Krankmeldungsverfahren - Einfluss der LK?

  • Hey zusammen,


    eine schnelle Frage: Seit Beginn des Schuljahres gibt es Umut über folgende neue Regel, die NICHT auf einer LK thematisiert wurde, sondern nur als Information in Form eines "Flyers" rumgeschickt wurde (mit Anmerkungen der SL):


    1. Im Krankheitsfall müssen wir uns schriftlich bei der Verwaltung, der Schulleitung und dem. Vertretungsbüro abmelden.

    2. Bei Kind-Krank-Tagen müssen wir ab Tag 1 sofort eine AU via Mail schicken (Wir haben hier vor Ort beispielsweise keinen Kinderarzt gefunden, dass würde dann bedeuten, ich müsste mit meinem kranken Kind nun immer ca. 2 Stunden durch die Gegen gurken für die AU? Zum Glück reicht bei unserem KA ein Anruf, aber andere haben das Glück nicht...)

    3. Die Krankmeldung des Kindes muss bis 7 Uhr erfolgen. Das bedeutet im Klartext: Ich muss mein Kind jetzt jeden Morgen eine Stunde zu früh (also ca. 6:30) wecken, nur um sicher zu sein, dass der nicht krank ist und fit genug für den Kindergarten ist? Wir gammeln dann eine Stunde dumm rum, er quengelt noch mehr als sowieso schon (ist ein absoluter Langschläfer)...juhu.

    4. Bei Krankheit Abmeldung bis 7 Uhr (akzeptabel, passt schon.)


    Hat die LK irgendeinen Einfluss auf eine derartig Richtlinie? Sämtliche Eltern, egal ob mit großen oder kleinen Kids sind mega genervt im Kollegium. Bei uns daheim bringt das theoretisch nur Chaos, Gequengel und Stress. Das wurde zu keinem Zeitpuntk diskutiert, sondern einfach nur veröffentlicht.


    Letztendlich wird es dazu führen, dass die Leute sich


    1. selbst krankmelden, statt das Kiddo zum Kinderarzt zu fahren und

    2. das Kind beim kleinsten Verdacht am Abend vorher schon abmelden.


    Als Beispiel: Unser Kurzer hat den Hang dazu, extremen Reizhusten nachts zu haben. Der hustet, bis er sprichwörtlich göbelt, selbst mit Silomat etc. Für uns heißt das: Morgens zählt jede Minute Schlaf für ihn, weil er nachts mit dem Husten rumgeistert.


    Bin gerade schwer genervt. :D


    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    3. Die Krankmeldung des Kindes muss bis 7 Uhr erfolgen


    4. Bei Krankheit Abmeldung bis 7 Uhr (akzeptabel, passt schon.

    Wann beginnt denn bei euch der Unterricht? Ein wenig Vorlaufzeit braucht der Vertretungsplaner nun einmal.

    Und 7 Uhr wäre selbst an meiner kleinen Grundschule ein sinnvoller Zeitpunkt.

  • Wann beginnt denn bei euch der Unterricht? Ein wenig Vorlaufzeit braucht der Vertretungsplaner nun einmal.

    Und 7 Uhr wäre selbst an meiner kleinen Grundschule ein sinnvoller Zeitpunkt.

    Hab ich auch Verständnis für. 7:55 Uhr beginnt der Unterricht. Die Regel gilt allerdings auch, wenn man erst zur dritten/vierten Stunde (Oder wann auch immer) kommen muss.

    • Offizieller Beitrag

    Finde ich aber auch nachvollziehbar

    Wann macht den der VertRetubgsplaner den Plan?

    a) ist es nicht schön, wenn sich der Plan im Laufe des Vormittags noch einmal ändert.

    b) ist der Vertretungsplaner sicher auch in Unterricht und kann daher nicht zu jeder Zeit am Vormittag umplanen.


    Also: für dich doof, keine Frage. Aber es ist den organisatorischen Umständen geschuldet.

  • 1. Im Krankheitsfall müssen wir uns schriftlich bei der Verwaltung, der Schulleitung und dem. Vertretungsbüro abmelden.

    2. Bei Kind-Krank-Tagen müssen wir ab Tag 1 sofort eine AU via Mail schicken (Wir haben hier vor Ort beispielsweise keinen Kinderarzt gefunden, dass würde dann bedeuten, ich müsste mit meinem kranken Kind nun immer ca. 2 Stunden durch die Gegen gurken für die AU? Zum Glück reicht bei unserem KA ein Anruf, aber andere haben das Glück nicht...)

    3. Die Krankmeldung des Kindes muss bis 7 Uhr erfolgen. Das bedeutet im Klartext: Ich muss mein Kind jetzt jeden Morgen eine Stunde zu früh (also ca. 6:30) wecken, nur um sicher zu sein, dass der nicht krank ist und fit genug für den Kindergarten ist? Wir gammeln dann eine Stunde dumm rum, er quengelt noch mehr als sowieso schon (ist ein absoluter Langschläfer)...juhu.

