NRW Versetzungsantrag zurückziehen bzw. Versetzungsangebot ablehnen

  • Im Versetzungserlass NRW steht ja: "Bei Annahme eines Versetzungs- oder Serviceangebots...", später "Absage einer beabsichtigten wunschgemäßen Versetzung..."


    Das verstehe ich jetzt rechtlich so, dass ich bei vorliegender Freigabe erstmal ggf. ein Versetzungsangebot bekomme, das ich aber auch noch ablehnen kann und dann an meiner jetzigen Schule bleibe. Sollte eigentlich selbstverständlich sein, aber beamtenrechtlich ist ja manchmal einiges möglich...


    Nach Lesen der folgenden Personalratsinfos mache ich mir allerdings etwas Sorgen, dass man bei Erfüllung der abgegeben Wünsche automatisch versetzt wird. Da hört sich das nämlich so an, als ob man nur ein Serviceangebot (Angebot ohne Erfüllung der Wünsche) ablehnen kann?


    http://www.pr-hauptschule.de/19Info01.pdf

    https://www.bezreg-muenster.de…fo-2017-10_versetzung.pdf (Seite 2)


  • Beantwortet deine Frage nicht, aber warum solltest du eine Versetzung an eine Schule ablehnen, die du dir explizit gewünscht hattest?

    Ich finde es zumindest plausibel, dass man bei expliziter Wunscherfüllung als Dienstherr eine Ablehnung der Versetzung nicht als Regelfall vorsieht (bei irgendeinem wirklich schwerwiegenden Grund, wie Erkrankung, Pflege, die tatsächlich eine Versetzung unsinnig machen sieht das dann ja immer noch etwas anders aus), sondern davon ausgeht, dass Lehrkräfte in solchen Fällen einfach versetzt sind und gut, ohne diesen die Möglichkeit einzuräumen doch noch im letzten Moment umzuentscheiden.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Man gibt ja keine bestimmte Schule an, sondern nur Schulform- und Ortswünsche, wobei Schulform vor Ortswunsch geprüft wird. Im Prinzip wäre der "Wunsch" dann erfüllt, wenn die Schulform irgendwo in NRW erfüllt ist. Auch innerhalb eines gewünschten Ortes will man vielleicht nicht an eine bestimmte Schule, obwohl der "angegebene Wunsch" ja erfüllt ist.

  • Es scheint auf jeden Fall manchmal zu gehen, zumindest kenne ich jemanden, der eine Versetzung an die ursprüngliche Wunschschule noch nachträglich abgelehnt hat. Und nachträglich war wirklich kurz vor knapp: 4 Tage vor Dienstantritt dort. Das hat mich sehr gewundert.

    Ob man darauf einen Rechtsanspruch hat...keine Ahnung.

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