Austausch Teilzeit / Vollzeit mit Kindern

  • Ich finde es übrigens schön, dass es dir damit so gut geht 👍.


    Mach immer das womit es DIR am Ende am besten geht. ☘️

  • Elterngeld berechnet sich nach dem Nettolohn😎.

    Nein, das tat es noch nie, sondern immer aus dem Brutto abzüglich bestimmter Pauschalen und da ist eben die Frage, ob die Zulagen zu dem Brutto dazu gehören oder nicht.

    Ich würde erstmal von ja ausgehen, weil es ja ein Gehaltsbestandteil ist, arbeitest du nicht, bekommst du es ja auch nicht, anders als beim Kindergeld.

  • Das ist doch Quatsch.. sonst würden die Leute nicht die Steuerklasse tauschen, um mehr Elterngeld rauszubekommen.

  • Das ist doch Quatsch.. sonst würden die Leute nicht die Steuerklasse tauschen, um mehr Elterngeld rauszubekommen.

    Nein, das ist kein Quatsch, deine Antwort ist Quatsch, denn es werden natürlich Pauschalen für Steuern (abhängig von der Steuerklasse) und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen und es wird NIE NIE NIEMALS das Netto für die Berechnung genommen und wurde es auch noch nie!

  • Zitat

    Grundlage der Ermittlung der nach den §§ 2e und 2f erforderlichen Abzugsmerkmale für Steuern und Sozialabgaben sind die Angaben in der Lohn- und Gehaltsbescheinigung, die für den letzten Kalendermonat im Bemessungszeitraum mit Einnahmen nach Absatz 1 erstellt wurde. Soweit sich in den Lohn- und Gehaltsbescheinigungen des Bemessungszeitraums eine Angabe zu einem Abzugsmerkmal geändert hat, ist die von der Angabe nach Satz 1 abweichende Angabe maßgeblich, wenn sie in der überwiegenden Zahl der Kalendermonate des Bemessungszeitraums gegolten hat. § 2c Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend

    Schönes Beispiel übrigens, dass deine Aussage nur Quatsch sein kann, ist der Satz aus dem BEEG;

    Man kann also verschiedene Steuerklassen in der Zeit haben und es wird nur eine berücksichtigt, also kann das Nettogehalt gar nicht interessieren.



    Und hieraus ist es auch klar, denn hier steht ja nicht, es zählt der Nettobetrag, sondern:

    Zitat

    Der monatlich durchschnittlich zu berücksichtigende Überschuss der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit in Geld oder Geldeswert über ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, vermindert um die Abzüge für Steuern und Sozialabgaben nach den §§ 2e und 2f, ergibt das Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit.

    Und da stehen ja die Abzüge nach dem BEEG und nicht nach der Gehaltsabrechnung oder des EStG o.ä.



    Zitat


    Die Höhe Ihres Elterngelds richtet sich nach Ihrem sogenannten "Elterngeld-Netto". Dieses berechnet die Elterngeldstelle selbst aus Ihrem Brutto-Einkommen. Dabei wendet die Elterngeldstelle ein vereinfachtes Verfahren an. Deshalb kann sich das Ergebnis unterscheiden von Ihrem tatsächlichen Netto-Einkommen, wie es zum Beispiel auf Ihrer Lohn- oder Gehaltsbescheinigung steht. Anhand Ihres „Elterngeld-Nettos“ wird dann Ihr Elterngeld berechnet.

    Was Sie zum Elterngeld wissen müssen | Familienportal des Bundes

  • Nein, das tat es noch nie, sondern immer aus dem Brutto abzüglich bestimmter Pauschalen und da ist eben die Frage, ob die Zulagen zu dem Brutto dazu gehören oder nicht.

    Ich würde erstmal von ja ausgehen, weil es ja ein Gehaltsbestandteil ist, arbeitest du nicht, bekommst du es ja auch nicht, anders als beim Kindergeld.

    Genau das war auch mein Verständnis davon. Bin gespannt, ob andere hier das bestätigen können oder besser wissen.

  • Das kann so nicht stimmen.

    Mag ja sein, dass die ein eigenes Elterngeldnetto vom Brutto berechnen, ABER die Steuerklasse war definitiv wichtig .. sprich das was man netto verdient hat!

    Nicht ohne Grund wurde die Steuerklase vorher gerne gewechselt .


  • Elternzeit: Die ungünstigere Steuerklasse kann die bessere sein

    Nach der Geburt eines Kindes können Väter und Mütter für maximal 14 Monate Elterngeldbeziehen – und den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Der Staat zahlt Eltern zwischen 65 und 67 Prozent des Nettoverdienstes, aber mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro monatlich. Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können auch das sogenannte ElterngeldPlus beantragen. Sie bekommen dann doppelt so lange Elterngeld und in maximal halber Höhe des Basiselterngeldes – also mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro monatlich.

