Zulassung zum Ref

  • Gewerkschaft und Schwerbehindertenbeauftragte. War in meinem Fall beides aber nur bedingt hilfreich. Bzw. die Gewerkschaft hätte mich aber unterstützt, wenn es irgendwie abgelehnt worden wäre.

  • Vielleicht kann mir noch jemand diese Fragen beantworten:


    Wie viel Informationen darf der AA anfordern bzw. wie viel bekommt er? Darf er bei meiner Therapeutin zB Dinge erfragen? Oder eine komplette Akte einsehen? Oder sogar Auskunft über meine Versicherungsdaten/-abrechnungen erhalten? Theoretisch muss ich ihn doch von jeglicher Schweigepflicht entbinden?

    Du musst beim Amtsarzt und im Fragebogen für den Besuch alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Dir bekannte Diagnosen musst du ebenfalls angeben, auch wenn du diese selbst für unzutreffend halten solltest, so lange sie nicht ärztlicherseits widerlegt sind. Für aktuell behandelnde Ärzte/ Therapeuten musst du Freigabeerklärungen unterzeichen und abgeben, damit der Amtsarzt bei Bedarf von diesen weitere Auskünfte einfordern kann. Genau deshalb ist es so wichtig gerade bei psychischen Vorerkrankungen den Amtsarzttbesuch sehr gut vorzubereiten und vorzuentlasten, u.a. durch entsprechende Facharztatteste, die deine Diagnosen und vor allem deine aktuelle Symptomatik einordnen, so dass dieser nicht davon ausgeht, dass du mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig werden wirst.


    Krass. Und wie hast du rechtzeitig vorher erfahren, dass du alle Berichte mitbringen musst? Und sind mit Berichte wirklich auch Therapeutenakten gemeint? Das wäre nämlich arg…

    In den Unterlagen für den Amtsarztbesuch steht manches, was man machen sollte. Wenn man dann weiß, dass man eine Vorerkrankung hat, die einen ohne GdB komplett von der Verbeamtung ausschließen würde und auch mit GdB kein Selbstläufer ist- was gerade für psychische Erkrankungen immer zutreffen dürfte- dann erleichtert man sich Öeben durchaus, indem man relevante Arztberichte direkt mit einreicht oder zumindest mitführt, damit der Amtsarztd eise nicht noch langwierig anfordern muss, sondern möglichst zeitnah entscheiden kann. Es geht nicht darum, sämtliche Akten mitzuschleifen, sondern um Entlassberichte aus Kliniken , aktuelle Arztberichte, ärztliche Atteste aktuell behandelnder Fachärzte zur aktuellen Symptomatik.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • […] so lange sie nicht ärztlicherseits widerlegt sind.

    Die Diagnose BPD wäre bei mir dann ja widerlegt - von mehreren Psychiatern (u.a. der Chefarzt der Psychiatrie in der Uniklinik), die weitaus besser qualifiziert sind als mein alter. Deswegen frag ich mich, ob das dann noch relevant ist…


    Ich werd mich auf jeden Fall auch an die Gewerkschaft wenden und schauen, wie sich meine Angststörung in den nächsten Jahren entwickelt. Wenn sie bestehen bleibt (was ich nicht hoffe), dann würd ich einen GdB beantragen und mal weiter schauen.

  • Oh und macht es Sinn, wenn ich die Diagnose jetzt widerlegen lasse? Weil bis zum AA besuch wären es ja noch 5/6 Jahre. Das muss ja aktuell sein. Andererseits ist es ja gut, das so bald wie möglich zu widerlegen und dann wenn es so weit ist zu zeigen, dass die Diagnose schon 2024 widerlegt wurde. Dann kann ich ja wenn es so weit ist nochmal ein aktuelles Gutachten/Zweitmeinung mitbringen, zusätzlich zu denen aus 2024.

  • Ohne Gewähr:

    Wenn eine Diagnose widerlegt ist, muss man diese doch gar nicht angeben, oder? Was sagen die Profis unter uns? Je nach dem, wie lang dein Studium + Ref dauert, bist du dann evtl. auch schon über die 10-Jahresgrenze?

