Ablauf Qualifizierungsmaßnahme A12 -> später Studienrat

  • Das habe ich gerade nochmal nachgeschaut und du hast recht: Von dem Erlass (3.7.2018), der ursprünglich die 35 km beinhaltet, gibt es mittlerweile eine "bereinigte Fassung", in der die 50 km stehen. In meinem Angebot ist jedoch schwarz auf weiß von 35 km die Rede. Was stimmt denn jetzt nun? Sollte ich hier nochmal beim Personalrat oder beim MSB nachfragen? Ich finde, das ist schon wichtig zu wissen, gerade wenn man in naher Zukunft umziehen möchte.


    35km: Microsoft Word - 2018 Reinschrift.docx (laufbahnwechsel.de)


    50km: 2018_07_03-Lehrkraefte-SII-auf-SI-Stellen-mit-Laufbahnwechselgarantie.pdf (nrw.de)

    • Offizieller Beitrag

    Du kannst pokern, dass du dich in deiner Schule engagierst und unersetzlich bist. Es ist ja nie im Interesse der Schule eine Lehrkraft zu verlieren, in die sie investiert hat.
    Und seien wir mal ehrlich: bei den aktuellen Maßnahmen bist du so oder so verschiebbar (abordnenbar), egal ob es im Vertrag steht oder nicht.

  • Nee das stimmt schon. Zumal es ja auch erstmal dazu kommen müsste, dass der Übergang zur Sek II - Stelle vor Ort nicht gelingt. Die Schule wird - so wie ich das mitbekommen habe - gut bezuschusst, erfreut sich einer wachsenden Schülerschaft, wodurch ich schon damit rechne - Stand jetzt -, dort auch bleiben zu können.

  • Hallo FrozenYoghurt,


    zu den Formalitäten bezüglich A12- oder A13-Stelle kann ich dir nichts sagen.


    Aufgrund meiner Erfahrungen möchte ich dir folgendes mitgeben: Rechne eher nicht damit, dass es sich bei der Qualifizierungsmaßnahme nur um eine „Formalität“ handelt.


    Freundliche Grüße

    Philipp

  • So werde ich es angehen, lieber Vorsicht als Nachsicht..

Werbung