    [Blockierte Grafik: https://www.vlh.de/fileadmin/images/familie_leben/vlh_steuerklassenwechsel.jpg]

    Wie viel Elterngeld die oder der Einzelne erhält, richtet sich immer nach dem Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate. Das heißt: Wer viel verdient hat, bekommt auch mehr Elterngeld.

    Für verheiratete oder verpartnerte Paare kann es sich daher im Vorhinein lohnen, das klassische Ehegattensplitting-Modell umzudrehen: Der Partner oder die Partnerin mit geringem Gehalt wählt dann die Lohnsteuerklasse III (3). So erhöht er/sie das Nettoeinkommen und dadurch das später ausgezahlte Elterngeld.

  • Genau das war auch mein Verständnis davon. Bin gespannt, ob andere hier das bestätigen können oder besser wissen.

    Vom Brutto werden Steuern (nach Steuerklasse) und Sozialversicherung abgezogen. Von dem Elterngeld-Netto wird dann das Elterngeld berechnet. Die Beträge werden zwar pauschal abgezogen, die Steuerklasse ist aber relevant für den Anteil, der für die Steuern abgezogen wird.

    Steuerklassentausch kann also tatsächlich zu einem höheren Elterngeld führen, auch, wenn das Elterngeld eigentlich nicht vom allgemeinen Netto berechnet wird.

  • Hast du mal im Familienportal (Link siehe oben) geguckt, danach würde ich das auch weiterhin so sehen

    Ja, klar kenne ich die Seite bzw die Infos dort. Aber du siehst es auch so - zu 100% sicher bin ich mir jedenfalls auch nach deren Informationen nicht, ob die Berechnung den Familienzuschlag beinhaltet oder nicht 🤷‍♀️

  • Mag ja sein, dass die ein eigenes Elterngeldnetto vom Brutto berechnen, ABER die Steuerklasse war definitiv wichtig .. sprich das was man netto verdient hat!

    Nein, das eine hat eben mit dem anderen nichts zu tun. Die überwiegende Steuerklasse (sprich, es interessiert nur eine Steuerklasse, egal wieviele man in der Zeit hatte!) ist wichtig (wie gesagt, danach wird der pauschale Steuerabezug berechnet), das Netto in der Zeit ist völlig unwichtig.

    Nochmal, die Steuerklasse hat letztendlich nichts mit dem Netto zu tun und das das fürs Elterngeld genutzt wird.
    Denn das wird es nun mal so gar nicht.

    Wie viel Elterngeld die oder der Einzelne erhält, richtet sich immer nach dem Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate. Das heißt: Wer viel verdient hat, bekommt auch mehr Elterngeld.

    Ich weiß ja nicht, wo du diesen Unsinn her hast, aber das was dort steht ist definitiv einfach falsch! Zeigt aber auch, dass jeder Verein und jeder Mensch etwas posten kann und andere das für richtig halten, ohne wirkliche Quellen zu lesen (siehe oben das Bundesministerium, was klar sagt, es zählt kein Netto von deiner Abrechnung, sondern die Elterngeldstelle errechnet sich ein eigenes Netto)

  • Ich glaube, das Missverständnis entsteht durch folgenden Passus auf der Website des Bundesministeriums für Familie usw.


    Höhe von Basiselterngeld

    Als Basiselterngeld bekommen Sie normalerweise 65 % des Netto-Einkommens, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Das bedeutet:

    • In den Lebensmonaten, in denen Sie kein Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % Ihres Netto-Einkommens vor der Geburt.
    • In den Lebensmonaten, in denen Sie Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % des Unterschieds zwischen Ihrem Netto-Einkommen vor der Geburt und Ihrem Netto-Einkommen danach.

    Als Netto-Einkommen vor der Geburt werden maximal 2.770 Euro berücksichtigt.


    https://familienportal.de/fami…kann-ich-bekommen--124616


    Das Elterngeld wird zwar vom Brutto der 12 Monate errechnet, ist aber durch das Netto dieser Monate gedeckelt. Insofern macht es bei einem hohen Gehalt Sinn, in dieser Zeit ggf. die Steuerklasse zu wechseln, um ein höheres Netto zu haben.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Das Elterngeld wird zwar vom Brutto der 12 Monate errechnet, ist aber durch das Netto dieser Monate gedeckelt.

    Nein, auch das ist falsch, auch da zählt das "Elterngeld-Netto" was aus dem Brutto berechnet wird mit den Pauschalen als Deckel. Es ist an keiner Stelle das tatsächliche Netto entscheidend.
    Blöd das auch das Bundesministerium das so verwirrend und falsch schreibt

  • Nur mal nebenbei: Das "Netto" wird auch aus dem "Brutto" abzgl. bestimmter Abzüge berechnet. Auch wenn sich das "Elterngeld-Netto" und das "tatsächliche Netto" aufgrund einiger Detailregelungen im BEEG leicht unterscheiden können, sind die maßgeblichen Abzüge (Steuern entsprechend der gewählten Steuerklasse und Sozialabgaben) die gleichen und führen zu Ergebnissen in der gleichen Größenordnung.


