Versetzung ablehnen und dann trotzdem aus Elternzeit heraus versetzen lassen?

  • Liebe Kolleg:innen,


    ich habe als Sozialpädagog. Fachkraft in der SEP einen Versetzungsantrag innerhalb von NRW gestellt. Damals war ich noch nicht schwanger. Heute habe ich eine Schule in einem Kreis (zu) weit entfernt vom geplanten neuen Wohnort zugewiesen bekommen.

    Ich gehe im Mai in Mutterschutz und komme erst im Juli 2024 in den Dienst zurück.

    Kann ich die Versetzung ablehnen und mich trotzdem nächstes Jahr aus der Elternzeit heraus wohnortnah (hoffentlich wohnortnäher) versetzen lassen? Oder hätte die Ablehnung zur Folge, dass ich mich nicht versetzen lassen kann?


    Vielleicht weiß jemand Rat? Ich muss mich innerhalb einer Woche entscheiden und bin jetzt verunsichert.


    Vielen Dank!

  • Deine Gewerkschaft weiß Rat! Dein Personalrat ggf. ebenfalls.


    Ich frage mich allerdings, mit welcher Begründung du die Versetzung ablehnen sollen könntest. Ein geistig geplanter, aber nun einmal weder zum Zeitpunkt der Antragsstellung, noch aktuell vorhandener Wohnort stellt hoffentlich in NRW keinen Hinderungsgrund für eine Versetzung dar, andernfalls wäre nämlich zahlreichen Varianten des Missbrauchs Tür und Tor geöffnet.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Personalrat fragen. ich würde eher sagen, dass die Ablehnung keine Folgen haben dürfte.

    ist zwar nicht der gleiche Fall, aber irgendwie ähnlich: ne Freundin von mir hat sich jahrelang aus der selbst vertretenen Elternzeit heraus um Versetzung bemüht und bestimmt 4 mal die vorgeschlagene Schule abgelehnt. Ihr wurde immer wieder ne neue Schule angeboten.

    Daher: ich frage mich, mit welchem Grund, man Dir die neue wohnortnahe Versetzung versagen wollte. das bringt der neuen Schule doch auch nichts. Im Zweifelsfall vertrittst Du Dich halt in Elternzeit an einer Schule Deiner Wahl bis die wohnortnahe Versetzung durch ist.

  • Ich danke euch für eure Antworten. Der Personalrat ist natürlich schon kontaktiert.

    Ich hatte auf einen persönlichen Erfahrungsbericht gehofft, den habe ich ja jetzt hier bekommen, danke qchn :)

    • Offizieller Beitrag

    Definiere "zu weit".
    Bisher waren es 35km, die als wohnortnah galten. Das Ganze wird ja jetzt im Rahmen des Lehrermangels auf 50km erweitert.

    Rein rechtlich würde ich behaupten, dass das möglich ist, da Du nach Rückkehr aus der Elternzeit Anspruch auf wohnortnahen Einsatz hast. Und wir wissen ja alle, dass die Kilometerzahl nichts über die tatsächliche Wegezeit aussagt. Insofern schwingt da immer ein Unsicherheitsfaktor mit.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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