Entfristung in NRW nach drei Jahren

  • Also für NRW gilt, Anträge auf Stundenerhöhung werden meist gerne durch die Dienststelle bewilligt.

    Zumindest jenseits der Gymnasien. An diesen dürfte das aktuell jedenfalls dann auch deutlich fachabhängig sein, ob das bewilligt wird oder eben nicht.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Klar, aber wieso sollte man dann Lehrer zweiter Klasse sein? Man wird doch genauso behandelt wie alle anderen angestellen Lehrkräfte oder habe ich da was verpasst?

    Weil man in der Gehalt immer weniger verdienen wird. Gleiche Arbeit für deutlich weniger Geld. Keine Chance auf Beförderung. Teilweise einem sogar die Möglichkeit an Weiterbildungen teilzunehmen verweigert wird.

  • Wieso ist man Lehrkraft zweiter Klasse

    Ich habe den Thread jetzt nochmal komplett durchgelesen. Sowie Du schreibst haben die Kollegen ja schon das zweite Staatsexamen. Damit wären sie vollwertige Lehrkräfte. Nur gibt der Erlass das für Euch nicht her und Ihr seid auch nicht in einer Mangelsituation. Eine Entfristung ist dann in diesem Fall (NRW schreib ich zur Vorsicht mal dazu) nur möglich, wenn ein sogenannter Gestaltungsmissbrauch Nähe liegt. Das ist gemein hin der Fall bei mehr als 10 Verträgen in Folge und einer Arbeitszeit vom mehr als vier Jahren. In Einzelfällen geben die Bezirksregierungen aber auch schon vorher nach, wenn vom Schulleiter eine entsprechend positive Bewertung vorliegt.

    Darüber hinaus kann ein Anspruch auch dann bestehen, wenn man nicht vertragskonform eingesetzt wurde, also beispielsweise zusätzlichen Vertretungsunterricht gegeben hat .

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich habe den Thread jetzt nochmal komplett durchgelesen. Sowie Du schreibst haben die Kollegen ja schon das zweite Staatsexamen. Damit wären sie vollwertige Lehrkräfte. Nur gibt der Erlass das für Euch nicht her und Ihr seid auch nicht in einer Mangelsituation. Eine Entfristung ist dann in diesem Fall (NRW schreib ich zur Vorsicht mal dazu) nur möglich, wenn ein sogenannter Gestaltungsmissbrauch Nähe liegt. Das ist gemein hin der Fall bei mehr als 10 Verträgen in Folge und einer Arbeitszeit vom mehr als vier Jahren. In Einzelfällen geben die Bezirksregierungen aber auch schon vorher nach, wenn vom Schulleiter eine entsprechend positive Bewertung vorliegt.

    Darüber hinaus kann ein Anspruch auch dann bestehen, wenn man nicht vertragskonform eingesetzt wurde, also beispielsweise zusätzlichen Vertretungsunterricht gegeben hat .

    Ja eine Entfristung hatten wir wegen des Gestaltungsmissbrauchs auch gerade durch. Mal sehen, was mit der anderen Lehrkraft wird. Danke für die ganzen Infos.

  • Kennt sich jemand bzgl. der Entfristung aus, wenn man sein Examen einmal nicht bestanden hat, aber noch nicht endgültig durchgefallen ist? Hat man dann eine Chance auf eine entfristete Anstellung, oder ist das ein Ausschlusskriterium?

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