Kein Konrektor, keine Vertretung... Und nun?

  • Hall in die Runde,

    ich habe eine Frage zum Schulrecht. Derzeit ist unsere Schulleitungsstelle vakant. Die Konretorin ist die nächsten Jahre in Elternzeit und wir haben durch Versetzungen nur die offizielle "Vertretung der Vertretung" als Schulleitung. Diese möchte aber ihr Amt in den Sommerferien niederlegen. Aus dem (kleinen) Kollegium ist niemand bereit, freiwillig die Aufgaben einer Schulleitung (bis auf Weiteres) zu übernehmen - vor allem nicht, weil ja auch die weniger schöne Vertretungsplanung dazugehört. Wie geht es hier weiter?

    Ich habe gehört, dass wohl der oder die Dienstälteste dann mehr oder minder gezwungen werden kann.

    Ist dem wirklich so?

    Gibt es Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren, wenn man durch das Schulamt "auserwählt" wird?

    Ich finde diesen konrekten Fall leider nicht im (hess.) Schulgesetz und vll. hat ja jemand hier in der Runde Erfahrung gesammelt.

    Viele Grüße und besten Dank,

    SNOOPY

  • Ein Beispiel aus NRW:


    Zitat von NRW:

    Ist ein weiteres Mitglied der Schulleitung nicht vorhanden oder ebenfalls verhindert, übernimmt die dienstälteste Lehrerin oder der dienstälteste Lehrer der Schule die Vertretung, soweit die Schulleiterin oder der Schulleiter nicht eine andere Lehrerin oder einen anderen Lehrer mit der Vertretung beauftragt.

    Zitat von pepe (9. Juli 2021)

    Genau das haben wir bei uns geregelt. Das Problem wurde auf Konferenzen besprochen und so gelöst, dass eine Person - die sich freiwillig gemeldet hat - "gewählt" und von der SL beauftragt wurde. Bei solch einer Lösung können alle nicht (frei-)willigen Dienstältesten aufatmen.


    Eine Schule hat absolut nichts davon, wenn eine Lehrkraft, die zufällig am längsten im Dienst ist, die Leitung gezwungenermaßen übernehmen muss. [Und dann krank wird...]








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