NRW Teilzeitkraft - LBV Abrechnung der Mehrarbeit

  • Können bitte die Teilzeitkräfte unter euch mal nachsehen, wie eine Mehrarbeitstunde bei euch abgerechnet wird. Ich habe den Fall, dass das LBV trotz gleichbleibender Teilzeit die Mehrarbeit in verschiedenen Monaten mit unterschiedlichem Betrag (Mehrarbeit bei TZ Lehrer 45,83 € oder MAV Schuldienst Abr. 35,05 €) abrechnet.

    Bisher dachte ich, dass die Mehrarbeitsstunden bis zum Erreichen der Vollzeitstundenzahl besser vergütet werden als normaler Mehrarbeit und war überrascht, dass das wohl nicht immer der Fall ist.


    Danke

  • Ich hab mich das tatsächlich auch schon gefragt.

    Bei mir sind die Zahlen ja nochmal anders.

    Liegt aber vielleicht auch an Stufe und Gruppe?

    Danke für's nachsehen. Bei uns geht es um A13Z, da passen die 35 € zum normalen Mehrarbeitstundenlohn der Vollzeitkollegen. Für die Grundschule sind die 25,6 € auch normal für eine Mehrarbeitstunde

    Aber die Unterschiede zwischen MAV und Mehrarbeit bei Teilzeitlehrern gibt es bei dir ja auch.


    Kann es sein, dass die LBV-Änderungsmitteilungs-Formulare nicht richtig ausgefüllt sind und unter "A. Abrechung" das Feld "Merkmal" nicht mit A versehen ist? Ich muss mir die übermittelten Formulare mal zeigen lassen. Überprüf das bei dir bitte auch mal.


    Zitat

    "V" ist einzutragen, wenn Sie weniger als 4 vergütungsfähige Mehrarbeitsstunden zur Zahlung anweisen (Unterschreitung der Bagatellgrenze)


    "A" ist einzutragen, wenn bei teilzeitbeschäftigten Beamten/innen die Mehrarbeitsstunden als anteilige Besoldung (bis zum Erreichen der regelmäßigen Wochenarbeitszeit bei Vollbeschäftigung) bezahlt werden sollen.

    Würde ein A dort stehen, sollte dann der höhrere Lohn (anteiliger Lohn einer Vollzeitkraft = Vollzeitlohn/(Stundenzahl eine Vollzeitkraift x 4,348) bezahlt werden. Steht das dort nicht, wird wohl nur der normale obengenannte Betrag bezahlt.

  • Danke für die Info!

    Das werde ich machen.

    Die Bagatellgrenze bezieht sich auf Stunden pro Monat, richtig?

    Jein, bis zum erreichen der Vollzeitstundenzahl wird jede Stunde vergütet, danach nur, wenn es mehr als drei sind. Wobei bei Teilzeitkräften kaum was gegengerechnet wird.

  • Ah OK, das weiß ich tatsächlich alles nicht. Ich hab mich darauf verlassen, dass unsere Sekretärin das alles richtig eingibt. Aber mehr als Vollzeit hatte ich auch mit Mehrarbeit in keinem Monat.

  • Mein Mann hatte die Überstunden im letzten Jahr eingereicht.. bis jetzt kam noch nichts.

    Ich bleibe gespannt.

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