    Das führt zu der oft gehörten Verkürzung, die Elterngeldhöhe basiere auf dem Nettoeinkommen, was zwar technisch nicht ganz stimmt, aber zumindest überschlagsartig zu einer besseren Prognose des zu erwartenden Elterngeldes führt, als der Annahme des Bruttoeinkommens zur Berechnung.

  • Auch wenn sich das "Elterngeld-Netto" und das "tatsächliche Netto" aufgrund einiger Detailregelungen im BEEG leicht unterscheiden können, sind die maßgeblichen Abzüge (Steuern entsprechend der gewählten Steuerklasse und Sozialabgaben) die gleichen und führen zu Ergebnissen in der gleichen Größenordnung.

    Nur wenn man die ganze Zeit die selbe Steuerklasse hat, sonst führt das eben genau zu erheblichen Abweichungen (und genau deshalb lohnt sich zum richtigen Zeitpunkt der Steuerklassenwechsel, weil dann eben nicht das Netto was man wirklich hatte, entscheidend ist).

    Außerdem werden eben diverse Einmalzahlungen usw. nicht berücksichtigt, was zu dem gegenteiligen Fall führt, dass man eben viel mehr Netto hatte als das, was wirklich zur Berechnung genommen wird.

    Also nein, vom normalen Netto auszugehen ist nie ein guter Rat, nicht mal überschlagsweise, das Entsetzen ist dann später oft groß, wenn das Elterngeld viel niedriger ausfällt (zumal ja auch die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro auch noch abgezogen wird und nicht als Einkommen angesehen wird).

  • Ergänzung: Zur eigentlichen Frage bleibt festzuhalten, dass regelmäßige Einkommensbestandteile - dazu gehören auch die Familienzuschläge - bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt werden. Nicht berücksichtigt werden steuerlich als "Sonstige Bezüge" zu behandelnde Bestandteile. Dazu gehören z.B. Prämien, Weihnachtsgeld u.ä.

  • Nur wenn man die ganze Zeit die selbe Steuerklasse hat, sonst führt das eben genau zu erheblichen Abweichungen (und genau deshalb lohnt sich zum richtigen Zeitpunkt der Steuerklassenwechsel, weil dann eben nicht das Netto was man wirklich hatte, entscheidend ist).

    Außerdem werden eben diverse Einmalzahlungen usw. nicht berücksichtigt, was zu dem gegenteiligen Fall führt, dass man eben viel mehr Netto hatte als das, was wirklich zur Berechnung genommen wird.

    Also nein, vom normalen Netto auszugehen ist nie ein guter Rat, nicht mal überschlagsweise, das Entsetzen ist dann später oft groß, wenn das Elterngeld viel niedriger ausfällt (zumal ja auch die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro auch noch abgezogen wird und nicht als Einkommen angesehen wird).

    Wir sind hier doch immer noch in einem Lehrerforum, oder? Welche riesigen Einmalzahlungen (die ich wie oben beschrieben auch nicht im "normalen" Netto sehen würde) gibt es denn bei Lehrkräften, die solch erhebliche Abweichungen begründen würden? Und ja, natürlich werden steuerlich geltend gemachte Pauschalen abgezogen, diese führten ja bereits zu einer verminderten Steuerlast.

  • Welche riesigen Einmalzahlungen (die ich wie oben beschrieben auch nicht im "normalen" Netto sehen würde) gibt es denn bei Lehrkräften, die solch erhebliche Abweichungen begründen würden?

    Leistungsprämien zum Beispiel, Jahressonderzahlung, also das ist schon einiges. Mag ja bei Angestellten mehr sein als bei Beamten, aber ich meine z.B. die Leistungsprämien hätten da jetzt keinerlei Unterscheidung zwischen Beamten und Angestellten gemacht.


    Und ja, natürlich werden steuerlich geltend gemachte Pauschalen abgezogen, diese führten ja bereits zu einer verminderten Steuerlast.

    Es ist ja schön, dass dir das klar ist, aber vielen anderen nicht und davon schreibst du ja auch nichts und berücksichtigst es gar nicht, wenn du mit dem wirklichen Netto rechnest und wie gesagt den Fall mit den getauschten Steuerklassen (der ja inzwischen fast der Standardfall ist) berücksichtigst du ja auch nicht.

  • Nein, auch das ist falsch, auch da zählt das "Elterngeld-Netto" was aus dem Brutto berechnet wird mit den Pauschalen als Deckel. Es ist an keiner Stelle das tatsächliche Netto entscheidend.
    Blöd das auch das Bundesministerium das so verwirrend und falsch schreibt

    Das heißt, du weißt es besser als das Ministerium?

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

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