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Ich bin mir nicht mehr sicher, aber meine, dass es bezüglich psychischer Erkrankungen keine Jahresbegrenzung gab. War dann nur bezüglich der Befundberichte meine ich. Will aber auch nicht ausschließen, dass ich denen alles dahin gelegt habe. Die Ärztin war auf jeden Fall kurz überfordert mit der Papierflut die sie bekam ;) Sie hat mir aber am Ende des Gesprächs schon versichert, dass meiner Berufstätigkeit als Lehrkraft nichts im Weg steht aus ihrer Sicht. (Ich hatte da ja auch schon meine OBAS Zeit hinter mir und war vorher schon Jahre in einem anderen Beruf tätig). Den Rest musste sie dann klären, auch weil sie noch nicht solange als Amtsärztin tätig war und sich glaube ich, nicht mit dem Verfahren bei Schwerbehinderung auskannte. Sie hatte zunächst noch diverse Untersuchungen angeordnet, die dann aber einige Tage später für sie hinfällig waren, da ein GdB vorlag.

  • Also die Diagnose wurde 2020 gestellt. Ich werd wahrscheinlich erst 2025 anfangen mit dem Studium, sagen wir alles läuft gut und ich brauch nur 1 Jahr länger als in der Regelstudienzeit, dann würde ich 2031 zum AA müssen.

  • Ich meine, man müsse nur die Diagnosen der letzten 10 Jahre offenlegen. Aber, wie gesagt: ohne Gewähr.

    Nein, das stimmt für BW definitiv nicht bei psychischen Erkrankungen. Da muss alles angegeben werden. Die Einordnung nimmt man dann über Arztberichte und Facharztatteste zur aktuellen Symptomatik vor, damit der Schweregrad der Erkrankung deutlich wird.


    monstera9 Je früher klar ist, dass das mit der Borderline - Störung unzutreffend war als Diagnose und auch später nicht mehr aufgekommen ist, desto besser würde ich sagen. Dann geht es in den letzten Arztberichte und Facharztatteste vor dem Ref nämlich wirklich nur noch um deine Angststörung, deren Auslöser, deinen Umgang damit, etc. Lass dich dann etwa 1 Jahr-6 Monate vor der Bewerbung fürs Ref beraten, wie du genau vorgehen sollst, damit du genügend Zeit hast erforderliche Atteste einzuholen, aber auch das Gespräch innerlich gut und gründlich vorbereiten kannst.

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  • Aber wie würd das dann beim AA ablaufen? Einfach im Gespräch drauf hinweisen, dass es mal eine falsche Borderline Diagnose gab? Dann die Gutachten von 2024 und aktuelles Gutachten hinlegen und erklären, dass es ausgeschlossen wurde und „nur“ noch die Angststörung relevant ist?

  • Aber wie würd das dann beim AA ablaufen? Einfach im Gespräch drauf hinweisen, dass es mal eine falsche Borderline Diagnose gab? Dann die Gutachten von 2024 und aktuelles Gutachten hinlegen und erklären, dass es ausgeschlossen wurde und „nur“ noch die Angststörung relevant ist?

    Wie das ablaufen könnte klärst du dann, wenn es tatsächlich relevant wird und nicht wenigstens 5 Jahre im Voraus. Das bringt dir jetzt im Moment nämlich gar nichts. Geh jetzt den Teil an, eine vernünftige Diagnostik zu bekommen und im Anschluss die Behandlung, die du für deine Angststörung oder was immer sonst bei dir relevant wäre benötigst, um diese medikamentös und therapeutisch umfassend zu behandeln. So bald die Diagnostik abgeschlossen ist und du etwas klarer siehst, was deine Heilungsprognose anbelangt prüfst du, ob du einen GdB beantragen kannst und wenn ja, dann mach das als nächsten Schritt neben Studium und Weiterbehandlung, um ggf. auch schon bei Studienpraktika durch den GdB erforderlichen zusätzlichen Schutz zu haben.

    Ein Jahr vor Studienende meldest du dich dann noch einmal hier im Forum mit deinen Fragen zum Amtsarzt. Dann können wir gerne per PN darüber sprechen, wie du den Termin für dich gut vorbereiten kannst, was du genau beachten solltest, welche Fragen du vorab durchdenken solltest angesichts deiner dann noch relevanten Symptomatik, etc. :)

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