Wenn die Auswahlgespräche geführt sind, man ein Angebot aus NDS bekommt (verbeamtung, volle Stelle, Ersteinstellung), wann muss man dafür VERBINDLICH zusagen? Wie verbindlich ist eine solche Zusage? Sprich, welche rechtlichen Konsequenzen hat ein Bruch einer solchen Zusage? Immerhin kommen ja möglicherweise noch weitere Angebote aus anderen Bundesländern...
MfG
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