Dienstzeit, Arbeitszeit, Ruhezeit in NRW

  • "Dienstzeiten auf Klassenfahrten": Interessant ist zu lesen, wie sehr sich die rechtlich fragwürdigen Zustände bei vielen verinnerlicht haben, so dass die nachfolgenden Generationen als verweichlicht dargestellt werden, obwohl sie einfach einfordern, dass nach einem 12-Stunden Tag oder einer durchwachten Nacht eine Ruhezeit folgt, damit man auch für die Sicherheit der einem anvertrauten Truppe in ausgeruhtem Zustand sorgen kann.


    Glaubt ihr ernsthaft, dass bei einem Unfall oder ähnlichem der Lehrperson vor Gericht gesagt wird: Du warst ja nicht ausgeschlafen, also trifft Dich keine Schuld.

    Es wurde doch grad erst deutlich, wie sehr Lehrkräfte in die Pflicht genommen werden und vor Gericht und in der Öffentlichkeit an den Pranger gestellt werden, dass ich nicht begreifen kann, wie andere dann auch noch durchwachte Nächte verlangen, weil man das ja immer schon so gemacht hat.

    Schlafen ist den Kollegenschweinen (wahrscheinlich nur männlichen) vorbehalten.

  • Dann kann man das auch sagen, aber einfach selbstverständlich sich zu verabschieden und ins Bett zu gehen, ohne Absprachen, das ist ein echtes Fettnäpfchen.

    Aber ja, so sind leider inzwischen diverse Kollegen, nach mir die Sinnflut oder "ich habe mir mal das Material da und da hingestellt (statt an dem Platz wo es für alle zugänglich immer steht), weil es für MICH so einfacher ist"

    Hat denn vorher jemand den Vater gefragt, ob er länger als 12 Stunden (8-20 Uhr) Aufsicht machen kann bzw. ihn darauf hingewiesen, dass er das soll? Wenn er beruflich auch auf Dienstreisen geht, dann ist er vermutlich davon ausgegangen, dass man auch auf Dienstreise nicht 24/7 arbeiten muss.

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