    - Bei kindkrank immer ab 1. Tag AU, das ist korrekt und Kinderärzte dürfen auch nicht rückwirkend krankschreiben. Wenn es ihm mal sehr schlecht geht, kassenärztlichen Notdienst bemühen.

    - ob das Kind krank ist, bekommt man ja in aller Regel am Abend vorher oder in der Nacht mit. Wenn es morgens krank wird und ich erst zur 3. Stunde Unterricht habe, dann stelle ich es halt mal erst um 8 fest. Jeden Tag um 6.30h wecken, um zu gucken, ob es ggf. krank ist, würde ich ganz sicher nicht. Ich stelle mir bei Arbeitsbeginn 10 Uhr auch nicht selbst den Wecker um 6.30h um zu wissen, ob ich gesund bin:sterne:

  • - Bei kindkrank immer ab 1. Tag AU, das ist korrekt und Kinderärzte dürfen auch nicht rückwirkend krankschreiben. Wenn es ihm mal sehr schlecht geht, kassenärztlichen Notdienst bemühen.

    - ob das Kind krank ist, bekommt man ja in aller Regel am Abend vorher oder in der Nacht mit. Wenn es morgens krank wird und ich erst zur 3. Stunde Unterricht habe, dann stelle ich es halt mal erst um 8 fest. Jeden Tag um 6.30h wecken, um zu gucken, ob es ggf. krank ist, würde ich ganz sicher nicht. Ich stelle mir bei Arbeitsbeginn 10 Uhr auch nicht selbst den Wecker um 6.30h um zu wissen, ob ich gesund bin:sterne:

    Das meine ich ja! Bei mir selbst merke ich es ja sowieso, da ist 7 Uhr total okay. Aber bei dem Kurzen? Eher nicht. Der hustet jetzt gerade wieder wie ein Bekloppter. 50/50 ist er morgen früh quietschfidel oder krank. Also vorsichtshalber das dauerhustende Kind um 6:30 probewecken, um mal zu gucken, wie er so drauf ist? :D

  • Bundesland?


    Die LK, was immer das sein mag, ist sicher nicht mit Personalangelegenheiten befasst. Es gilt Arbeits- bzw. Beamtenrecht.


    Auf jeden Fall etwas, mit dem sich der Lehrerinnen-/Personalrat beschäftigen kann.


    Vorgaben, dass Personen nur zu bestimmten Zeitpunkten zu erkranken haben, sind wahrscheinlich nicht rechtens.

    • Offizieller Beitrag

    Ich sage es mal so: wenn du krank bist, weißt du es nicht erst um 9 Uhr, sondern meistens auch schon früher.


    Auf der anderen Seite müsste das "es ist nicht schön, wenn sich der Plan im, Laufe des Vormittags noch einmal ändert" ganz in deinem Sinne sein. Denn wenn ein bestehender Plan noch einmal angepasst werden muss, ist es für alle Beteiligten (nicht nur für den Vertretungsplaner) Stress.


    Daher macht es schon Sinn, dass die Regel ist "bis 7 Uhr melden" ... Ausnahmen, die den Plan durcheinander bringen und Stress machen, gibt es noch genug.

  • Also vorsichtshalber das dauerhustende Kind um 6:30 probewecken, um mal zu gucken, wie er so drauf ist? :D

    Nö. Wüsste auch nicht, wie das begründbar sein könnte, aber vielleicht hat die Schulleitung einen Paragrafen für ihre Entscheidung parat.

    (Und auch wenn es total OT ist und du nicht gefragt hattest: Habt ihr einen Kinderarzt irgendwo im Umkreis, der auch Pulmologe ist? Dauerhusten und Asthma liegen nicht so ganz weit voneinander entfernt. Mit der richtigen Medikation könnte möglicherweise etwas Ruhe einkehren.)

  • Ich sage es mal so: wenn du krank bist, weißt du es nicht erst um 9 Uhr, sondern meistens auch schon früher.


    Auf der anderen Seite müsste das "es ist nicht schön, wenn sich der Plan im, Laufe des Vormittags noch einmal ändert" ganz in deinem Sinne sein. Denn wenn ein bestehender Plan noch einmal angepasst werden muss, ist es für alle Beteiligten (nicht nur für den Vertretungsplaner) Stress.


    Daher macht es schon Sinn, dass die Regel ist "bis 7 Uhr melden" ... Ausnahmen, die den Plan durcheinander bringen und Stress machen, gibt es noch genug.

    Für Lehrkräfte /Erwachsene ist das meines Erachtens völlig OK und nachvollziehbar im Hinblick auf die Vertretungsplanung, dass, bzw. warum man sich bis 7 Uhr krankmelden muss, bei kleinen Kindern sehe ich das anders, diese haben nämlich keine Dienstpflichten. Wenn es also nicht schon in der Nacht absehbar ist, dass das Kind krank sein könnte, so dass man den Gesundheitszustand eh prüfen muss, halte ich es für unzumutbar, Kinder früher zu wecken als nötig. Das fällt meines Erachtens unter die Dinge, die eben nicht perfekt planbar sind.

