Wann unterschreibe ich einen Arbeitsvertrag o.ä.?

  • Wenn die Auswahlgespräche geführt sind, man ein Angebot aus NDS bekommt (verbeamtung, volle Stelle, Ersteinstellung), wann muss man dafür VERBINDLICH zusagen? Wie verbindlich ist eine solche Zusage? Sprich, welche rechtlichen Konsequenzen hat ein Bruch einer solchen Zusage? Immerhin kommen ja möglicherweise noch weitere Angebote aus anderen Bundesländern...


    MfG


    Klangfaktor

  • Grundsätzlich kann jeder Arbeitsvertrag (Ausnahme Aushilfsvertrag) mündlich geschlossen werden.


    Es gibt allerdings ein Nachweisgesetz, in dem die wichtigsten Vertragsinhalte schriftlich niedergelegt werden müssen. Dies reicht aber auch noch spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn.


    Der mündliche Vertrag gilt!!!!!


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das im Beamtenrecht anders geregelt ist.


    Gruß
    Super-Lion

    Lehrer klagen, ohne zu leiden. :D

    Einmal editiert, zuletzt von Super-Lion ()

  • Lieber Klangfaktor


    Die User, welche hier im Forum unterwegs und bereits Lehrer sind (oder sich anderweitig mit der Einstellungsmaterie beschäftigt haben), helfen Dir sicherlich gern, aber:


    Es scheint ja für Dich sehr dringlich zu sein und Du scheinst rechtsverbindliche, schnelle Antwort zu benötigen. Hier kann Dir jeder nur empfehlen Dich entweder an einen Rechtsanwalt o.ä. bzw. an eine der Lobbygruppen (Gewerkschaften, Verbände) zu wenden und Dir dort Auskunft zu holen.


    LG, das_kaddl.

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