Bezahlung in den Sommerferien (NRW)

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe folgende Situation bisher noch nie gehabt und bin gespannt auf eure Einschätzung zu der Lage.


    Ich habe am 25. Januar einen Vertretungsvertrag unterschrieben und somit seitdem an meiner Schule beschäftigt.

    Nun habe ich noch einen weiteren Vertretungsvertrag unterschrieben, da ich meine Stunden aufstocken wollte. Dieser ist jedoch nur bis zum letzten Tag vor den Ferien datiert mit der Begründung, die Ferien würden nicht bezahlt werden, wenn der Vertrag nach dem 1.2. abgeschlossen wurde. (NRW)

    Das ärgerliche ist jetzt jedoch, dass der erste Vertrag vorzeitig aufgelöst wird, da die Kollegin, auf deren Stelle ich bin, doch schon vor den Ferien zurückkommt.


    Das würde für mich jetzt heißen, dass ich gar kein Geld bekomme, obwohl ich ja seit dem 25. Januar ohne Unterbrechung gearbeitet habe.


    So ganz rechtens kann das doch nicht sein oder?


    Mit freundlichen Grüßen

    Ann

  • Stimmt, aber lass Dir die Urlaubstage anrechnen. Das muss Du ggf. beantragen. Da Du die Ferien nicht bezahlt bekommst, kannst Du Deinen Urlaub in den Ferien ja nicht nehmen!

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wie geht es denn weiter nach den Ferien? Arbeitest du dann weiter in NRW? Wenn ja, dann müssten die Ferien auf jeden Fall bezahlt werden.

  • Richtig, das vergessen die nur manchmal und dann muss man das LBV nochmal erinnern.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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