilzeitbeschäftigte Angestellte in Hessen an anderen Schulen läuft.

  • Ich sehe


    Nach dem von Susannea unter #5 verlinkten Text würde dies sogar nicht nur - wie von Mantiks Schulleitung laut #1 praktiziert - innerhalb eines Schuljahres, sondern auch schuljahresübergreifend rechtmäßig sein.

    Danke für deine Antwort. Du meinst also z.B. von März bis März (innerhalb von 12 Monaten).

  • Ich sehe in


    Was mich interessiert:

    Angenommen, es würden jeden Monat vier Stunden Mehrarbeit geleistet werden.

    Würde es denn ausreichen, für 12 Stunden (eine pro Monat) eine Dienstbefreiung zu gewähren, damit keine Vergütung erfolgt?

    Das verstehe ich nicht, könntest du bitte erklären, wie du das genau meinst?

  • Ich sehe


    Unabhängig davon:

    Mit Seite 3 unten aus dem von Susannea unter #5 verlinkt Text und der Information "angestellt, unterhälftig beschäftigt, jede Woche etwa 2 Vertretungsstunden" muss die SL für eine Bezahlung der Mehrarbeit sorgen. Die "12-Monats-Regel" aus dem HBG §61 darf sie nicht anwenden.

    Die 12-Monats-Regel wendet meine Schulleitung (mit Zustimmung des Juristen) durch die Begründung "das ist in Hessen so" (aufgrund TV-H) an.

  • Das sollte keinen Unterschied machen, aber genau deshalb kannst du ja diesen Vordruck nicht als Beweis nehmen und musst eben nachfragen ;)

    Und einen Vordruck für Angestellte suche ich seit Jahren vergeblich im Netz, im Sekretariat und im Schulamt.

  • Würde es denn ausreichen, für 12 Stunden (eine pro Monat) eine Dienstbefreiung zu gewähren, damit keine Vergütung erfolgt?

    Nö, weil ja bei Teilzeit jede Stunde zu bezahlen ist ;)


    Meine Schulleitung hat sich letzte Woche damit an unseren Juristen gewandt (siehe oben).

    Naja, das wäre mir nicht ausreichend, dass sie sowas sagt, sondern ich würde nachfragen ;)

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