    Zur gegenseitigen Rücksichtnahme gehört dann aber eben auch, wenn man schon vermutet, dass ein Kindkranktag anfallen könnte am nächsten Tag, man den Gesundheitszustand direkt früh abklärt, um sicher planen zu können. Damit bleiben immer noch genügend Infekte, die sich tatsächlich erst am Morgen zeigen übrig.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, dass man auch da oft frühzeitig Bescheid weiß (wie du schreibst).


    Daher wohl die Bitte, sich bis 7 Uhr zu melden. Alles andere sind die (von dir auch zitierten) Ausnahmen. Die Regel sollte sein, dass man versucht, sich vorher abzumelden und vorab auch schon zu überlegen, ob das Kind am nächsten Morgen noch krank sein könnte. (Wie du schreibst.)

  • Für Lehrkräfte /Erwachsene ist das meines Erachtens völlig OK und nachvollziehbar im Hinblick auf die Vertretungsplanung, dass, bzw. warum man sich bis 7 Uhr krankmelden muss

    Auch wenn man am entsprechenden Tag erst um 10 Uhr Unterricht hätte?

  • Auch wenn man am entsprechenden Tag erst um 10 Uhr Unterricht hätte?

    Als ich das erste Mal von so einer Regelung gehört habe, habe ich damit auch gehadert, deshalb früh aufstehen zu müssen, egal wann ich Schule habe, aber das hat sich gelegt, sobald ich mal über mein persönliches Wohlempfinden hinaus gedacht habe.

    Also ja, auch wenn man erst später Schule hat ist es zumutbar als Lehrkraft, sich bis 7 Uhr krankmelden zu müssen. In den meisten Fällen wissen wir schließlich schon am Vorabend oder im Laufe der Nacht, dass es eng werden könnte am nächsten Morgen oder man zumindest nicht ganz auf der Höhe ist. Das kann man also einplanen, früh zu prüfen, wie der Stand ist. Auch sonst finde ich nicht, dass es unzumutbar ist, mal um 6:50 Uhr kurz einen inneren Check der Arbeitsfähigkeit durchzuführen. Fällt der, wie bei mir heute früh (allerdings schon um 5 Uhr, weil ich da völlig verschleimt und hustend aufgewacht bin), negativ aus, schreibt man kurz eine Krankmeldung per Mail (wofür man meist nicht einmal aufstehen muss heutzutage), dreht sich um und erholt sich (oder stellt noch schnell Aufgaben über das digitale Klassenbuch ein für den Tag, falls das geht). Fällt er positiv aus dreht man sich im Zweifelsfall ebenfalls noch einmal um und schläft noch einmal etwas, bis man aufstehen muss.


    Siehst du das anders Plattenspieler? Wie wird das bei euch denn gehandhabt mit Krankmeldungen?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich sage es mal so: wenn du krank bist, weißt du es nicht erst um 9 Uhr, sondern meistens auch schon früher.

    Und genau das ist halt bei Kindern nicht unbedingt der Fall. Es ist tatsächlich oft so, dass, solange es nicht abends/nachts schon klar ist, man morgens erstmal abwartet und dann entscheidet, was nun Sache ist: Kann er in den KiGa gehen oder nicht? Hört der Husten auf oder nicht? War das nur die Aufsteh-Schnoddernaseb oder doch mehr? Oh, Kind klagt über Kopfweh.


    Wenn ich jedes Mal vorsichtshalber daheim bliebe und bis 7 abmelde, wenn der Kurze nachts abgeht wie Schmidts Katze und sich die Lunge aus dem Leib hustet, dann kann ich mich auch gleich von November bis März abmelden.


    Stattdessen schläft er solange es irgendwie geht und meistens pendelt sich dann morgens alles ein und er ist gut. Dauert aber. Und so geht es im Winterhalbjahr vielen Eltern.


    Quittengelee: ja klar. Haben wir alles durch

    Er hat kindliches Asthma ( so wie ich) und deswegen geht er bei jeder Erkältung ziemlich steil. Ist aber ein sogenannter "Happy Wheezer".

  • Krankheit richtet sich leider nicht nach Uhrzeiten. Ich musste vergangene Woche im laufenden Betrieb die Segel streichen und heim gehen.


    Meine Standardfrage: Was sagt denn euer Personalrat dazu?


    Die Formulierung von Flupp finde ich sehr passend. Vielleicht wäre das ein Kompromiss?

    Ändert die Formulierung gedanklich auf "bis sieben Uhr oder unverzüglich nach Bekanntwerden" und alle sind zufrieden.


    Ich persönlich würde nicht extra früher aufstehen nur damit ich mich ggf. bis 7 Uhr krankmelden kann. Es kommt eh oft genug vor, dass ich die Nacht durchmache, und dann tut es auch mal gut, wenn man etwas länger liegen bleiben kann.

Werbung